"Wenn es um Korruptionsbekämpfung geht, möchte ich die unterstützen", sagt Justizministerin Alma Zadić in Bezug auf den umstrittenen Razziaparagraphen.

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Wien – Justizministerin Alma Zadić (Grüne) kritisiert ihren Regierungskollegen, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) scharf. Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geforderte Lieferung von Akten an den Ibiza-Untersuchungsausschuss hätte "viel früher erfolgen sollen", sagte Zadić im Ö1-"Journal zu Gast". Das Finanzministerium hat die vom Höchstgericht bestimmte Übermittlung ja erst erledigt, als der VfGH schon den Bundespräsidenten zur Exekution des Erkenntnis aufgefordert hatte.

"Die Verfassung gilt für uns alle", stellte die Justizministerin klar und "wenn der Verfassungsgerichtshof sagt, das und das ist dem Untersuchungsausschuss zu liefern, dann haben auch die höchsten Verwaltungsorgane sich daran zu halten". Sie sei froh, dass die österreichische Verfassung "gewisse Durchsetzungsmechanismen vorsieht".

"Razziaparagraph" wird nachgebessert

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Razzia-Paragraphen versprach Zadić, nachzuschärfen. Der Gesetzesentwurf, dessen Begutachtung vor kurzem zu Ende ging, war scharf kritisiert worden: Er sehe vor, dass Ermittler Akten und Daten bei Behörden nur noch im Ausnahmefall mittels einer Hausdurchsuchung sicherstellen dürfen – die "Amtshilfe" solle als Regelfall festgeschrieben werden.

"Wenn es um Korruptionsbekämpfung geht, möchte ich die unterstützen", sagte Zadić. "Dieser Paragraph wird so, wie er ist, von mir auch geändert." Wichtig sei eben, dass die Korruptionsbekämpfung funktioniert.

Erlass an Staatsanwaltschaften

Im Kampf gegen Gewalt an Frauen "wird es mehr Geld brauchen und dieses Geld wird es auch geben", sagte die Justizministerin auf Ö1, ohne konkreter zu werden. Die Staatsanwaltschaften werde sie per Erlass auffordern, Gewaltopfer über die Möglichkeiten einer Betreuung im Gerichtsverfahren und durch Opferschutzeinrichtungen zu informieren. Darüber hinaus sollen die Staatsanwaltschaften auch daran erinnert werden, in diesem Bereich "zusätzlich zu den Zeugenaussagen" weitere Beweise aufzunehmen, um die Verurteilungsrate zu erhöhen.

Verschärfungen beim Waffengesetz angekündigt

Angesichts einer Reihe von Tötungsdelikten an Frauen, die mit Schusswaffen begangen wurden, kündigte Zadić auch hier das Bemühen um Verschärfungen an: "Hier werden wir etwas tun müssen", sie werde sich "intensiv" mit dem Innenminsterium zusammensetzen.

Dessen Chef Karl Nehammer (ÖVP) reagierte mit einer Stellungnahme an die APA: "Wir müssen alles tun, um Waffenbesitzer, die als Gefährder amtsbekannt werden, so klar und deutlich wie möglich einzuschränken", sagte Nehammer am Samstag. Daher habe er die Experten beauftragt, im Zuge der ohnehin geplanten Änderung des Waffengesetzes auch schärfere Regeln im Bereich der Gewalt in der Privatsphäre zu prüfen. So könnte etwa der Entzug von Waffendokumenten bei Betretungs- und Annäherungsverboten noch schärfer geregelt werden. Im Zuge des Anti-Terror-Pakets wird in den kommenden Tagen eine Änderung des Waffengesetzes in Begutachtung geschickt. (red, APA, 8.5.2021)