Die geplante Änderung hatte bei Expertinnen und Experten für Kritik gesorgt, Ministerin Zadić spricht von unterschiedliche Interpretationen.

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Wien – Die geplante Änderung der Strafprozessordnung wird nicht so kommen, wie geplant. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) versicherte bei "ATV" am Samstag, dass Hausdurchsuchungen in Ministerien und Amtsgebäuden weiterhin möglich sein werden, auch wenn nicht gegen den Behördenleiter ermittelt wird: "Das wird natürlich der Fall sein."

"Wenn die Staatsanwaltschaft das Gefühl bekommt oder Anhaltspunkte hat, dass eine Amtshilfe nicht greift, weil zum Beispiel ein hoher Beamter betroffen ist, dann muss sehr wohl eine Zwangsmaßnahme, eine Hausdurchsuchung oder Sicherstellung möglich sein", so Zadić. Warum es erst einen Aufschrei von Experten braucht, um die Reform zurückzuziehen, erklärt Zadić so: "Weil es tatsächlich unter den Expertinnen und Experten unterschiedliche Meinungen gab, wie man den Paragrafen interpretieren kann." (APA, 17.4.2021)