Verfassungsministerin Karoline Edtstadler hat für die kommenden Tage ausreichend Lesestoff.

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Wien – 178 Stellungnahmen gingen während der Begutachtungsphase des türkis-grünen Informationsfreiheitsgesetzes im Parlament ein. Die Kritik an dem Entwurf der Regierungsparteien fiel teilweise heftig aus. Die zuständige Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kündigt auf STANDARD-Anfrage an, sich die Anmerkungen genau anschauen zu wollen und gegebenenfalls im Gesetz nachzubessern – und das noch bevor man sich im Parlament auf die Suche nach einer Zweidrittelmehrheit begibt. Zunächst soll also koalitionsintern eine weitere Verhandlungsrunde gedreht werden.

Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz soll das aktuell geltende Amtsgeheimnis gestrichen werden. Das Vorhaben ist ein grünes Leuchtturmprojekt, mit dem ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen würde. Freilich gilt auch dieses nicht uneingeschränkt, im Gesetzesentwurf ist eine Reihe von Ausnahmen definiert.

Umfangreiche Ausnahmen

Genau die werden in vielen Stellungnahmen in der achtwöchigen Begutachtung oft kritisiert: "Wir sprechen uns strikt gegen eine Ausweitung der Auskunftsverweigerungsgründe im B-VG gegenüber dem Status quo aus", schreibt etwa der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ). Schon jetzt herrscht ja – parallel und in einem juristischen Spannungsverhältnis zum Amtsgeheimnis – das Auskunftspflichtgesetz, das ebenfalls Ausnahmen von der Informationspflicht definiert. Ein zahnloses Informationsfreiheitsgesetz könnte also de facto einen Rückschritt bedeuten.

"Der vorliegende Gesetzesentwurf hat unsere Hoffnungen auf einen grundlegenden Paradigmenwechsel jedoch enttäuscht", schreibt der VÖZ. Er wünscht sich außerdem einen "prioritären Auskunftsanspruch legitimierter Journalisten" mit kürzeren Fristen.

Zweidrittelmehrheit nötig

Die Koalition hat also einiges an Rückmeldungen zu verarbeiten. Mit einer regierungsinternen Einigung ist es dann aber noch nicht getan, denn für den Beschluss im Nationalrat braucht es eine Zweidrittelmehrheit – also die Stimmen von FPÖ oder SPÖ.

Bis das Informationsfreiheitsgesetz dann tatsächlich in Kraft tritt, wird noch eine Zeitlang das Amtsgeheimnis gehütet: Denn ab Kundmachung des Gesetzes beginnt eine eineinhalbjährige Übergangsfrist zu laufen. Gültigkeit erlang das Recht auf Information also frühestens 2023. (sefe, 20.4.2021)