Finanzminister Gernot Blümel vor dem U-Ausschuss

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In Interviews gibt sich Finanzminister Gernot Blümel, Beschuldigter im Casinos-Verfahren, äußert kooperativ. "Alles, was ich zur Transparenz beitragen kann, werde ich sehr gerne machen", sagte Blümel nach seiner Hausdurchsuchung Mitte Februar in einem Kurier-Interview. Vor dem parlamentarischen U-Ausschuss vergangenen Mittwoch war davon allerdings wenig zu spüren. Dem STANDARD liegt das vorläufige stenographische Protokoll der Befragung vor. Es zeigt, wie Blümel und seine Kollegen aus der ÖVP versuchten, Fragen der anderen vier Parteien abzudrehen – und auch, wie der Vorsitzende Wolfgang Sobotka seine eigenen Grundsätze ignorierte, um für seine Partei unangenehme Fragen nicht zuzulassen.

Ein Muss als "Selbstverständlichkeit"

Schon in seiner Einleitung zeigte Blümel klar, welchen Ton er einschlagen würde:

"Selbstverständlich stehe ich dem Untersuchungsausschuss wieder als Auskunftsperson zur Verfügung, auch wenn sich für mich persönlich in den letzten Wochen und Monaten der Verdacht erhärtet hat, dass es manchen Abgeordneten weniger um politische Aufklärung, als vielmehr um Skandalisierung, Empörung und öffentlichkeitswirksame Vorverurteilung geht."

Hier agierte Blümel ähnlich wie zuvor im Sommer 2020 Kanzler Kurz, der meinte, er werde "zu Gast" im U-Ausschuss sein: Natürlich müssen Blümel und Kurz einer Ladung des parlamentarischen Untersuchungsgremiums folgen. Der Finanzminister präsentiert das jedoch als persönliche Geste: "Selbstverständlich" tue er das, "auch wenn" es Dinge gebe, die dagegen sprechen.

Salopp formuliert, aus dem Zusammenhang gerissen

Eine altbekannte Strategie setzte Blümel auch angesprochen auf die Chatnachrichten rund um die Vorstandsbestellung von Thomas Schmid zum Öbag-Alleinvorstand ein. Der Öffentlichkeit bekannt ist sie schon aus dem "Zib 2"-Interview, das Blümel am Abend nach dem U-Ausschuss gab. Die Chats seien voll mit "saloppen Formulierungen zwischen Personen, die sich schon sehr lange und sehr gut kennen." Darüber hinaus habe er "keine Wahrnehmung dazu".

Außerdem würden "einzelne Nachrichten sowohl zeitlich als auch inhaltlich aus dem Zusammenhang gerissen", was " irritierend wirken und durchaus Aufregung verursachen" könne. Blümel stellte den richtigen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang zu den Nachrichten im U-Ausschuss jedoch kaum her.

Vielmehr beklagte er,

"dass nun gerade Abgeordnete, die in den letzten Jahren offiziell stets für Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eingetreten sind, sich an persönlichen Nachrichten delektieren und diese genüsslich kommentieren."

Das sei "entlarvend".

Als Blümel jedoch gefragt wurde, ob ein Satz wie "Du bist Familie", den Blümel an Schmid geschrieben hatte, privat oder beruflich sei, meinte er selbst:

"Ich glaube, das ist bei Personen, die sich lange und gut kennen, nicht so klar zu differenzieren. Bei dieser Formulierung ist das offensichtlich eine, die sich auf das lange Gut-Kennen bezieht, würde ich interpretieren."

Die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper erklärte dazu, warum eine Diskussion über die Chatnachrichten aus Sicht der Opposition nötig sei:

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist ja das Problem: dass hier lauter Unzuständige miteinander reden, die anscheinend privat und beruflich nicht seriös voneinander trennen können, aber das ist Ihr Problem und nicht unser Problem – zumindest nicht primär, am Ende dann schon.

