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In der herzegowinischen Stadt Mostar wurden im Krieg sowohl Kirchen als auch Moscheen zerstört.

Foto: REUTERS/Dado Ruvic

Vor den Verhandlungen zu einer Verfassungsreform im Balkanland Bosnien-Herzegowina, zu der bis zum Herbst Vorschläge unterbreitet werden sollen, hat die EU-Kommission klar gestellt, dass sie keinerlei weitere Spaltungen durch gesetzliche Veränderungen unterstützen wird.

Konkret geht es bei der Reform um die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Das älteste diesbezügliche Urteil ist aus dem Jahr 2009: Dabei geht es darum, dass der bosnische Rom Dervo Seijdić und der bosnische Jude Jakob Finci geklagt haben, weil sie nicht das Recht haben für das Präsidentenamt zu kandidieren. In Bosnien-Herzegowina gibt es drei Mitglieder des Staatspräsidiums: einen Serben, einen Kroaten und einen Bosniaken. Juden, Roma und alle jene Bosnier, die sich nicht ethnisch definieren, dürfen sich nicht einmal aufstellen lassen.

Juden und Roma diskriminiert

Der EGMR hat in weiteren vier Urteilen – zuletzt 2020 – geurteilt, dass dieser ethno-nationale Proporz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Die Verfassung von Bosnien-Herzegowina soll nun dahin geändert werden, dass sie Juden, Roma und andere nicht mehr diskriminiert, wie dies bereits 25 Jahre lang der Fall ist.

Die völkisch-nationalistische Partei HDZ will jedoch die Verfassungsänderungen mit ihren parteipolitischen Interessen verbinden. So liegt etwa ein Vorschlag für zwei Wahlkreise im Landesteil Föderation auf dem Tisch. Diese sollen nach "ethnischen Kriterien" neu geschaffen werden – in einem also hauptsächlich Bosniaken, im anderen hauptsächlich Kroaten leben. Damit will die HDZ garantieren, dass einer ihrer Kandidaten, zum kroatischen Mitglied des Staatspräsidiums gewählt wird.

Die EU erteilt Plänen einer weiteren Trennung allerdings eine Absage. In einem Schreiben an den STANDARD lässt die EU-Kommission wissen: "Jeder Vorschlag darf weder diskriminierend sein, noch zu einer weiteren Spaltung führen." Die Schaffung von zwei Wahlkreisen nach ethnischen Kriterien würde aber so eine weitere Spaltung bedeuten.

Inklusivität und Transparenz

Die EU sei zudem bereit, Diskussionen zu erleichtern, unter anderem durch fachkundige Beratung, um sicherzustellen, dass jeder Vorschlag den europäischen Standards und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entspreche, heißt es in dem Schreiben der Kommissionssprecher an den STANDARD. Die Gespräche müssten zudem im institutionellen Umfeld einer Arbeitsgruppe verschiedener Institutionen stattfinden, um die "lokale Eigenverantwortung, Inklusivität und Transparenz des Reformprozesses sicherzustellen". Die Rechtsprechung des EGMR müsse jedenfalls umgesetzt werden.

Die HDZ beruft sich mit ihren Forderungen hingegen auf ein Urteil des bosnischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2016, wonach das Wahlgesetz verändert werden sollte. Der Grazer Verfassungsrechtler Josef Marko, der selbst einmal Richter im bosnischen Verfassungsgericht war, stellte jedoch im Gespräch mit dem STANDARD bereits wiederholt fest, dass das besagte Urteil (der Fall Ljubić) durch die Streichung eines Passus bereits umgesetzt wurde und es folglich keinerlei rechtliche Grundlage für die Forderung der HDZ gibt. Das bosnische Verfassungsgericht bestätigte dies dem STANDARD.

Internationale Richter kannten Hintergrund nicht

Auch die deutsch-französische Verfassungsrechtsexpertin Constance Grewe, die im Dezember 2016, als das Urteil gefällt wurde, Richterin am bosnischen Verfassungsgericht war, bestätigt dem STANDARD, dass es keinerlei weiterer Veränderungen des Wahlgesetzes bedarf, weil auch durch die Streichung des Passus keine Gesetzeslücke entstand. "Das Wahlgesetz sieht nun nur noch vor, dass die Zahl der Delegierten zum Völkerhaus im Verhältnis zur Bevölkerungszahl jedes konstitutiven Volks bestimmt wird", erklärt sie die Rechtslage.

Grewe moniert zudem, dass die internationalen Richter damals den politischen Hintergrund nicht kannten und nicht wussten, dass die HDZ später aus der Sache eine Kampagne machen würde. "Die Verknüpfung von Territorialität und Ethnizität hat jedenfalls fatale Folgen", sagt sie zum STANDARD. "Das müsste in Bosnien-Herezgowina mehr getrennt werden."

Territorialität und Ethnizität

Denn diese Idee von einer Verbindung von Territorialität und Ethnizität sei antagonistisch zu individuellen politischen bürgerlichen Rechten. Sie moniert zudem, dass heute – anders als noch vor zehn Jahren – zunehmend mehr Raum für Ethnizität eingeräumt werde. "Man sollte dieser Ultranationalisierung Einhalt gebieten."

Wahlkreise entlang ethnischer Grenzen, bezeichnet Grewe "als eine Vorstufe hin zu einer eigenen Entität". Bereits im Krieg versuchten nämlich radikale Nationalisten, eine eigene kroatische "Entität" zu errichten – genannt Herceg-Bosna – mit der Option, diese später an Kroatien anzugliedern, also Bosnien-Herzegowina zu zerstören. (Adelheid Wölfl, 2.5.2021)