Dass jemand Polizistinnen und Polizisten beleidige, könne er nicht hinnehmen, schreibt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer Anfragebeantwortung. Auf die Fragen des Abgeordneten Rudolf Silvan (SPÖ) ging er allerdings nicht wirklich ein.

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In der Debatte um mögliche Datenschutzverletzungen durch das Innenministerium beziehungsweise den Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gegen den PR-Berater und Polit-Aktivisten Rudi Fußi geht es weiter: Fußi war diese Woche zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft.

Was bisher geschah

Wie berichtet, wurde die Behörde durch das Ministerium wegen eines Tweets, in dem Fußi die Wiener Polizei kritisierte (er schrieb Polizeihunde seien wahrscheinlich intelligenter als der durchschnittliche Mitarbeiter der Landespolizeidirektion Wien und entschuldigte sich später für die Wortwahl) eingeschaltet – das Innenministerium kündigte die Prüfung rechtlicher Schritte gegen Fußi zuvor auf Twitter und sehr prominent auf der eigenen Ministeriums-Website an. Fußi legte in der Folge selber Beschwerde ein, weil er das Grundrecht auf Geheimhaltung verletzt sah.

Launige Einvernahme

Eingeschüchtert dürfte Fußi all das nicht haben. Bei der Einvernahme entschuldigte er sich bei den Beamtinnen und Beamten dafür, "dass sie sich mit so einem Scheißdreck beschäftigen müssen". Zuvor twitterte er: "Auf zur Einvernahme der Staatsanwaltschaft. Erzähl ich denen halt noch einmal, was Nehammer für ein unfähiger Minister ist."

Frage nach Entschuldigung

Die Posse beschäftigt mittlerweile auch das Parlament. Rudolf Silvan, Abgeordneter der SPÖ, brachte Mitte April eine Anfrage an Innenminister Nehammer ein. Darin wollte er vom Minister unter anderem wissen, wer für die Erstellung des besagten Berichts auf der Homepage des Ministeriums verantwortlich war und wer den Auftrag dazu gegeben hat, außerdem fragte Silvan auch, ob Nehammer selbst den Artikel beziehungsweise die Pressemitteilung freigegeben hat. Er wirft die Frage nach einer Entschuldigung an Fußi auf und geht auch darauf ein, dass Juristen in der Vorgehensweise einen Einschüchterungsversuch erkennen. "Wurde der Bericht mit der Absicht veröffentlicht, Herrn Fußi und andere kritische Personen ruhig zu stellen und einzuschüchtern? Wenn ja, halten Sie dies für demokratiepolitisch bedenklich? Wenn nein, welche Absicht haben Sie dann verfolgt?"

Wenig konkrete Antworten

Die Beantwortung der Anfrage ist mittlerweile da, aufschlussreich ist sie allerdings nicht. Bei der Kommunikation über die Webseite des Ministeriums oder via Presseaussendung stehe immer das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an Tätigkeiten der Verwaltung im Vordergrund, heißt es. Die vorgesehenen Prüfungen und Freigaben seien auch in diesem Fall eingehalten worden. Wie diese konkret aussehen, geht aus der Beantwortung nicht hervor.

Nehammers Sichtweise

Auch die anderen Fragen von Silvan werden nicht direkt beantwortet. Nehammer schildert hingegen erneut seine Sichtweise: Er könne nicht akzeptieren, dass sich Fußi mehrfach abfällig über Polizistinnen und Polizisten geäußert habe. "Ich stehe für Rechtsstaatlichkeit und die uneingeschränkte Geltung der österreichischen Rechtsordnung – auch in sozialen Medien. Ich stehe als Innenminister der Republik Österreich für eine Politik, die Hass im Netz entschieden bekämpft und das Internet nicht als rechtsfreien Raum ansieht", schreibt Nehammer.

"Lapidare Anfragebeantwortung"

Silvan ist "entsetzt, dass der Innenminister das Interpellationsrecht derart mit den Füßen tritt und nicht eine einzige Frage im Sinne der gestellten Anfrage beantwortet hat". Das zeige ganz deutlich, welches Demokratieverständnis der Innenminister habe – nämlich keines, sagt der SPÖ-Abgeordnete. Er werde eine "derart lapidare Anfragebeantwortung" nicht einfach zur Kenntnis nehmen und weitere Schritte mit den Juristen des SPÖ-Klubs besprechen. (Lara Hagen, 23.4.2021)