Eigene Chats nur aus Medien bekannt

In seiner ersten U-Ausschuss-Befragung im Sommer 2020 fiel Blümel mit eklatanten Erinnerungslücken auf – über 80 Mal konnte er deshalb keine Auskunft auf konkrete Fragen geben. Durch die strafrechtlichen Ermittlungen und die von der Justiz ausgewerteten Chats sind nun aber einige Fakten, an die sich Blümel einst nicht erinnern konnte, ans Tageslicht gekommen.

Auch der unabhängige Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl sprach das in seiner Befragung an:

"Mein erster Themenbereich betrifft die Umstrukturierung der Öbib in die Öbag. Es sind tatsächlich Chats aufgetaucht oder zutage getreten, wonach die Aussage zu Ihrer Verantwortung vom 25. Juni nicht mehr aufrecht erhalten werden kann."

Aber auch jetzt erinnerte sich der Finanzminister nur an jene Dinge, die bereits bekannt waren. So befragte ihn die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper dazu, welche Wahrnehmungen Blümel zur Ausschreibung des Öbag-Chefposten hatte. Wusste Blümel, dass Thomas Schmid den Text jener Ausschreibung mitschrieb, auf die er sich später bewarb?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da Sie sie anscheinend vergessen haben, außerhalb der Fragezeit: Haben Sie Wahrnehmungen dazu, dass Thomas Schmid sich mit anderen den Ausschreibungstext für die Vorstandsbesetzung der Öbag entwarf? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.– Abg. Matznetter: Da genügt ein Ja oder Nein!)

Mag. Gernot Blümel, MBA: Also ich empfinde die Frage wieder als sehr, sehr unbestimmt: irgendwelche Wahrnehmungen. Zum Beispiel habe ich die konkrete Wahrnehmung, dass in den letzten Wochen auf Basis von konkreten Chatverläufen medial darüber spekuliert worden ist.

Nach längerer Debatte blieb Blümel dabei:

Mag. Gernot Blümel, MBA: Meine konkrete Wahrnehmung bezieht sich auf die vor Kurzem veröffentlichten Nachrichten, dass das behauptet wird. Darüber hinaus kann ich mich nicht konkret an etwas anderes in der Form erinnern.

Ähnlich war das Schema auch, als SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer den Finanzminister nach Absprachen über die Anzahl von Aufsichtsräten in staatsnahen Betrieben unter Türkis-Blau befragte:

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 77027vor; "Einigungsentwurf über die offenen Punkte der ÖIAG NEU und der Aufsichtsreform". (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.) Kennen Sie dieses Dokument? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Gernot Blümel, MBA: Ich habe dieses Dokument im Akt 17/St 5/19d gesehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wiederhole meine Frage: Kennen Sie dieses Dokument?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Ich wiederhole meine Antwort: Ich kenne dieses Dokument aus dem Akt 17 St 5/19d. Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie dieses Dokument dem Inhalt nach aus Ihrer Tätigkeit als Kanzleramtsminister?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Wie ich dem Dokument entnehme, steht da "SCHIEFER" und "SCHMID" drauf. Es ist offensichtlich kein Dokument, das mit mir hier in Verbindung gebracht wird.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich wiederhole außerhalb meiner Fragezeit: Kennen Sie dieses Dokument dem Inhalt nach aus Ihrer Tätigkeit als Kanzleramtsminister und Regierungskoordinator?

Mag. Gernot Blümel, MBA: So konkret kann ich mich nicht daran erinnern, Herr Kollege.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das der "Sideletter", der in den Chats vorkommt?

Mag. Gernot Blümel, MBA: In welchen Chats?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die, die in den letzten Tagen in den Medien gestanden sind.

