Auch mit Ökostrom soll künftig sparsam und bewusster als bisher umgegangen werden.

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Es ist kein Ruhmesblatt, auf dem geschrieben steht, wie die EU-Vorgaben zum effizienten, sparsamen Einsatz von Energie in Österreich befolgt werden. Manches Ziel ist verfehlt worden, außerdem haftete dem alten, Anfang 2015 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz der Ruf an, bürokratisch und aufwendig zu sein. Inzwischen hat Brüssel die Vorgaben verschärft, und Österreich ist säumig, was die Umsetzung betrifft.

Darauf hat am Mittwoch einmal mehr Michael Strugl hingewiesen. Der Verbundchef, der zurzeit auch Präsident des Interessenverbands Österreichs Energie ist, wies zum Auftakt eines Branchenkongresses in Wien darauf hin, wie dringlich das diesbezügliche neue Gesetz sei. Genauso dringend warte die Branche auch auf das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).

Dieses ist von Türkis-Grün Mitte März beschlossen und an das Parlament weitergeleitet worden. Weil die Materie eine Zweidrittelmehrheit erfordert, sind weitere Verhandlungen nötig. Strugl hofft, dass es noch vor dem Sommer grünes Licht gibt und das Gesetz, das u. a. flexible Marktprämien statt fixer Einspeisetarife vorsieht, anschließend rasch in Kraft tritt. Und dass es auch noch zu Änderungen kommt, etwa was die Attraktivität von "grünem" Gas oder Wasserstoff betrifft.

Begutachtungsentwurf auf langer Bank

Länger dürfte es jedenfalls beim Energieeffizienzgesetz dauern. Noch liegt nicht einmal ein Begutachtungsentwurf vor. Es spießt sich, wie man hört, an unterschiedlichen Interessen. Zur Ausgangssituation: Im alten Gesetz gab es zwei wesentliche Ziele. Ein kumulatives Energieeffizienzziel in Höhe von 310 Petajoule (PJ) von 2015 bis 2020. Dieses Ziel ist erreicht worden. Weiters wurde ein maximaler Endenergieverbrauch von 1050 PJ im Jahr 2020 vorgegeben. Das wurde, so viel kann man schon sagen, nicht geschafft. Zuletzt lag der Endenergieverbrauch in Österreich laut Energiebilanz der Statistik Austria für 2018 bei 1125 PJ, für 2019 noch höher bei 1139 PJ.

Künftig sollen die Zügel noch straffer angezogen werden. Die im Dezember 2018 in Kraft getretene EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht eine Verringerung des energetischen Endverbrauchs bis 2030 um 32,5 Prozent vor. Als Basisjahr wird 2007 herangezogen.

Streit um anrechenbare Maßnahmen

Gemäß der Richtlinie müssen bis dahin Energieeinsparungen von 0,8 Prozent des Endenergieverbrauchs pro Jahr erreicht werden. Auf Österreich heruntergebrochen bedeutet das eine Reduktion des Endenergieverbrauchs von 500 Petajoule bis zum Jahr 2030.

Alles dreht sich nun um die Frage, mit welchen Maßnahmen das erreicht werden soll. Beim alten Energieeffizienzgesetz etwa konnten sich Energieversorger Verteilaktionen von LED-Lampen oder wassersparenden Beilegeblättchen für Armaturen an Kunden positiv anrechnen lassen. Ob Lampen oder Blättchen tatsächlich ihrer Bestimmung gemäß eingesetzt wurden, ist nicht kontrolliert worden.

Neues Gesetz mit weniger Bürokratie erhofft

Strugl und seine Branchenkollegen jedenfalls hoffen, dass das neue Gesetz, sollte es irgendwann doch vorliegen, weniger Bürokratie nach sich zieht. Eines jedenfalls scheint bereits fix zu sein. Statt der Energieagentur, die bisher verantwortlich war für das Monitoring der Energieeffizienzmaßnahmen in Österreich, soll künftig die Regulierungsbehörde E-Control bei der Überwachung eine zentrale Rolle spielen.

Die Monitoringstelle in der Energieagentur arbeitet noch ab, was abzuarbeiten ist, und erstellt auch noch Analysen für den Zeitraum bis Ende 2020, hieß es in der Energieagentur auf STANDARD-Anfrage.

(Günther Strobl, 21.4.2021)