Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte, dass ab 4. Juni der grüne Pass digital und EU-konform in Österreich umgesetzt wird.

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Die Regierung will für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt rund 40 Millionen Impfstoffdosen gegen Covid-19 einkaufen. Das haben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch vor der Sitzung des Ministerrats, bei dem die Beschaffung beschlossen wurde, bekanntgegeben. Der Einkauf soll wiederum über den EU-weiten Beschaffungsprozess abgewickelt werden. Die Verhandlungen auf EU-Ebene mit den Impfstoffherstellern seien in einem "fortgeschrittenen Stadium", sagte Kurz. Nachimpfungen nach der ersten Vollimmunisierung dürften einerseits wegen der begrenzten Dauer des Impfschutzes, andererseits wegen künftiger Virusmutationen notwendig werden.

90 Prozent mRNA-Impfstoffe

Zur Frage, von welchen Anbietern Österreich die 40 Millionen Dosen bezieht, gab es am Mittwoch vage Angaben der Regierung. Kurz sprach von "mehreren Anbietern, nicht nur Biontech/Pfizer". Die Aufteilung werde letztlich von den EU-Verträgen abhängen. Mückstein rechnet mit "90 Prozent mRNA-Impfstoffen" – darunter fallen nach derzeitigem Stand Biontech/Pfizer und Moderna, wohingegen es sich bei Astra Zeneca und Johnson & Johnson um Vektorimpfstoffe handelt.

Für die Beschaffung nimmt die Regierung 800 Millionen Euro in die Hand – mit der Option auf Aufstockung. Da der Nutzen der Impfung den monetären Schaden durch Lockdowns sowie die Belastung des Gesundheitssystems bei weitem übersteigt, seien die Kosten für Vakzine "vergleichsweise irrelevant", sagte Kurz. Man kaufe alles, was man im Rahmen des EU-Kontingents kaufen könne.

Phasenplan für grünen Pass

Gesundheitsminister Mückstein skizzierte zudem den Zeitplan für die verschiedenen Stadien des grünen Passes in Österreich. Ab dem 19. Mai, dem Tag der bundesweiten Lockerungen, sind Bescheinigungen für den Status als geimpfte, genesene oder getestete Person in Papierform vorzuweisen – in Form des gelben Impfausweises, eines Absonderungbescheids wegen Erkrankung oder eines Testzertifikats. Ab 4. Juni soll es dann, neben dem weiterhin gültigen Zettelformat, auch möglich sein, den Nachweis durch einen digitalen QR-Code in einer App zu erbringen oder auch per E-Card. Dieses digitale System werde schon mit dem EU-weiten System kompatibel sein, das Anfang Juli starten soll.

Daraus folgt aber nicht, dass man mit seinem grünen Pass ab Juli überall in der EU dasselbe darf, denn die Kriterien legen die Staaten national fest. So wäre es etwa denkbar, dass ein negativer Antigentest in manchen Ländern nur 24 Stunden als Zutrittstest für Lokale gilt, in anderen aber 48 Stunden. Auch die Quarantäneregelungen könnten heterogen bleiben. "Wir finden das nicht gut, können es aber nicht ändern", sagte Kanzler Kurz. Man hoffe aber, dass über die Zeit eine Angleichung der nationalen Bestimmungen stattfinden wird. (ta, APA, 5.5.2021)