Das Eintragen von Vermerken auf Führerscheinen fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Heimatstaates.

Foto: imago images/Patrick Scheiber

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag über die Aberkennung von Führerscheinen nach Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss entschieden. In einem Fall geht es um einen Österreicher, der nach einer Fahrt unter Cannabiseinfluss nicht mehr mit seinem österreichischen Führerschein in Deutschland fahren darf. Deutsche Behörden wollten einen Sperrvermerk in den Führerschein eintragen – diesem Vorgehen widersprach nun der EuGH.

Das Eintragen von Vermerken auf dem Führerschein falle ausschließlich in die Zuständigkeit des EU-Staats, in dem der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz hat, heißt es in dem Urteil. "Deshalb darf ein anderer Mitgliedstaat auf dem Führerschein, dessen Muster in Form einer Plastikkarte harmonisiert ist, keinen Vermerk über ein Fahrverbot in seinem Gebiet anbringen."

Heimatstaat kann informiert werden

Jedoch stehe es dem Mitgliedstaat frei, sich an den Wohnsitzmitgliedstaat zu wenden, damit dieser einen solchen Vermerk anbringe, teilte der EuGH weiter mit. "Außerdem kann der Mitgliedstaat des vorübergehenden Aufenthalts, etwa durch elektronische Abfrage bei einer Verkehrskontrolle in seinem Hoheitsgebiet, überprüfen, ob gegen den Betreffenden ein Fahrverbot für sein Gebiet verhängt wurde."

In einem anderen Fall ging es um einen Deutschen, dem nach einer Trunkenheitsfahrt das Recht aberkannt wurde, mit seiner spanischen Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren. Das Dokument wurde nach dem Vorfall von den spanischen Behörden erneuert. Der Deutsche klagte auf Anerkennung des Dokuments. Hier kamen die Richter zu dem Schluss, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung eines "in einem anderen Mitgliedstaat lediglich erneuerten Führerscheins ablehnen" könne, "nachdem er dessen Inhaber für sein Hoheitsgebiet ein Fahrverbot erteilt hat". (APA, 30.4.2021)