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In die Betriebsvereinbarung ist das Arbeiten in den eigenen vier Wänden bisher nur in 30 Prozent der Unternehmen eingegangen.

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Homeoffice wird in Unternehmen entweder restriktiv oder sehr flexibel ermöglicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des ÖPWZ Forum Personal, einem Netzwerk für Personalverantwortliche. HR-Managerinnen und -Manager aus 113 unterschiedlichen Unternehmen aus ganz Österreich haben daran teilgenommen. Die Hälfte gab an, dass Beschäftigte zwischen einem bis zwei Tagen pro Woche von zu Hause aus arbeiten könnten. Mehr als ein Drittel gesteht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hingegen die flexible Wahl des Arbeitsplatzes ohne Begrenzung der Homeoffice-Tage zu.

In die Betriebsvereinbarung ist das Arbeiten in den eigenen vier Wänden bislang nur in 30 Prozent der Unternehmen eingegangen. Ein Viertel hatte Homeoffice schon vor Corona dort festgelegt – neu hinzugekommen ist es nur bei den wenigsten. Dabei soll es aber nicht überall bleiben: "Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen überprüfen gerade viele Unternehmen ihre Vereinbarungen zum Homeoffice", sagt Armand Kaáli-Nagy, ÖPWZ-Geschäftsführer und Generalsekretär des Forum Personal. Vereinzelt sei man schon in finalen Verhandlungen, heißt es in offenen Antworten aus der Umfrage. In manchen Unternehmen sei Homeoffice zwar nicht Teil der Betriebsvereinbarung, aber über eine Regelung in der Firma und in Absprache mit dem Betriebsrat dennoch flexibel möglich.

Arbeitsmittel im Homeoffice

Für das Arbeiten von zu Hause aus werden überwiegend Hardware wie Laptop, Handy, Tastatur, Maus, Headset und oft auch ein eigener Bildschirm von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Telefongebühren werden von jedem fünften Unternehmen, Kosten für die Internetverbindung immerhin von jedem zehnten übernommen.

Ebenso wie der Anspruch auf Remote Work in vielen Unternehmen noch nicht klar geregelt ist, gibt es auch in Bezug auf laufende Kosten, die dadurch entstehen, vielerorts noch keine Einigung. Eine Pauschalabgeltung für das Arbeiten im Homeoffice haben aktuell nur wenige Unternehmen vorgesehen. Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, keinen Ausgleich für nicht zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel zu zahlen. 40 Prozent machten dazu gar keine Angabe.

Entstandene Kosten

Viele würden mit der Entscheidung, ob es eine Abgeltung geben wird beziehungsweise wie hoch diese ausfällt, noch abwarten, heißt es dazu vom ÖPWZ Forum Personal. Manche Personalverantwortlichen gaben an, die Kosten wären bereits über das überkollektivvertragliche Gehalt pauschal abgegolten. Aus einigen Antworten der Umfrage geht jedoch hervor, dass auch in diesem Punkt aktuell noch Verhandlungen stattfinden. Wenn eine Pauschalabgeltung vereinbart wurde, dient diese laut den Umfrageergebnissen vor allem zum Ersatz der Internetkosten oder auch der Telefongebühren.

Von den Befragten kam oft die Rückmeldung, dass Homeoffice auf Wunsch der Mitarbeitenden nach der Pandemie weiter angeboten wird, nicht aufgrund betrieblicher Erfordernisse. Dies könnte laut ÖPWZ Forum Personal der Grund dafür sein, wieso in den meisten Unternehmen Regelungen zur Wahl des Arbeitsorts und den Kosten, die dadurch für die Beschäftigten entstehen, bislang noch nicht ausgearbeitet wurden. (dang, 6.5.2021)