Die Verordnung tritt im kommenden Jahr in Kraft.

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Die EU-Verordnung gegen Terrorinhalte im Netz tritt kommendes Jahr in Kraft. EU-weit können zuständige Behörden künftig die Entfernung derartiger Inhalte bei Betreibern von Online-Plattformen anordnen. Dann muss der jeweilige Inhalt innerhalb einer Stunde gelöscht werden. Die Abstimmung im EU-Parlament, die am Donnerstag hätte stattfinden sollen, entfällt, wie netzpolitik.org berichtet. Zuvor war das Gesetz, über das man sich bei den Trilogverhandlungen geeinigt hatte, durch den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LiBe) passiert.

Hohe Strafen

Als terroristische Inhalte gelten demnach schwere Straftaten, die mit terroristischem Ziel begangen werden – sowie Beiträge von Vereinigungen, die in der EU-Terroristenliste geführt werden. Die Regeln gelten für sämtliche Plattformen, in denen in irgendeiner Form nutzergenerierte Inhalte erstellt werden können. Zudem können Ermittlungen angeordnet werden, bei denen Löschforderungen kurzfristig auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden sollen. Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sind möglich, sofern die Regeln nicht befolgt werden. Bei einer Bestrafung soll die Größe des Unternehmens und die Frage, ob die Verstöße systematisch begangen wurden, eine Rolle spielen.

Uploadfilter abgewandt

Als der Entwurf vom Parlament begutachtet wurde, sahen Kommission und Rat automatisierte Mittel vor, mit denen Betreiber nach derartigen Inhalten suchen müssten. Derartige Uploadfilter waren vom EU-Parlament verhindert worden. Die Grüne Fraktion im EU-Parlament kritisiert allerdings weiterhin, dass Die grüne Fraktion im EU-Parlament verweist darauf, dass demnach auch Unionsmitglieder mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn derartige Löschungen verlangen könnten. (red, 28.4.2021)