Deutschlands Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) kündigt ein neues Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode an.

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Berlin – Deutschlands Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein neues Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode angekündigt. Dies habe er mit Kanzlerin Angela Merkel vereinbart, teilte der Sozialdemokrat am Freitag in Berlin mit. "Beim Klimaschutz muss schnell mehr passieren, damit wir vor 2050 klimaneutral werden." Scholz erklärte, er wolle zusammen mit Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) zügig einen Vorschlag für mehr Klimaschutz vorlegen.

"Damit schützen wir unsere Lebensgrundlagen und schaffen Planungssicherheit für die Unternehmen. Ich habe immer gesagt: Klimaschutz ist die wichtigste Aufgabe unserer Zeit. Bremser und Blockierer haben nichts mehr zu sagen, es geht jetzt ums Handeln", betonte Scholz.

Zeit nach 2030 zu vage geregelt

Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Darüber hinaus legt es für verschiedene Sektoren wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft konkrete Obergrenzen für Treibhausgase fest. Sollten diese in einzelnen Jahren verfehlt werden, greift eine Pflicht zum Nachbessern. Bis 2050 soll unterm Strich praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe monierten, dass der Gesetzgeber die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher regeln müsse. Denn "die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030", erklärten die Höchstrichter. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Das treffe vor allem die jetzt jungen Menschen. "Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern."

Erfolg für junge Menschen

Die Klagen gegen das Klimaschutzgesetz waren vor rund eineinhalb Jahren von vor allem jungen Menschen eingereicht worden. Sie wurden von den Umweltschutzorganisationen Greenpeace, Bund, Deutsche Umwelthilfe und Germanwatch unterstützt. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich. "Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt", hieß es im Urteil. Der Gesetzgeber muss nun das Gesetz bis Ende 2022 nachbessern. (APA, dpa, 30.4.2021)