Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtete am Donnerstag, mehrere frühere und aktuelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters würden der Intendantin Shermin Langhoff ein toxisches Arbeitsklima vorwerfen.

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Berlin – Am Berliner Maxim Gorki Theater stehen Vorwürfe mehrerer Mitarbeiter im Raum. Kommende Woche soll die Klage einer Dramaturgin verhandelt werden, deren befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert worden war, wie das Bühnenschiedsgericht Berlin am Donnerstag mitteilte. Die Klägerin mache geltend, die Nichtverlängerung verstoße gegen das Maßregelungsverbot und stehe im Zusammenhang mit einem Beschwerdebrief mehrerer Beschäftigter gegen die Intendantin.

Darin geht es um Vorwürfe betreffend Machtmissbrauch und Mobbing. Zudem werde sie in ihrer Elternzeit als Frau diskriminiert. Ein Sprecher des Theaters wies die Vorwürfe zurück.

Es sei zutreffend, dass ein arbeitsgerichtliches Verfahren anhängig sei, teilte der Theatersprecher am Abend mit. "Das Maxim Gorki Theater ist den klägerischen Anträgen sowie dem gegnerischen Vortrag vollumfänglich entgegengetreten, die Vorwürfe sind, soweit kolportiert, unzutreffend." Sie seien aus persönlichkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen daran gehindert, hierauf im Einzelnen einzugehen.

Keine Stellungnahme

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtete am Donnerstag, mehrere frühere und aktuelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters würden der Intendantin Shermin Langhoff ein toxisches Arbeitsklima vorwerfen. Auch die "Süddeutsche Zeitung" hatte vergangene Woche über den Verdacht des Machtmissbrauchs berichtet.

Zu Vorwürfen aus der "Süddeutschen Zeitung" und dem "Spiegel" werde keine Stellungnahme von Frau Langhoff erfolgen, teilte der Theatersprecher mit. Laut "Spiegel" weist Langhoff die Vorwürfe zurück. "In den aktuellen Berichten werden weder Namen genannt noch andere hinreichende Hinweise gegeben, die Frau Langhoff ermöglichen würden, zu den Vorkommnissen – sollte es sie gegeben haben – Stellung zu nehmen", teilte der Sprecher mit. Sie sei im Übrigen auch darüber hinaus aus Personendatenschutzgründen daran gehindert, auf etwaige Konflikte im Einzelnen einzugehen. (APA, 30.4.2021)