Damit Tests als Zutrittstests gelten, müssen sie behördlich anerkannt sein.

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Mitte Mai soll Österreich wieder öffnen, wenn es nach Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geht. Auf einen genauen Tag will er sich zwar noch nicht festlegen, doch klar ist in seinen Augen: Wenn das Land aufgeht, dann richtig – in der Gastronomie genauso wie im Tourismus, bei Kulturveranstaltungen ebenso wie bei Sportevents. Kolportiert wurde aus Regierungskreisen außerdem, dass diese Öffnung im ganzen Land gleichzeitig stattfinden soll.

Wobei: Erst müssen noch Wien und Niederösterreich auf das Level der anderen Länder (mit Ausnahme von Vorarlberg) kommen. Das soll laut Kanzler Ende April geschehen. Und danach? Dann soll zwar vieles aufgehen, aber "mit sehr strengen Sicherheitskonzepten", wie der Regierungschef betont. Das Zauberwort in dem Zusammenhang heißt Zugangstests.

Wo gibt es das jetzt schon?

Schneller Rückblick: Kurz vor Weihnachten und damit vor dem dritten Lockdown ist das "Freitesten" zum ersten Mal aufs Tapet gekommen. Wer getestet ist, so hieß es damals, soll eine Woche früher aus dem Lockdown rausdürfen. Wegen rechtlicher Unklarheiten und eines Zwists mit der Opposition wurde daraus nichts, für Zutrittstests konnte man dann die SPÖ aber begeistern.

Bisher kommen diese bei den körpernahen Dienstleisterinnen und Dienstleistern bundesweit zum Einsatz. Kontrolliert wird das von den jeweiligen Betrieben, die wiederum werden von der Behörde kontrolliert. Anerkannt werden behördliche Tests, bei denen man nachweisen kann, dass man sie tatsächlich selbst gemacht hat.

In der Modellregion Vorarlberg darf man etwa ins Theater oder Kino, wenn man einen maximal 24 Stunden alten, behördlich anerkannten Selbsttest, einen maximal 48 Stunden alten Antigentest oder einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen kann. In der Vorarlberger Gastronomie werden Selbsttests nicht anerkannt, da gelten nur Tests der Behörden. Das Modell schlägt sich in den Zahlen nieder: In kaum einem Bundesland wird so viel getestet wie in Vorarlberg, am Dienstag meldete das Land rund 6.540 Tests pro 100.000 Einwohner ein. In Wien lag dieser Wert bei 3.340, in Kärnten bei 190.

Wo kommt das noch?

Das System soll nun ausgeweitet werden: auf die Gastronomie, den Tourismus, Reisen und den Kulturbereich. Und: Es soll nicht nur für die Kundschaft, sondern auch für das Personal gelten, kündigte der Kanzler an. Bisher mussten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit engem Kundenkontakt oder auch Lehrerinnen und Lehrer einmal wöchentlich testen lassen oder FFP2-Maske tragen. Dazu, welche Tests wie lange gültig sind, wurden allerdings noch keine Details genannt, entsprechende Verordnungen stehen aus. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu: "Wir sehen in der Pilotregion Vorarlberg, dass die beobachteten Selbsttests in den Teststraßen großen Zuspruch finden. Über 40 Prozent wurden so abgenommen." Die Erfahrungen sollen Eingang finden in die Teststrategie für die Öffnungen ab Mitte Mai.

Die Testpflicht als Eintrittskarte hält der Gesundheitsökonom Thomas Czypionka durchaus für sinnvoll, um die Verbreitung des Virus vor Ort einzudämmen. Im Theater würden sich schließlich immer mehrere Leute auf einem Fleck befinden. "Alle Schutzmaßnahmen für sich bringen keinen 100-prozentigen Schutz, je mehr aber zusammenkommen, desto stärker minimiert man das Risiko. Tests sind ein weiterer Faktor", sagt Czypionka.

Wo kommen keine Tests?

Was ebenfalls lange Zeit diskutiert wurde, nun aber laut Kanzler vom Tisch ist, sind Zutrittstests für den Handel. Grund dafür ist ein nun schon monatelang andauernder Streit zwischen Regierung und Opposition über die gesetzliche Grundlage dafür. Zwar heißt es im Covid-19-Maßnahmengesetz, man könne Tests für "bestimmte Orte, bei denen es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt" verlangen. Aber so richtig lange dauert die Interaktion im Handel nicht. Der sollte darum ausdrücklich ins Gesetz kommen (mit Ausnahme der Grundversorgung), ein Änderungsantrag wurde aber vom Bundesrat bis Ende Mai verzögert. Bei einem zweiten Anlauf fand man erst gar nicht zu einer Formulierung.

Im Gesundheitsministerium schließt man die Zutrittstest für den Handel nicht komplett aus: "Die gesetzliche Möglichkeit dazu ist Teil des Gesetzespakets, das im Bundesrat liegt. Wir arbeiten an einem sinnvollen und wirkungsvollen Gesamtpaket für die Öffnungen. Details dazu sind derzeit in Verhandlung", heißt es auf Anfrage des STANDARD.

Auch Experte Czypionka sagt, "im Handel selbst ist das Ansteckungsrisiko nicht so hoch, wenn man die Schutzmaßnahmen wie bisher fortführt". Allerdings verfolgen diese ein anderes Ziel als die reine Infektionsvermeidung. Denn trotz "niederschwelliger" Möglichkeiten lassen sich viele nicht testen. Zutrittstests im Handel wären ein Anreiz, das zu tun. Er gibt allerdings zu bedenken: "Die Schwierigkeit ist, das durchzuführen. Im Lokal kann man den Test gut kontrollieren, in Geschäften ist es schwieriger."

Was ist mit Genesenen?

Wer in den letzten sechs Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht hat und das beweisen kann, ist derzeit von den Zutrittstests für die Dienstleister ausgenommen – laut Ministerium soll das beibehalten werden. Für Geimpfte gibt es bisher keine Erleichterungen, auch wenn Juristen das seit Monaten fordern. Immunisierte kommen nur über einen Umweg an einen Freibrief wie Genesene: mit einem Antikörpertest, der nicht älter als drei Monate sein darf. Auch der Virologe Klaus Vander sagte gegenüber orf.at, eine derartige Gleichstellung sei aus medizinischer Sicht vertretbar, wenn es etwa um den Friseurbesuch geht. Weil aber noch nicht genug Daten vorliegen, inwieweit eine Impfung auch vor Übertragung schützt, sollte das nicht für Gesundheitseinrichtungen gelten.

Dass Tests und Impfungen gleichgestellt werden, wurde von der Regierung mehrmals angekündigt – war aber ebenso in dem Gesetzespaket, das der Bundesrat verzögert hatte. Das ist auch die Grundlage des grünen Passes, der auf EU-Ebene im Juni kommen soll und für den Österreich schon im April die ersten Umsetzungsschritte angekündigt hat. (Oona Kroisleitner, Gabriele Scherndl, 20.4.2021)