Die Gastronomie macht sich bereit für die Öffnungen am 19. Mai. Sie muss sich auch aufs Datensammeln vorbereiten.

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Wien – Wer ab 19. Mai die großflächigen Öffnungsschritte nutzen will und ein Lokal oder eine Freizeiteinrichtung besucht, muss sich dafür offenbar nun doch registrieren. Man habe den Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums genau geprüft, sagte ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) zur APA. Und dort sei vorgesehen, dass Name und E-Mail-Adresse angegeben werden müssen. Also anders, als ursprünglich angekündigt.

Voraussetzung für den Besuch eines Cafés, eines Restaurants oder auch von Bädern ist somit nicht nur ein Test, eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung – wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist. Auch die Hinterlegung von persönlichen Daten ist zumindest laut dem Entwurf geplant. Wien, betont man im Rathaus, unterstütze diese Maßnahme.

Coronatest für Mitarbeiter, Abstand und Sperrstunde

Für das Personal gelten ebenfalls Regeln. Ein Coronatest muss hier mindestens einmal pro Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht etwa für Kellner geben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5.00 bis 22.00 Uhr möglich sein. Zwischen den Tischen wird – so ist zumindest geplant – ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine ähnliche Regelung aus dem Vorjahr hatte der Verfassungsgerichtshof zuletzt aufgehoben, weil sie nicht ausreichend begründet war.

Laut Rathaus-Informationen soll der Entwurf am Montag verschickt werden. Er ist nun auch für Wien in vollem Umfang relevant, nachdem Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag verkündet hat, doch auch die Gastronomie am 19. Mai aufsperren zu wollen. Hier hatte es bis zuletzt Spekulationen gegeben, dass dies zumindest indoor erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen soll. (APA, red, 8.5.2021)