Die Gedenkfeiern auf dem Loibacher Feld, einem privaten Grundstück. Das Event wird seit Jahren von Gegenprotesten begleitet.

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Für gewöhnlich halten sich FPÖ-Politiker mit dem Begriff zurück – doch selbst sie nennen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Veranstaltung "Faschisten". Allerdings betonen die Freiheitlichen, dass es sich dabei nur um "eine kleine Minderheit" der Besucher und Besucherinnen handle.

Tatsächlich gelten die jährlich im Mai stattfindenden Gedenkfeiern für kroatische Ustascha-Kämpfer auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg/Pliberk in Kärnten als der größte rechtsextreme Event in Österreich – mit bis zu 30.000 Besuchern und Besucherinnen, die größtenteils aus Kroatien anreisen. Ob das Ustascha-Gedenken dieses Jahr stattfinden wird, ist unklar. Das Innenministerium hat bereits im vergangenen Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Untersagung prüfen soll. Die Grünen sprechen sich vehement gegen die Feiern aus.

Seit Jahren sorgt das Treffen im In- und Ausland für Proteste, da die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den vergangenen Jahrzehnten aus ihren ewiggestrigen Überzeugungen kein Hehl machten. Sie zeigten einschlägige Grüße und trugen Uniformen sowie Fahnen der Ustascha. Es gab immer wieder Anzeigen nach dem Verbotsgesetz. Die faschistische Ustascha kämpfte an der Seite Nazideutschlands, ihre Anhänger ermordeten Serben, Juden, Roma und kroatische Antifaschisten in eigenen Konzentrationslagern.

Kirche verweigerte Segen

Offizieller Anlass des Treffens, an dem immer wieder auch hochrangige kroatische sowie FPÖ-Politiker teilgenommen haben, ist das Gedenken an zehntausende Angehörige des Ustascha-Regimes, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Briten den jugoslawischen Partisanen übergeben worden waren. Danach kam es seitens der Partisanen zu Vergeltungsmaßnahmen, etwa Erschießungen.

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Teilnehmer der Veranstaltung im Jahr 2015.
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Die Veranstaltung ist wegen der Corona-Restriktionen im vergangenen Jahr erstmals ausgefallen. Ein Jahr zuvor hatte die katholische Kirche Kärntens der unter der Schirmherrschaft des Parlaments in Zagreb stattfindenden Gedenkveranstaltung ihren Segen verweigert. Auch die Kärntner Landesregierung und die Stadtgemeinde Bleiburg bezogen klar gegen das Treffen Stellung, betonten aber die Zuständigkeit des Innenministeriums.

Der Nationalrat hat im Juli 2020 – gegen die Stimmen der FPÖ – den Innenminister aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten bezüglich einer künftigen Untersagung zu prüfen. Das Ministerium mache dies derzeit auch, wie es auf Anfrage heißt. So wurde im September zu diesem Zweck eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Experten aus den Bereichen Recht, Politik- und Geschichtswissenschaften wirken. Eingebunden sind das Innenministerium, das Bundeskanzleramt, das Außenministerium, das Justizministerium, aber auch die Kärntner Landesregierung.

Gutachten: Absage geboten

Für den Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist der Fall klar. Er hat bereits 2019 in einem Rechtsgutachten für die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt festgestellt, dass es "nicht nur zulässig, sondern auch geboten" sei, die Versammlung behördlich zu untersagen. Er begründet dies unter anderem damit, dass auf den Feiern auch Uniformen und Symbole des Ustascha-Regimes getragen und gezeigt werden, welches als "nationalsozialistische Organisation verstanden werden muss", und sich Österreich im Staatsvertrag verpflichtet hat, "alle Spuren des Nazismus" aus dem "politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben" zu entfernen. Weiters führt er die öffentliche Relativierung von Verbrechen der Ustascha gegen das Treffen an.

Auch die Grünen haben eine eindeutige Position. "Unser Ziel ist, dass es keine Gedenkfeiern in Bleiburg/Pliberk, wo Gruppierungen mit neonazistischen und faschistischen Tendenzen vermehrt in Erscheinung treten, mehr geben darf", sagt die Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer. Für sie sei eine "entsprechende Untersagung" Aufgabe der zuständigen Behörden, "und wir erwarten uns, dass sie ihre Aufgaben unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend wahrnehmen". Überdies gehen die Grünen davon aus, dass die "Veranstaltung pandemiebedingt dieses Jahr ohnehin nicht stattfinden kann".

Die Grünen blicken einer "Vorlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe im Innenministerium mit Interesse entgegen". Die kleinere Regierungspartei erwartet sich, dass auch das Gutachten von Mayer in den Entscheidungsfindungsprozess einfließen wird. (Markus Sulzbacher, 22.4. 2020)