Kochers (rechts im Bild) Ministerium warnt gar vor einer "Lahmlegung der Verwaltung".

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Wien – Nicht nur die Länder, auch Ministerien wenden sich gegen die im Informationsfreiheitsgesetz geplante Auskunftsfrist von vier Wochen. Die ÖVP-Ressorts Wirtschaft, Landwirtschaft, Bildung, Arbeit und das Grün-geführte Sozialressort wollen acht Wochen Zeit. Große Skepsis herrscht gegenüber formlosen Anfragen ohne Identitätsnachweis, es wird großer Mehraufwand befürchtet. Das Bildungsressort will Schulen ausgenommen haben. Das Arbeitsministerium warnt vor der "Lahmlegung".

Arbeitsressort warnt vor "Lahmlegung"

Drohen könnte eine "völlige Lahmlegung der Verwaltung" im Zusammenhang mit der Gesetzesbegutachtung, warnt Martin Kochers (ÖVP) Ressort. Denn: Ein Begehren müsste per Bescheid abgelehnt werden. Hätte auch nur ein Drittel jener 30.000, die Stellungnahmen zum Epidemiegesetz abgaben, interne Vorentwürfe gefordert, wäre mit den nötigen Ablehnungsbescheiden "die Verwaltung lahmgelegt worden".

Nicht ganz so drastisch, aber doch mit der Warnung vor einer Behinderung der regulären Tätigkeit lehnen die Ministerien in ihren Begutachtungsstellungnahmen die Halbierung der achtwöchigen Auskunftsfrist ab – im Gegensatz zu jenen, die Informationen haben wollen: Transparenzaktivisten und Journalisten wollen die Verkürzung auf zwei Wochen.

Begrenzte Personalressourcen

Dem stehen laut den Ministerien begrenzte Personalressourcen entgegen. Überhaupt könne bei der Umsetzung der Informationsfreiheit "jedenfalls nicht mit Aufwands- und Kostenneutralität gerechnet werden", konstatiert das von Elisabeth Köstinger (ÖVP) geführte Landwirtschaftsministerium: "Der Aufwand für die Erteilung rechtskonform geprüfter Informationen sollte nicht unterschätzt werden."

Dass Anfragesteller kein spezielles Interesse glaubhaft machen müssen und Begehren kostenfrei sind, lässt das Bildungsministerium Heinz Faßmanns (ÖVP) eine "übermäßige Belastung" befürchten. Auch für das jetzt vom Grünen Wolfgang Mückstein geführte Sozialministerium ist "nicht zu erkennen", wie die neue Informationspflicht mit dem geplanten niederschwelligen Zugang "ohne zusätzliche Personalkapazitäten umsetzbar sein könnte".

Frist auf acht Wochen ausdehnen

"Die Frist sollte auf 8 Wochen ausgedehnt werden", verlangt das Wirtschaftsministerium Margarete Schramböcks (ÖVP). Auch das Bildungsministerium hält acht Wochen – wie z.B. im Auskunftspflichtgesetz – für nötig. Das "grüne" Sozialministerium verweist darauf, dass auch für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen acht Wochen Zeit ist. "Erhöhten Verwaltungsaufwand" erwartet Klaudia Tanners (ÖVP) Verteidigungsressort dadurch, dass für Info-Begehren kein Nachweis der Identität nötig sein soll. Dies ermögliche, "durch einen massenhaften Anfall – auch automatisiert generierter – Anfragen Verwaltungseinheiten unter Druck zu setzen, was vor allem in krisenhaften Situationen zu einem Zusammenbruch der IKT-Infrastruktur führen könnte" und zur Bewältigung anderer Aufgaben benötigtes Personal binden würde.

Das Wirtschaftsressort will die Identität auch mit Blick auf die nötige Interessensabwägung etwa bei Vergabeverfahren wissen: Wenn ein Mitbewerber Infos will, werde sie wohl anders ausfallen müssen. Missbräuche in solchen Verfahren sollten zudem durch eine Begründungspflicht verhindert werden.

Die öffentliche Auftragsvergabe ist überhaupt ein heikles Feld – mit dem sicherlich großen öffentlichen Interesse an Information dazu, aber den zu schützenden Interessen der Bieter. Das Wirtschaftsministerium warnt vor Schadenersatzansprüchen gegen die Republik bei Veröffentlichung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Das Sozialministerium verlangt, dass "jedenfalls bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Vergabeverfahrens kein Anspruch auf Informationszugang besteht".

Außenministerium sieht Fortschritt

Die Ministerien bekennen sich freilich prinzipiell zu den Zielen des von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) vorgelegten Entwurfs, nämlich zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Das Außenministerium lobt die Einführung eines Grundrechts auf Zugang zu Information "im Hinblick auf die Medien- und Meinungsfreiheit" als Fortschritt. Schließlich sei Österreich eines der letzten EU-Länder ohne Recht auf Zugang zu staatlichen Dokumenten. (APA, red, 22.04.2021)