Die selten gebrauchten Präpositionen vermittels, rücksichtlich oder behufs erfreuen sich bei einigen Juristinnen und Juristen größter Beliebtheit.

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Vor einiger Zeit habe ich eine Arbeit veröffentlicht, die sich mit dem Schutz von Präpositionen (Verhältniswörtern) befasste.1 Bei ihnen handelt es sich meist um kleine, fröhliche Gesellinnen (fern, kraft, laut, trotz und so weiter), aber sie haben auch einige ungeschlachte, bucklige Schwestern, die, wie könnte es anders sein, bei Juristen und Juristinnen vermöge2 deren Stilbewusstseins besonders beliebt sind:

  • Ausweislich ist ein angenehm seelenloses Wort und passt somit hervorragend zu juristischen Texten (ausweislich ihres Jahresberichts).3
  • Behufs ist einer der Klassiker der Amtssprache (behufs Einziehung der gepfändeten Forderung).4 Wären Schlagersänger Juristen, wären ihre Lieder nicht mit "Für Dich" betitelt, sondern mit "Behufs Deiner".
  • Betreffs geht noch besser: in Betreff.
  • Bezüglich ist altehrwürdigstes Papierdeutsch und eng verwandt mit diesbezüglich. By the way: Was spricht eigentlich gegen dortbezüglich?
  • Rücksichtlich ist das einzige Wort der deutschen Sprache, das noch nie jemand in einem Gespräch verwendet hat. Sind jedoch vor dem Eintritt des späteren Unfalls zur Wiederherstellung des beschädigten Gegenstandes bereits Aufwendungen gemacht, so bleibt rücksichtlich dieser der Anspruch auf Vergütung bestehen.5 Rücksichtlich solcher Vorschriften wird diese Kolumne noch viele Fortsetzungen erfahren.
  • Unbeschadet6 gibt es, obwohl die beliebteste Juristenpräposition überhaupt (unbeschadet der Zuständigkeit anderer Behörden),7 leider nur in verneinender Form. Ärgerlich, denn was könnte man mit beschadet alles anstellen!
  • Vermittels ist immer noch gebräuchlich,8 das gleichbedeutende vermittelst hingegen scheint auszusterben.9 Allerdings nur langsam, denn: Eile vermittelst Weile!10

Eingedenk11 unserer Leserinnen und Leser reicht es jetzt. (Michael Rami, 28.4.2021)