Eine Aufnahme des frisch getesteten Bundeskanzler aus dem Vorjahr. Ab 19. Mai sollen Tests, Impfung und eine durchgemachte Erkrankung viele Türen öffnen.

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Seit Montag sind die Corona-Regeln wieder fast im ganzen Land dieselben: Bis auf Vorarlberg gelten im Grunde überall in Österreich einheitliche Maßnahmen. Welche sind das genau, und wie lange bleibt das so?

Frage: Was ändert sich nun in Wien und in Niederösterreich?

Antwort: Einiges. Die wohl offensichtlichste Änderung ist, dass der gesamte Handel und die körpernahen Dienstleistungen wieder aufsperren. Wobei Zweitgenannte – also etwa Friseurbetriebe und Massagestudios – nur mit einem Zutrittstest genutzt werden können. Dabei gilt: Ein Antigentest darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Darüber hinaus machen auch Freizeitbetriebe wie Museen und Zoos wieder auf. In Wien ist außerdem die Maskenpflicht an besonders belebten Plätzen gefallen. Und, weniger offensichtlich, aber nicht weniger relevant: Die Ausgangsbeschränkungen gelten nun auch in Wien und Niederösterreich nur noch in der Nacht.

Frage: Was ändert sich, wenn die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen fallen?

Antwort: Auf dem Papier geht es dabei vor allem um die Gründe, aus denen man den eigenen privaten Wohnraum verlassen darf. Dazu zählen, das ist hinreichend bekannt, etwa Hilfeleistung und Sport. In der Praxis betrifft die Regel vor allem die Frage, wie viele Leute man treffen darf: Gelten Ausgangsbeschränkungen, dann sind das nur einzelne enge Kontaktpersonen, gelten sie nicht, dann gilt momentan tagsüber, dass vier Personen aus zwei Haushalten plus sechs Kinder zusammenkommen dürfen.

Frage: Gilt das auch in meiner Wohnung?

Antwort: Nein. Die Vier-plus-sechs-Regel gilt ausdrücklich nicht für Zusammenkünfte im privaten Wohnbereich, sehr wohl aber an Orten, die nicht dem Stillen eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen. Dazu zählen etwa Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen. Nichtsdestotrotz passieren die meisten Ansteckungen im privaten Bereich, die Regierung betont daher stets, dass man auch dort auf Hygieneregeln achten und sich vor Treffen testen sollte.

Frage: In welchen Regionen sind die Regeln anders?

Antwort: In der Modellregion Vorarlberg sind die Regeln lockerer als anderswo, da dürfen etwa mehr Leute zusammenkommen, auch die Gastro ist offen – wenn auch nur für Getestete oder Genesene. Außerdem gelten für einige Bezirke Ausreisetests, etwa in Hallein, dem Bregenzerwald, in weiten Teilen Tirols und bald auch in den Vorarlberger Rheindelta-Gemeinden. Die Regeln dafür sollen bald verschärft werden: Künftig soll es die schon bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 300 geben, derzeit gilt ja noch eine Grenze von 400 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Frage: Apropos hinausfahren: Wie ist das eigentlich mit Reisen, sind die erlaubt?

Antwort: Prinzipiell sind sie nicht verboten, aber in der Praxis doch recht kompliziert, denn spätestens wenn man nach Österreich zurückkommt, muss man in den allermeisten Fällen in Quarantäne. Eine Einreise ohne Auflagen ist nur aus Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und dem Vatikan möglich. Aus anderen Staaten oder Gebieten braucht man als Österreicher oder Österreicherin einen frischen PCR-Test, zusätzlich muss man sofort nach der Einreise in Quarantäne. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für humanitäre Einsatzkräfte oder wenn man aus medizinischen Gründen reist. Zusätzlich zu alledem müssen Personen, die aus Österreich kommen, in vielen Ländern bei der Ankunft in Quarantäne.

Frage: Wie lief das in Vorarlberg, da gingen doch die Zahlen nach oben, oder?

Antwort: Ja. Vorarlberg hat in der vergangenen Woche mit Abstand die höchsten Infektionszahlen in Österreich gehabt, Tendenz weiter deutlich steigend. Allerdings: Dort wird deutlich mehr getestet als im Rest des Landes – zum Beispiel dreieinhalbmal so viel wie in Kärnten. Chief Medical Officer Katharina Reich meinte am Montag im Ö1-"Morgenjournal", man habe in Vorarlberg gesehen, dass "in den sicheren Testsettings, das heißt in der Gastro, überall dort, wo es Zutrittstests gegeben hat, genau keine Fälle aufgetreten sind" – oder zumindest keine Cluster. Das Problem sei der private und vermeintlich sichere Bereich, sagte Reich.

Frage: Was ist mit den großen Öffnungsschritten, halten die?

Antwort: Stand jetzt ist das zumindest der Plan: Am 17. Mai sollen die Schulen wieder komplett öffnen – auch in den höheren Schulstufen –, am 19. dann die Gastro aufsperren. Außerdem sollen Veranstaltungen outdoor mit maximal 3.000 und indoor mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden können, privat wird man tagsüber bis zu neun Personen treffen dürfen. Viele Öffnungsschritte gelten aber nur für Getestete, Geimpfte und Genesene.

Frage: Was genau kommen da für Zugangsbeschränkungen?

Antwort: Mit 19. Mai wird es für Kultur und Gastro verschiedene Nachweise als Eintrittskarte geben, vorerst in Papierform. Eine digitale Lösung in Form eines QR-Codes erwartet Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erst etwas später. Ab Juni werde es in Österreich Pilotversuche geben mit dem Ziel, dann ab Juli ein "grünes Zertifikat" in der EU zu haben, sagte er am Wochenende. Klar ist schon jetzt, dass nach der Öffnung auch Wohnzimmertests akzeptiert werden, und zwar anders als in Vorarlberg auch in der Gastronomie, kündigte Mückstein an. Diese müssen aber dennoch in irgendeiner Form verifiziert werden, aus dem Gesundheitsministerium heißt es auf STANDARD-Anfrage, für die Umsetzung derartiger Plattformen seien die Bundesländer zuständig. Die Wohnzimmertests werden außerdem nur 24 Stunden gültig sein, beaufsichtigte Antigentests gelten 48, PCR-Tests 72 Stunden. Geimpfte brauchen ab dem 22. Tag nach dem Erststich keinen Test mehr, Genesene bis zu sechs Monate nach ihrer Erkrankung. (Gabriele Scherndl, 3.5.2021)