Deutsche Klimaschützer hatten am Donnerstag Grund zum Jubeln: Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein Teil des Klimaschutzgesetzes nicht mit den Grundrechten vereinbar sei. Stein des Anstoßes war eine Klage, die vor rund eineinhalb Jahren vor allem von jüngeren Klimaaktivisten eingebracht wurde. Aus Sicht des Gerichts greife das Gesetz zu kurz, der Bund müsse die Reduktionsziele für Emissionen konkretisieren.

"Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030", argumentierten die Höchstrichter. Von den dann notwendigen Schritten zur Emissionsreduktion sei "praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen". Der Gesetzgeber habe Vorkehrungen zu treffen, "um diese hohen Lasten abzumildern". Mit anderen Worten: Deutschland muss seine Klimaschutzpläne nachbessern.

"Keine Symbolpolitik" forderten Klimaschützer in Deutschland – und setzten sich vor Gericht durch.
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Nicht nur jenseits der Grenze sorgen Klimaschutzgesetze derzeit für ein mediales Echo, sondern auch in Österreich. Wie berichtet gelangte Ende vergangener Woche der Entwurf der Gesetzesnovelle an die Öffentlichkeit. Seither wurde – aus unterschiedlichen Gründen – von Autofahrerklubs, Arbeiterkammer, Teilen der Opposition und der Wirtschaftskammer viel Kritik an den Plänen aus dem Klimaschutzministerium geübt.

Vor allem ein Gesetzespassus sorgte für viel Unmut: Sollte eine Treibhausgasprognose zeigen, dass Österreich das eigene Klimaziel verfehlt, müsse die Regierung laut dem Papier Sofortmaßnahmen ergreifen, um dem entgegenzuwirken. Sollten die gesetzten Maßnahmen nicht ausreichen, ist eine 50-prozentige Erhöhung der bestehenden Steuern auf fossile Energieträger angedacht.

Gemischte Rückmeldungen

Während der Notfallsmechanismus vielerorts auf Ablehnung stößt, können die Umwelt-NGO Global 2000 und das Ökobüro damit durchaus etwas anfangen: Bereits im bestehenden Klimaschutzgesetz war vorgesehen, dass bei einer Zielverfehlung "umgehend" weitere Maßnahmen umzusetzen seien. Als der Fall dann eintrat, wurde über Fristen gestritten, Maßnahmen kamen aber nie, kritisierte Global-Klimasprecher Johannes Wahlmüller "Das dürfen wir nicht noch einmal versemmeln."

Durch die Möglichkeit der Steuererhöhung als "Notfallsanker" könnten Regierungen künftig den notwendigen Druck bekommen, um tatsächlich zu handeln, hieß es auf einer Pressekonferenz. Wichtig sei allerdings, dass die neu generierten Einnahmen wieder im Sinne des Klimaschutzes rückverteilt würden.

Für die Umweltschutzorganisationen gibt es beim vorliegenden Entwurf noch Nachschärfungsbedarf: So müsse etwa die Verantwortlichkeit zwischen Bund und Ländern im Klimaschutzbereich besser koordiniert werden. Außerdem sollte das Gesetz festlegen, wie stark einzelne Bundesländer ihre Emissionen binnen einer bestimmten Frist reduzieren müssen, sagte Priska Lueger vom Ökobüro.

Darüber hinaus fordern die NGOs einen verbindlichen Ausstiegsplan aus fossiler Energie: Spätestens ab 2040 sollen Öl, Gas und Kohle nicht mehr eingesetzt werden.

"Ära des Nichstuns" beenden

Unterstützung bekamen die Organisationen von dem Grazer Klimaforscher Gottfried Kirchengast. Dieser hofft, dass durch das neue Gesetz "die Ära des Nichtstuns" beendet werden könne. Nun dürfe aus Sicht des Wissenschafters nichts "verwässert werden, schon gar nicht beim verbindlichen Treibhausgasbudget".

Tatsächlich ist aber beim Klimaschutzgesetz noch längst nicht das letzte Wort gesprochen: Der Entwurf befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen den Koalitionspartnern und den Ländern. Erste Reaktionen haben gezeigt, dass man noch uneins ist. Auf offizieller Seite zeigte sich die ÖVP diese Woche eher zurückhaltend. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) betonte am Donnerstag, dass die ökosoziale Steuerreform eines der großen Vorhaben der Bundesregierung sei. Zu dem Notfallsmechanismus sagte der Minister, dass die Arbeitsgruppe noch an einem konkreten Modell arbeite. "Das ist noch nicht fertig." (Nora Laufer, 29.4.2021)