Der Bundesstaat New York darf Internetanbietern gar nicht vorschreiben, ärmere Haushalte günstiger anzubinden, argumentieren die Branchenverbände.

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Internetanbieter im US-Bundesstaat New York müssen Haushalten mit niedrigem Einkommen bald günstigeren Zugang zu Breitbandinternet geben. Diese Vorschrift wurde letztens mit dem Budgetrahmen für 2022 beschlossen. Die Telekombranche läuft nun allerdings Sturm dagegen. Mehrere Lobbyverbände haben Klage gegen New York eingereicht, berichtet Ars Technica.

Doch was sieht die neue Regelung vor? Spätestens am 15. Juni sollen Provider kabelgebundener, mobiler und satellitengestützter Internetzugängen eine von zwei Angebotsvarianten für qualifizierte Haushalte anbieten. Entweder einen Zugang mit einer Bandbreite von mindestens 25 Megabit pro Sekunde (mbit/s) zum Fixpreis von 15 Dollar pro Monat, inklusive Nebenkosten wie Gebühren für Endgeräte. Oder 200 mbit/s für 20 Dollar und einer Preisprogression von höchstens zwei Prozent pro Jahr.

Vorgesehen ist auch eine Untersuchung binnen zwei Jahren und danach wenigstens einmal alle fünf Jahre, um festzustellen, ob die Bandbreitenvorgabe noch bedarfsgerecht ist oder erhöht werden muss. Das Einkommen eines Haushalts gilt offiziell als niedrig, wenn es unter 80 Prozent des Medianeinkommens von Haushalten der gleichen Größe in der Region liegt.

Lobbyverbände ziehen vor Gericht

Internetanbieter wie Verizon und AT&T, vertreten durch Verbände wie USTelecom, CTIA, sehen die Regelung jedoch in Konflikt mit Bundesregelungen, die im Vergleich zu bundesstaatlichen Vorgaben Vorrang haben. Dabei beruft man sich unter anderem auf eine Deregulierungs-Anordnung, welche die Telekombehörde FCC während der Präsidentschaft von Donald Trump erlassen hat.

Darin vertrat die FCC die Ansicht, dass Breitbandinternet ein interstaatlicher Informationsdienst sei, der nicht als essenzielle Infrastruktur (Common Carrier) einzustufen und daher auch nicht als solche zu regulieren sei. Ähnlich argumentierte man auch die Schwächung der Netzneutralität, wobei man daran gescheitert war, Bundesstaaten den Erlass eigener Netzneutralitätsgesetze de facto zu verbieten. In Bezug auf Preisbildung, so die FCC, fielen regulatorische Maßnahmen für bundesstaatsübergreifende Telekomdienste ausschließlich in die Kompetenz der Bundesregierung.

Längerer Rechtsstreit steht bevor

Ob dieses Argument hält, bleibt aber abzuwarten. Die Anbieter waren auch schon gegen ähnliche Vorgaben im Bundesstaat Kalifornien vor Gericht gezogen und wollten diese per Verfügung stoppen. Im Februar weigerte sich allerdings das zuständige Bezirksgericht, eine solche Verfügung zu erlassen. Die kalifornische Regelung ist allerdings weniger weitreichend als jene in New York und schreibt keine spezifischen Preise für spezifische Bandbreiten fest.

New Yorks Gouverneur Andrew Cuomo – er steht wegen mutmaßlicher Vertuschung von Covid-Zahlen und Vorwürfen sexueller Übergriffe stark unter Druck – stellt sich hinter die Regelung in seinem Bundesstaat. Es sei kein "gottgegebenes Recht", in New York Internetzugänge anbieten zu dürfen. Sollten die Unternehmen es Millionen Einwohnern erschweren, diese "essenziellen Dienste" in Anspruch zu nehmen und an der wirtschaftlichen Erholungteilzuhaben, dann sei er bereit für diesen Kampf. (red, 1.5.2021)