Wer Corona-bedingt nicht zum regulären Termin antreten kann, bekommt vor dem Sommer noch eine Chance.

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Die Nerven liegen sowieso blank, die Aufregung, die Corona zusätzlich für Maturantinnen und Maturanten mit sich bringt, soll mit einem neuen Erlass aus dem Bildungsministerium zumindest etwas gelindert werden: Der sieht nämlich Ersatztermine noch vor dem Sommer für all jene vor, die pandemiebedingt nicht zum regulären Prüfungstermin antreten können. Konkret geht es um all jene, die zum Zeitpunkt der Klausur an Corona erkrankt sind, um alle, die aufgrund eines falsch positiven Testergebnisses nicht zur Prüfung zugelassen werden, sowie um alle, die als K1-Kontaktperson den Quarantänebestimmungen unterliegen.

Zweite Chance

Auch alle, die am Tag der Prüfung andere gesundheitliche und ärztlich attestierte Verhinderungsgründe haben, können heuer vom einmaligen, vorsommerlichen Ersatztermin Gebrauch machen. Heißt: Wer aus einem der erwähnten Gründe nicht an einer oder mehreren der am 20. Mai startenden Prüfungen teilnehmen kann, soll auf zusätzliche Prüfungstage zwischen 7. und 11. Juni ausweichen können.

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will damit einen "Laufbahnverlust" verhindern. Die Regel hat natürlich Ausnahmen. In all jenen Fächern, die nicht in Form der Zentralmatura abgeprüft werden, entscheidet die Schule, ob und wann vor dem Sommer ein Alternativtermin angeboten wird.

Rechtzeitig testen

Um nicht bis zur letzten Minute Ungewissheit zu haben, ob der Prüfungsantritt zum regulären Termin stattfinden kann, rät Faßmann bereits 72 Stunden (PCR-Gurgeltest) beziehungsweise 24 Stunden (Antigentest) vor dem Antritt einen Corona-Test zu absolvieren. Per Erlass geregelt wird zudem, dass der Ergänzungsunterricht für Maturaklassen zumindest an den vier Tagen vor dem schriftlichen Antritt nur noch online stattfinden soll – um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. (riss, 7.5.2021)