Laut einer Umfrage finden acht von zehn Österreichern und Österreicherinnen das VfGH-Urteil zum assistierten Suizid gut.

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Wien – Das von der Regierung eingerichtete "Dialogforum Sterbehilfe" berät kommende Woche, wie man mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) umgeht, wonach die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord unzulässig ist. Das Justizministerium hat dazu Religionsgemeinschaften, Organisationen und Wissenschafter eingeladen, Vorschläge zu bringen, wie ein neu gestaltetes verfassungskonformes Gesetz aussehen könnte. Auch neue Initiativen formen sich.

Gesetz soll im Sommer kommen

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Integral im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) finden acht von zehn Österreichern und Österreicherinnen das VfGH-Urteil zum assistierten Suizid gut. In einer Studie des Ludwig Boltzmann Institute Digital Health and Patient Safety tun das immerhin noch 61 Prozent. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat angekündigt, dass das Sterbehilfe-Gesetz bis zum Sommer kommen soll.

Fünf Tage berät nun das "Dialogforum" online. Aus diesem Anlass wiederbelebt hat sich der Verein "Letzte Hilfe", der sich – wie die ÖGHL – für einen liberalen Umgang ausspricht. Dem Beirat der Plattform gehören unter anderem der Verfassungsjurist Heinz Mayer und der Philosoph Peter Kampits an. In die Diskussion will "Letzte Hilfe" mit einem bereits fertigen Gesetzesentwurf gehen, der an sämtliche Parlamentsfraktionen und an das Justizministerium geht. Er sieht ärztlichen Suizidbeistand vor.

Gegner der Sterbehilfe

Für Kampits ist "Sterben in Würde" ein allgemein menschliches Ziel. Dies könne auch eine Inanspruchnahme der Hilfe zum Suizid in extremen Situationen einschließen, sagte er gegenüber der APA. Dem scheine auch das jüngste VfGH-Urteil Rechnung zu tragen. Kritik übt Kampits an der Zusammensetzung des "Dialogforums". Dessen Teilnehmernominierung mute "äußerst einseitig" an, Gegner der Sterbehilfe, vor allem konfessionelle Gruppierungen, würden dabei die überwiegende Mehrheit bilden.

Bereits vor dem VfGH-Spruch hatten Vertreter von Religionsgemeinschaften, etwa die katholische Bischofskonferenz, vor einer gesetzlichen Lockerung der Gesetzeslage gewarnt und von einem "Dammbruch" gesprochen. Auch danach ebbte die Kritik nicht ab. Nun wollen die christlichen Kirchenvertreter zumindest verhindern, dass es bei einer neuen Gesetzeslage zu Missbrauch kommen könnte. Auch die Haltung der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) ist ähnlich. (APA, 23.4.2021)