In diesem Jahr verhängte die Polizei knapp 4.000 Betretungsverbote.

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Das Handy immer griffbereit halten, sich einen Alarm zulegen, einen anderen Weg zur Arbeit und zur Schule der Kinder wählen: Das sind Dinge, die Petra Macho Frauen rät, die gerade ihren Partner oder Expartner wegen Gewalttätigkeit angezeigt haben. Eine Abkühlungsphase sei wichtig, sagt die Polizistin. Blockieren und ignorieren: Das sei die Devise, die man zumindest in der ersten Zeit danach verfolgen sollte.

Macho ist eine jener 500 Polizeibeamtinnen und -beamten, die speziell hinsichtlich Gewaltprävention ausgebildet wurden. Erstatten Frauen eine Anzeige wegen häuslicher Gewalt, kontaktiert Macho sie innerhalb von drei Tagen und bittet sie zum Gespräch. "Ich schaue mir dann auch die Wohnung an", sagt Macho. "Zum Beispiel die Tür: Wie gut ist sie gesichert? Kann der Täter leicht eindringen?" Etwa 250 bis 300 Frauen betreut Macho, die im 14. und 15. Bezirk tätig ist, jährlich – und auch mit den Gefährdern nimmt sie Kontakt auf.

Angst vor der Polizei

Beamtinnen wie Macho soll es künftig mehr geben: Die Aufstockung der Gewaltpräventionsbeamten ist eine der Maßnahmen, die die Regierung als Reaktion auf die jüngste Tötung einer Frau – mutmaßlich durch ihren Expartner – präsentierte. Es gibt derzeit 500 Gewaltpräventionsbeamte, 40 Prozent davon sind weiblich, 60 Prozent männlich. Ihre Zahl soll auf insgesamt 800 erhöht werden. Dabei handelt es sich um 300 Beamte, die die entsprechende Ausbildung absolvieren werden – keine Personalaufstockung.

Daneben gibt es noch elf weitere Punkte, die die Regierung umsetzen will, viele davon waren bereits bekannt oder auf Schiene (etwa die Sensibilisierung in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten), einige sind derweil Überschriften und müssen noch mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Beamtin Macho sieht ihre Rolle auch darin, bei den Opfern Vertrauen aufzubauen: "Oft haben Personen Angst vor der Polizei", sagt sie. Sie versuche, die Frauen auch in der Entscheidung, eine Anzeige zu machen, zu bestärken. Und sie sieht sich als Vernetzerin: Einerseits hält sie mit der Staatsanwaltschaft Kontakt, andererseits mit Opferschutzeinrichtungen.

Betretungsverbote

Doch gerade dort ist man nicht wirklich überzeugt von den Regierungsplänen: Wichtiger als die reine Aufstockung wäre, dass bei der Polizei die Betreuung eines Falles möglichst in einer Hand liege, meint Rosa Logar von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie; dass es sich bei den spezialisierten Polizistinnen und Polizisten, die mit den Opfern Kontakt aufnehmen, auch um jene handelt, die die Anzeige aufnehmen und die Einvernahme durchführen. Eine "grobe Lücke" sieht Logar dagegen im Bereich der Beweissicherung: "Die Ermittlungstätigkeit muss gestärkt werden, sonst ist die Suppe bei der Staatsanwaltschaft sehr dünn." Auch hier kündigte die Regierung erneut an, tätig zu werden. Beweise sollen "bestmöglich gesichert werden", um die Verurteilungswahrscheinlichkeit zu erhöhen.

Kommt es zu einem entsprechenden Vorfall, kann die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot gegenüber dem mutmaßlichen Täter aussprechen. Dieses gilt vorerst für zwei Wochen, vor dem Gericht kann dann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.

In der Regel halten sich die Gefährder an das Verbot, sagt Macho. Falls nicht, würde das auch in das Gespräch mit dem Mann miteinfließen. Was dort immer vorkomme: Eifersucht, Kontrolle, gekränkter Stolz. Ein solches Gespräch war unter dem Stichwort "präventive Rechtsaufklärung" bis vor kurzem für die Männer verpflichtend. Seither wird es "aktiv" von der Polizei angeboten.

Besonders heikle Phase

Seit Jahresanfang können Männer stattdessen dazu verpflichtet werden, ein Training bei Gewaltpräventionszentren durchzuführen, die allerdings noch geschaffen werden müssen. Pläne, die Logar kritisiert: "Es hat ein spezielles Gewicht, wenn die Polizei dem Täter die geltenden Normen verdeutlicht." Gerade die Phase nach einer Trennung ist heikel. Das zeigen vergangene Tötungen, und darauf weisen auch Expertinnen immer wieder hin.

Viele verbesserte Handlungsanleitungen finden sich bereits in einem Erlass des Justizministeriums von Dezember vergangenen Jahres. Dort ist etwa die "Verbesserung der Kommunikation zwischen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei" Thema. Das müsse nun auch wirklich umgesetzt werden, meint Logar.

Mitte nächster Woche wird sich im Rahmen eines von der Regierung einberufenen runden Tisches zeigen, wie die angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden – und wie viele finanzielle Mittel dafür in die Hand genommen werden. (Vanessa Gaigg, 6.5.2021)