Die Gastro hat derzeit nur in Vorarlberg geöffnet.

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Auch wenn es derzeit meist um die Ostregion geht: Eigentlich gilt in ganz Österreich aktuell ein Lockdown. Bloß wie dieser genau gestaltet ist – sanft oder streng –, wird in den einzelnen Ländern zunehmend unterschiedlich geregelt. Ein Überblick, was derzeit wo gilt.

Frage: Welche Regeln gelten aktuell in ganz Österreich?

Antwort: Nach wie vor gilt im öffentlichen Raum die mittlerweile schon allseits bekannte Grundregel des Zwei-Meter-Abstands zu haushaltsfremden Personen. Zusätzlich muss in öffentlichen Innenräumen eine FFP2-Maske getragen werden.

Frage: Welche Länder scheren aus?

Antwort: Vorarlberg tanzt aus der Reihe. Das Ländle wurde Mitte März zur Modellregion für breite Öffnungen. Neben dem Handel, den körpernahen Dienstleistern und Museen hat hier die Gastronomie – auch drinnen – geöffnet. In Wien und Niederösterreich hingegen verharrt man im harten Lockdown.

Frage: Welche Regeln gelten in Wien und Niederösterreich?

Antwort: Die beiden Bundesländer sind bis 2. Mai im harten Lockdown. Das heißt, dass die Ausgangsregeln rund um die Uhr gelten und der gesamte Handel bis auf die Grundversorger geschlossen hält. Auch Dienstleister bleiben zu. Zudem darf nur ein Haushalt eine weitere Person treffen.

Frage: In der Ostregion galt doch bisher ein einheitliches Vorgehen. Was ist mit dem Burgenland?

Antwort: Wegen der sinkenden Infektionszahlen entschied das Burgenland, am Montag wieder zu öffnen. Doch trotz der sinkenden Infektionszahlen ist dort keine Entwarnung zu geben: 26 der maximal 35 Intensivbetten sind von Covid-Patientinnen und -Patienten belegt.

Frage: Was schreiben die Ausgangsbeschränkungen vor?

Antwort: Man braucht gewisse Gründe, um die eigenen vier Wände zu verlassen. Dazu zählen etwa die psychische und körperliche Erholung (also zum Beispiel ein Spaziergang), wenn man anderen helfen muss, Einkäufe im Supermarkt oder um eine enge Bezugsperson zu treffen. In Wien und Niederösterreich gilt diese Regel rund um die Uhr, im Rest Österreichs zwischen 20 und sechs Uhr.

Frage: Wann darf ich von einer Zone in eine andere fahren?

Antwort: Sobald ein Grund vorliegt, der es laut den Ausgangsbeschränkungen erlaubt. So darf man zum Beispiel jederzeit zu seinem Nebenwohnsitz fahren. Auch der Ort der psychischen Erholung ist nicht beschränkt – geht man als Wienerin etwa am Neusiedler See spazieren, ist das kein Problem. Was aber nicht geht, ist, von Wien ins burgenländische Pandorf shoppen zu fahren oder einen Baumarkt in Oberösterreich aufzusuchen. Umgekehrt darf man auch Wien und Niederösterreich besuchen, um dort zu spazieren, sofern man sich an die Regeln hält, die vor Ort gelten.

Frage: Was gilt als Nebenwohnsitz?

Antwort: Im Unterschied zum Hauptwohnsitz kann als Nebenwohnsitz eine Unterkunft angemeldet werden, die einen "Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen" hat – also etwa um dort zu studieren, zu arbeiten oder regelmäßig die Freizeit zu verbringen. Es kann also beispielsweise die Wohnung des Partners oder der Partnerin oder das elterliche Heim sein.

Frage: Kann auch ein burgenländischer Polizist Wiener kontrollieren?

Antwort: Ja. Der harte Lockdown für Wien und Niederösterreich sind in der Covid-Schutzmaßnahmen-Verordnung des Bundes geregelt. Bei der burgenländischen Polizei sieht man der Öffnung am Montag ge lassen entgegen, wiewohl Schwerpunktkontrollen im Rahmen des regulären Streifendienstes geplant sind. Übertretungen würden geahndet werden, sagt ein Sprecher der Landespolizeidirektion (LPD). Ein Auge wird man vor allem auf Orte haben, wo mit einer höheren Besucheranzahl gerechnet wird, etwa im Umkreis von Einkaufszentren. Es werden aber keine Beamten Shopeingänge kontrollieren, wird seitens der Polizei versichert.

Frage: Wer entscheidet eigentlich über Öffnungen oder Schließungen?

Antwort: Alles, was in der besagten Schutzmaßnahmenverordnung festgeschrieben ist, die derzeit auch den "Lockdown light" regelt, gilt für das gesamte Bundesgebiet. Landeshauptleute können aus eigenem Antrieb zusätzlich verschärfte Bedingungen im jeweiligen Bundesland erlassen, etwa die Wiener FFP2-Masken-Pflicht im Freien. Sollten sie jedoch lockern wollen, braucht es da zu die Zustimmung des Gesundheitsministers. Dieser trägt daher etwa auch die Letztverantwortung für die "Modellregion" Vorarlberg.

Frage: Und wer geht wo und wann in die Schule?

Antwort: In Wien und Niederösterreich gilt noch Distance-Learning. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen: Die vierten Klassen der Volks- und Mittelschulen sowie die Maturaklassen und Abschlussklassen dürfen wieder an die Schule. Für die Abschlussklassen gilt das, was im Rest des Landes für alle gilt: Präsenzunterricht in Volksschulen fünf Tage die Woche, alle Älteren werden in Zweiergruppen geteilt und sind entweder montags und dienstags oder mittwochs und donnerstags an der Schule. Freitags ist Distance-Learning angesagt. (Vanessa Gaigg, Oona Kroisleitner, 19.4.2021)