Mag. Gernot Blümel, MBA: Gibt es irgendwelche Dokumente, auf die Sie sich beziehen? Können Sie mir etwas vorlegen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das, was Ihnen vorliegt.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte den Bezug herzustellen! In welchem Chat ist das als Sideletter apostrophiert? Wir haben ja das ganze Dokument, vielleicht können Sie sagen, auf welcher Seite das ist. Die Grünen haben das schon vorgelegt.

Nach zeitfressenden Diskussionen (siehe nächster Punkt) ging es dann weiter:

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass die FPÖ, zum Beispiel, zwei Aufsichtsräte beim Verbund bekommen soll: Können Sie sich daran erinnern, dass das eine Einigung war, die Ihnen zur Kenntnis gebracht wurde?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Worauf bitte beziehen Sie sich da konkret?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Seite 114, dritter Absatz von unten: "FPÖ erhält 2AR". (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen und berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Gernot Blümel, MBA: Zunächst: Zu dem Dokument an sich, das da vorgelegt worden ist, habe ich bereits Stellung genommen. Darüber hinaus ist es ja allgemein bekannt, dass über Personalia immer wieder diskutiert wird, dass auch die verschiedenen Fraktionen Vorschläge machen, aber dass am Ende des Tages immer die Qualifikation zählt und das zuständige Organ die Letztentscheidung hat. Eine konkretere Wahrnehmung habe ich dazu nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Wahrnehmung dazu, dass der FPÖ zwei Aufsichtsräte für den Verbund zugesagt wurden?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Ich habe Ihnen meine diesbezügliche Wahrnehmung gerade gesagt. Darüber hinaus ist dieses Dokument in 17 St 5/19d, und deswegen kann ich nicht ausschließen, dass ich dazu noch Fragen bei der zuständigen Behörde beantworten darf, deswegen verweise ich auf § 43 Abs. 1 Z 1.

Ständige Geschäftsordnungsdebatten

Offenbar wurde Blümel dazu geraten, Fragen an ihn ständig an den Verfahrensrichter weiterzuleiten, damit dieser deren Zulässigkeit prüfen muss. Regelmäßig sprach Blümel direkt den Verfahrensrichter an – teils führt seine Intervention zu Erfolg, angesichts der strengen Verfahrensführung des Richters aber erstaunlich oft auch nicht. So wurde Blümel gefragt, warum Schmid ihn bat, das Beteiligungsmanagement des Bundes unter Türkis-Blau im Finanzministerium statt im Wirtschaftsministerium zu konzentrieren.

Blümel: "Darf ich fragen, ob dieser Teil vom Untersuchungszeitraum umfasst ist und ob daher diese Frage prinzipiell zu beantworten ist?"

Befragt dazu, warum Schmid ihm schrieb, Blümel sei ihm etwas schuldig:

"Ist das eine Frage des Untersuchungsgegenstandes, Herr Verfahrensrichter?"

Oder befragt dazu, was der "Inner Circle" um Sebastian Kurz während Türkis-Blau besprach:

Mag. Gernot Blümel, MBA: Also wie Sie hier richtig angemerkt haben, ist das eine parteiinterne Angelegenheit, und parteiinterne Angelegenheiten sind, soweit ich das weiß, nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. – Muss ich diese Frage beantworten?

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, meiner Ansicht nach wäre die Frage zu beantworten,

Herr Minister. Mag. Gernot Blümel, MBA: Wenn der Herr Verfahrensrichter sagt, sie ist zu beantworten, dann ist sie zu beantworten.

Auch in der Frage, wann Blümel erstmals mit den Chat-Protokollen konfrontiert wurde, will er ausweichen:

"Herr Verfahrensrichter, darf ich fragen, ob diese Frage in irgendeiner Art und Weise relevant oder zulässig ist, warum ich und ob ich Dokumente habe oder kenne?"

Gab es rechtliche Beratungen für Blümel durch den Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek oder Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien?

