Am Montag werden noch die letzten Details mit den Landeshauptleuten besprochen. Danach wird die neue Öffnungsverordnung mit den Lockerungen ab 19. Mai von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) präsentiert. Die Pressekonferenz ist für 14 Uhr angesetzt, DER STANDARD tickert live.

Kurz bezeichnete die Öffnungen am Sonntag als "großen Schritt in Richtung Normalität", der von "Sicherheitskonzepten und der gebotenen Vorsicht" begleitet werde. Ermöglicht werde das durch den Impffortschritt und massive Testungen.

Trauungen sollen mit der neuen Verordnung stattfinden können. Bei Hochzeitsfeiern danach dürfen aber nach Plänen des Gesundheitsministeriums keine Speisen und Getränke verabreicht werden. Feiern mit Gastro sollen laut Ministerium erst im Sommer wieder möglich werden.
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Mückstein zählte auch die Lage in den Intensivstationen dazu: Am Sonntag waren österreichweit 409 Intensivbetten durch Corona-Fälle belegt – rund 200 weniger als zum Höhepunkt der dritten Welle vor einem Monat. Die großen Eckpunkte der Lockerungen stehen bereits fest, erwartet wurden nur noch minimale Änderungen.

Gastronomie

Es wird Zutrittstests, Registrierungspflicht und abseits des zugewiesenen Sitzplatzes eine FFP2-Masken-Pflicht geben. Als Gästegruppe sind indoor maximal vier Erwachsene (plus Kinder) erlaubt, im Schanigarten sind es zehn Personen. Sperrstunde ist 22 Uhr. Drinks an der Bar sind nicht erlaubt.

Kultur & Veranstaltungen

Zutrittstests, Registrierung und FFP2-Masken-Pflicht gelten auch hier. Mit zugewiesenen Sitzplätzen werden outdoor maximal 3.000 Besucher behördlich erlaubt, in Innenräumen sind es 1.500 Personen. Ohne fixe Sitzplätze beträgt das Maximum drinnen wie draußen 50. Sperrstunde: 22 Uhr

Hotellerie

Zutrittstests, Registrierung, FFP2-Masken-Pflicht. Wer Dienstleistungen im Hotel über die Gültigkeit des Eintrittstests hinaus in Anspruch nehmen will, muss alle zwei Tage "einen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort" durchführen, wie das Gesundheitsministerium plante.

Grafik: Fatih Aydogdu

Zutrittstests

Selbsttests mit digitaler Lösung sollen 24 Stunden gültig sein, Antigentests 48 Stunden und PCR-Tests 72 Stunden. Geimpfte sind nach Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlage ab Tag 22 nach dem Erststich von der Testpflicht befreit. Das gilt ein halbes Jahr lang auch für Genesene.

Grafik: Fatih Aydogdu

Sport

Kicken wird auch in Hallen wieder erlaubt, das gilt auch für andere Kontaktsportarten.

Zutrittstests und Registrierung sind notwendig, abseits des Sportelns auch FFP2-Masken und Zwei-Meter-Abstand. Im Outdoor-Bereich ist zumindest ein aktueller Test vorzuweisen.

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Schule

Bereits ab 17. Mai gibt es wieder normalen Präsenzunterricht. In Unterstufen braucht es Mund-Nasen-Schutz (MNS), in Oberstufen FFP2-Masken. Getestet soll dreimal pro Woche werden. Singen und Sport? Sind nur im Freien erlaubt. Mehrtägige Schulevents sind noch nicht drin.

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Freizeitbetriebe und Treffen

Indoor braucht es etwa in Bädern und Thermen pro Gast 20 Quadratmeter. Bei Treffen außerhalb des privaten Wohnbereichs gilt: outdoor maximal zehn Personen, indoor (sowie überall zwischen 22 und 5 Uhr) maximal vier Erwachsene. Ab elf Personen gelten Event-Regeln und Anzeigepflicht.

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Hochzeitsfeiern

Trauungen können zwar stattfinden, Feiern danach müssen aber angezeigt werden – maximal 50 Personen sind erlaubt. Allerdings ohne Speisen und Getränke, die dürfen nicht verabreicht werden. Feiern mit Gastro sollen laut Gesundheitsministerium erst im Sommer wieder möglich werden. (David Krutzler, 9.5.2021)