Bis in den April verlängert wurde der Ausfallbonus bereits vorige Woche, nun stockt Finanzminister Gernot Blümel die Zahlungen auch noch auf.

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Wien – Angesichts des Lockdowns in Ostösterreich und des Stillstands in der Tourismus- und Eventbranche seit teils 14 Monaten erhöht das Finanzministerium den Ausfallbonus rückwirkend für März und April. Statt bisher 15 Prozent können ab Freitag über das staatliche Portal Finanzonline bis zu 30 Prozent beantragt werden, kündigte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Donnerstag bei einer Pressekonferenz an.

Beihilfenberechtigt sind wie bisher Unternehmen, deren Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen ist, jeweils ausgehend vom Referenzwert im Geschäftsjahr vor der Pandemie, also 2019. Gemeinsam mit dem 15-prozentigen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss können 45 Prozent des Umsatzrückgangs beantragt werden, rechnete Blümel vor. Zudem werde die Obergrenze für den Bonusteil des Ausfallbonus von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Pro Monat könnten damit bis zu 80.000 Euro beantragt werden, um insbesondere in Betrieben in gebeutelten Branchen die Liquidität zu sichern.

Bereits 160.000 Anträge

Seit 16. Februar seien aus dem Titel Ausfallbonus an die 160.000 Anträge im Gesamtvolumen von rund einer Milliarde Euro eingegangen, davon rund 110.000 Anträge mit einem Volumen von über 700 Millionen bearbeitet und ausgezahlt worden, sagte Blümel – flankiert von Tourismus- und Gastronomievertretern, die die Aktion erwartungsgemäß lobten. Ein Wermutstropfen sei die von der EU vorgegebene Deckelung der Förderungen auf 1,8 Millionen Euro pro Jahr. Das schwäche den Mittelstand, sagte der Gastronom Josef Bitzinger. "Im Durchschnitt landeten 7.000 Euro pro Monat innerhalb von zehn Tagen bei den Antragstellern am Konto", resümierte Blümel.

Seit Ausbruch der Pandemie wurden laut Finanzministerium mehr als 34,6 Milliarden Euro an Corona-Hilfen zugesagt oder ausbezahlt. Laut Angaben aus der Vorwoche stehen allein für die Verlängerung des Ausfallbonus bis April 230 Millionen Euro zur Verfügung. (ung, APA 15.4.2021)