In der Regel muss ein Ausländer in Deutschland acht Jahre warten bis er eine Chance auf einen deutschen Pass hat.

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Berlin – Der deutsche Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat Bund und Ländern empfohlen, die praktischen Hürden für die Einbürgerung zu senken. Im europäischen Vergleich sei der Anteil von Ausländern, die sich einbürgern ließen, in Deutschland relativ niedrig, stellte das Beratergremium in seinem am Dienstag veröffentlichten Jahresgutachten fest. Nur in Österreich, Dänemark, der Slowakei und Litauen würden noch weniger Menschen durch Einbürgerung zu Staatsbürgern.

Die niedrige Einbürgerungsquote habe einen Mangel an politischer Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte zur Folge. Die Einbürgerungsverfahren sollten bundesweit einheitlich und nutzerfreundlich gestaltet werden, forderte der SVR.

Gebühren und Sprachtest als Hürde

Laut SVR führte 2019 zwar der Brexit-Effekt dazu, dass die Einbürgerungsrate unter den in Deutschland lebenden Briten höher war als bei Ausländern aller anderen Nationalitäten. Und in absoluten Zahlen stellten türkische Staatsbürger mit 16.235 Einbürgerungen im gleichen Jahr die größte Gruppe. Allerdings machten unter den Türken demnach nur 1,2 Prozent der Berechtigten von der Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, Gebrauch. Bei den Syrern taten dies dagegen 19,7 Prozent derjenigen, denen sich aufgrund von Aufenthaltsdauer und anderen Kriterien die Gelegenheit dazu bot.

In der Regel muss ein Ausländer in Deutschland acht Jahre warten bis er einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann – schneller geht es nur bei mit Deutschen verheirateten Ausländern. Der Einbürgerungstest sollte aus Sicht der Sachverständigen nicht überbewertet werden. Die Fragen seien bekannt, seit seiner Einführung im Jahr 2009 hätten ihn über 90 Prozent der Teilnehmenden bestanden. Abschreckend wirken nach Einschätzung der Experten eher die Gebühren und der Sprachtest.

Insbesondere Türken gäben häufig den Wunsch, die alte Staatsangehörigkeit nicht aufzugeben, als Hindernis an. Der SVR unterstützt hier das "Generationenschnitt-Modell". Es sieht vor, dass die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung zunächst akzeptiert würde. In der nächsten oder übernächsten Generation würde die Weitergabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit aber unterbrochen. (APA, 4.5.2021)