"Darf ich auch da fragen, ob das eine zulässige Frage ist? Ich kann den Zeitraum, den Zusammenhang einfach nicht feststellen"

Blümel versuchte auch, den Daseinszweck eines U-Ausschusses neu zu interpretieren:

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Hatten Sie vorher einen Verdacht, dass Sie beschuldigt sein könnten?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Subjektive Wahrnehmungen sind nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Erfahren habe ich von dem Beschuldigtenstatus von der Staatsanwaltschaft bei dem Gespräch.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Wir untersuchen nur subjektive Wahrnehmungen, Herr Minister. Wir fragen uns, wieso Ihr Rechtsvertreter drei Wochen davor nachgefragt hat, ob irgendwo etwas gegen Sie vorliegt. Haben Sie ihm dazu den Auftrag gegeben? (Die Vertrauensperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Entschlagung, wenn es ernst wird

Schaffte es Blümel nicht, Fragen der Abgeordneten durch allgemeine Antworten oder Geschäftsordnungsdebatten abzuwehren, dann setzte er auf das Mittel der Entschlagung. Das ist sein gutes Recht: Jeder Beschuldigte darf im U-Ausschuss mit Verweis auf parallel laufende Ermittlungen schweigen. Aus anwaltlicher Perspektive ist das auch anzuraten: Prinzipiell sollte man sich erst äußern, wenn klar ist, welche Informationen der Staatsanwaltschaft vorliegen. Man sieht das zum Beispiel an Öbag-Chef Thomas Schmid, dessen Anwalt kaum Medienanfragen beantwortet. Auch Schmid selbst gab zu den Vorwürfen keine Interviews, das gilt auch für eine Vielzahl der anderen Beschuldigten. Für einen Finanzminister ist diese Strategie jedoch schwierig. Deshalb entsteht ein Widerspruch dazu, in Interviews volle Aufklärung und Transparenz anzukündigen, sich dann aber wiederholt zu entschlagen.

Blümel wählte diesen Weg bei einer breiten Anzahl unterschiedlicher Themen: Zum Beispiel, als es darum ging, wie viele IT-Geräte er auch beruflich genutzt hat.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Also gibt es nur diesen einen Laptop, den Sie gemeinsam benutzen?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Das ist privat, bitte. Was ich in dieser Zeit auch privat gemacht habe, ist nicht Gegenstand des Untersuchungsausschusses.

Darauf folgte eine Entschlagung.

Oder, bei Stephanie Krisper zum gleichen Thema:

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Minister, ich komme zur Frage der Daten zurück. Haben Sie zum Zeitpunkt des Einsetzens des Untersuchungsausschusses auf irgendeinem Ihrer elektronischen Geräte Daten gespeichert gehabt, die für den Untersuchungsausschuss – wenn auch nur abstrakt – relevant waren?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Muss ich diese Frage beantworten? Ist die bestimmt genug? (Verfahrensrichter und Verfahrensanwalt beraten sich.)

Aber auch bezüglich der Causa Prima, nämlich unterstellten Geldflüssen an die ÖVP oder ÖVP-nahe Vereine von Dritten, schwieg Blümel dann. In seinem Eingangsstatement wiederholte er die Verteidigungslinie, dass aus der Glücksspielbranche während seiner Obmannschaft nie Spenden an die Wiener ÖVP oder Vereine in deren Umfeld geleistet wurden, ebensowenig an die Bundespartei unter Obmannschaft von Sebastian Kurz. Die grüne Fraktionsführerin Nina Tomaselli fragte jedoch nach anderen Formen der Finanzierung: Etwa, ob Unternehmen oder Manager Mitglieder bei ÖVP-nahen Vereinen sein könnten und dort über hohe Mitgliedsbeiträge eine Spende "verschleiern" könnten.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Nein. Ich frage nach Details und Sie beantworten mir das bitte. Gab es bei Vereinen Ihrer Kenntnis nach Formen, bei denen man sich zum Beispiel den Mitgliedsbeitrag in einer frei wählbaren Höhe aussuchen konnte?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Also ich darf diesbezüglich wieder auf meine verantwortliche Äußerung verweisen, wo ich zu diesem gesamten Themenkomplex sehr breit Stellung genommen habe.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Zu dem Thema haben Sie keine Stellung genommen. Ich hätte gerne eine Antwort.

