Eine Erkrankung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Das gilt im Prinzip für jede und jeden, umso mehr, wenn nicht nur eine kurze Unpässlichkeit vorliegt. Nicht umsonst ist Kranksein gesetzlich als Teil der Privatsphäre besonders geschützt. Deshalb gibt es das Arztgeheimnis.

Ein Arbeitgeber darf eine ärztliche Bestätigung zum Nachweis von Arbeitsunfähigkeit verlangen. Aber er hat kein Recht auf Einblick in die Krankenakte eines Mitarbeiters.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober ist nicht nur Privatperson, sondern in einer Pandemie die Schlüsselperson in der Regierung.

Dies und der Umstand, dass Österreich ein Land ist, in dem Transparenz in der Politik wenig gilt, sind der Grund dafür, dass es um Rudolf Anschober im Moment mehr Gerüchte und Getuschel als Klarheit und Aufklärung gibt. Der Gesundheitsminister ist binnen kurzer Zeit erneut krankheitsbedingt abgetaucht. Er habe eine Kreislaufschwäche, teilte sein Büro mit, bestätigt aber, dass er zum Durchchecken wieder im Spital war. Mehr Information gibt es nicht.

Das wäre aber dringend nötig. Anschober ist nicht nur Privatperson, sondern in einer Pandemie die Schlüsselperson in der Regierung. Er ist für das Wohlergehen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern hauptverantwortlich.

Die Öffentlichkeit, das Parlament und die Staatsspitze haben daher ein Recht darauf, zu wissen, ob ein Minister voll amtsfähig ist. Wie in anderen Ländern üblich, sollte Anschober selbst für eine Klarstellung sorgen, am besten durch ein ärztliches Bulletin und eine persönliche Erklärung. (Thomas Mayer, 12.4.2021)