Mag. Gernot Blümel, MBA: Bei Fragen, die darüber hinausgehen – – Das können Sie auch in dem entsprechenden Protokoll festlegen – -, sehen – das ist auf Seite 14 von 19 –, wo festgehalten ist: "Es wird angesichts der fortgeschrittenen Zeit erörtert, dass nunmehr der Fragenkomplex zum konkreten Tatvorwurf abgeschlossen ist und allenfalls diesbezüglich ergänzende Fragen [...] einem weiteren Einvernahmetermin [...] vorbehalten bleiben." – Deswegen verweise ich auf § 43 Abs. 1 Z 1.

Auch, als es um die Involvierung von Sebastian Kurz in die Suche nach Aufsichtsräten für die Öbag ging, entschlug sich Blümel:

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Sebastian Kurz in Kenntnis darüber war, dass Thomas Schmid sich die Aufsichtsräte aussucht, und dass er selbst, Sebastian Kurz, auch darin eingebunden war?

Mag. Gernot Blümel, MBA: Ich halte das für eine Unterstellung und darüber hinaus (Heiterkeit der Abg. Krisper) ist es hier nicht meine Aufgabe, Einschätzungen, Wertungen oder Spekulationen über die Wahrnehmung Dritter abzugeben.

Und dann:

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Es war eine konkrete Frage, es war keine konkrete Antwort. Wenn Sie nun auf § 43 Abs. 1 Z 1 verweisen, Herr Minister, dann ist das keine Beantwortung, sondern eine Entschlagung, und das nehme ich zur Kenntnis.

Sobotka bricht seine Regeln

Dem Nationalratspräsidenten und U-Ausschussvorsitzenden Wolfgang Sobotka war von der Opposition und den Grünen schon mehrfach Befangenheit vorgeworfen worden. Einerseits, weil das von ihm mitgegründete "Alois Mock-Institut" selbst eine Beziehung zur Novomatic aufwies und in Sobotkas Umfeld eine Verwandte des Novomatic-Gründers gearbeitet hatte, andererseits weil er klar ÖVP-nahe Personen durch seine Vorsitzführung zu schützen versucht hatte.

Sobotka hatte bislang jedoch immer damit argumentiert, dass er in seiner Vorsitzführung stets der Empfehlung des unabhängigen Verfahrensrichters folgen würde. Das brach er bei Blümels Befragung zum ersten Mal offen, weil die Fragen von Jan Krainer (SPÖ) offenbar einen wunden Punkt bei der ÖVP trafen. So wollte Krainer mehr über jene Chats wissen, in denen Schmid darüber prahlte, wie schlecht es einem Vertreter der Kirche nach einem Termin ging. Im Raum steht, dass die katholische Kirche mit der Drohung einer Steuerreform unter Druck gesetzt werden sollte, um sich mit politischen Äußerungen zurückzuhalten.

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Er ist nicht davon umfasst, und auch der Zusammenhang ist noch nicht hergestellt. Stellen Sie Ihre nächste Frage, Herr Abgeordneter Krainer!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Darf ich vielleicht auch die Meinung des Verfahrensrichters in dieser Frage hören, oder zählt nur Ihre?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: In dem Fall habe ich entschieden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darf ich trotzdem die Meinung des Verfahrensrichters hören?

Vorsitzender Mag. Wolfgang Sobotka: Wir können die Sitzung auch unterbrechen. Es gibt kein spezifisches Recht auf die Anhörung des Verfahrensrichters.

Es folgte der Ausschluss der Öffentlichkeit zur Beratung, dann konnte Krainer seine Fragen doch stellen. (Fabian Schmid, 11.4.2021)