Monatelang stand das Riesenrad still. Ab 19. Mai soll es sich wieder drehen.

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Die Regierung hat am Montagnachmittag in einer Pressekonferenz die Regeln für die Öffnungen ab 19. Mai präsentiert. Der STANDARD hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur bald gültigen Verordnung gesammelt.

Frage: Eine zentrale Rolle werden Corona-Tests spielen. Wie alt dürfen die sein?

Antwort: Künftig wird man sich daran gewöhnen, beim Besuch von Veranstaltungen oder vor dem Zutritt zu diversen Örtlichkeiten einen Nachweis vorlegen zu müssen, der beweist, dass von einem selbst eine "geringe epidemiologische Gefahr" ausgeht. Nachweisen kann man dies über mehrere Arten, darunter Tests, ein Impfnachweis oder ein Antikörpernachweis. Ein Antigen-Selbsttest, der auch in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurde, wird in der Regel für 24 Stunden anerkannt. Ein Antigentest, der etwa in einer Teststraße, bei einem Arzt oder einer Apotheke durchgeführt wurde, gilt 48 Stunden lang. PCR-Tests, also etwa die Tests, die in Wien im Alles-gurgelt-Programm durchgeführt werden, gelten 72 Stunden lang. Ebenso gilt eine Impfung als Eintrittskarte. Und zwar wenn der Erststich mindestens 22 Tage (aber nicht mehr als drei Monate) zurückliegt oder der Zweitstich nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Auch ein Nachweis über eine überstandene Erkrankung wird akzeptiert, wenn der Absonderungsbescheid nicht älter als sechs Monate ist. Ein Antikörpertest gilt hingegen für drei Monate.

Frage: Gibt es Ausnahmen?

Antwort: Ja. Ein Antigen-Selbsttest gilt auch "ausnahmsweise" ohne Eintragung in ein behördliches Datenerfassungssystem, wenn er unter Aufsicht eines Betriebsstättenbetreibers, also etwa eines Wirts, durchgeführt wird.

Frage: Was bleibt gleich?

Antwort: Auch nach dem Lockdown-Ende bleiben gewisse "Klassiker" aufrecht. Dazu zählt der Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen im öffentlichen Raum und das Maskengebot in geschlossenen Räumen.

Frage: Was gilt in der Gastro?

Antwort: Indoor: Erlaubt sind Gruppen von maximal vier Personen (plus maximal sechs Kinder) aus unterschiedlichen Haushalten oder Gruppen, die zur Gänze aus einem Haushalt bestehen. Outdoor: Erlaubt sind Gruppen von maximal zehn Personen (plus maximal zehn Kinder) oder Gruppen, die zur Gänze aus einem Haushalt bestehen. Drinnen herrscht zudem Maskenpflicht, wenn man seinen Sitzplatz verlässt. Zwischen den Gruppen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Essen und Trinken ist, abgesehen von Imbissständen, zudem nur im Sitzen erlaubt. Sperrstunde ist um 22 Uhr – allerdings können die Länder in allen genannten Bereichen strengere Regeln aufstellen. Wiens Stadtchef Michael Ludwig (SPÖ) ließ sich diese Option, was die Sperrstunde angeht, zuletzt noch offen. Nach der Sperrstunde dürfen im Umkreis von 50 Metern um Lokale keine Speisen oder Getränke konsumiert werden.

Frage: Gibt es Regeln für den Arbeitsplatz?

Antwort: Ja. Generell gilt das Abstands- und Maskengebot. Jedoch mit zahlreichen Ausnahmen: So muss man keine Maske tragen, wenn physischer Kontakt ausgeschlossen ist oder "durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen", also zum Beispiel Trennwände, das Risiko minimiert wird. Ein verpflichtender Nachweis gilt für Lehrer, Lagerlogistikmitarbeiter, Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt und Personen, die im Parteienverkehr tätig sind. Ansonsten muss eine Maske getragen werden. Tests gelten allerdings sieben Tage lang.

Frage: Werden Hotels wieder öffnen?

Antwort: Ja. Es gelten allerdings bestimmte Regeln. Beim erstmaligen Betreten muss, wie auch sonst überall üblich, ein Nachweis (Test, Impfung et cetera) erbracht werden. Ist der Test abgelaufen, muss er erneuert werden, sofern man in einem Hotel und keiner Ferienwohnung nächtigt. Während der Aufenthaltsdauer ist man als gemeinsame Gästegruppe einem Haushalt gleichgestellt, was zum Beispiel den Besuch der Hotel-Gastro betrifft.

Frage: Was muss man beim Sport beachten?

Antwort: Auch Sportstätten dürfen wieder öffnen. Sie dürfen jedoch nicht in gleichem Ausmaß wie früher genützt werden; erlaubt sind, so wie in Supermärkten, nur so viele Personen, dass pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Es muss eine Maske getragen werden – außer beim Sport selbst und in der Dusche. Auch die Abstandsregel gilt, sofern man nicht mit einer Person den Sport gemeinsam ausübt. Einen Nachweis (Test, Impfung et cetera) muss man – laut aktuellem Verordnungsentwurf – dann erbringen, wenn es voraussichtlich zu "einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt". Beim Spitzensport dürfen bis zu 100 Leute drinnen und bis zu 200 Leute draußen zusammenkommen, auch da braucht es ein Präventionskonzept.

Frage: Was gilt im Zoo und in Bädern?

Antwort: In Freizeiteinrichtungen (also Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Indoorspielplätze, Tierparks et cetera) gelten ebenfalls die Abstands- und Platzregeln (20 Quadratmeter pro Person). Ausgenommen sind Fahrgeschäfte, da muss ein Platz zwischen zwei Gästen frei bleiben. Ein Test muss, so wie auch in Sportstätten, erbracht werden, wenn es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen kommen wird.

Frage: Was gilt künftig im Altersheim?

Antwort: Auch da werden die Regeln weiter gelockert. Erstens befreit auch hier künftig die Besucherinnen und Besucher eine Impfung von der Testpflicht, erlaubt sind drei Besucherinnen oder Besucher pro Tag. Eine FFP2-Masken-Pflicht gilt bei Besuchen aber trotzdem noch. Für das Personal gilt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen eine normale Maske, bei Kontakt mit Bewohnerinnen oder Bewohnern eine FFP2-Maske. Außerdem müssen sie getestet, geimpft oder genesen sein, bei den Tests gilt die 24-48-72-Regel. Wer positiv getestet wurde, kann, wie bisher, auch dann arbeiten, wenn der CT-Wert hoch genug ist. Den Bewohnerinnen und Bewohnern muss einmal die Woche ein Test angeboten werden, haben sie das Heim verlassen, dann alle drei Tage.

Frage: Wie geht es mit Treffen weiter?

Antwort: Bei privaten Zusammenkünften bleibt es bei dem, was die Regierung angekündigt hatte: Künftig wird, was das angeht, zwischen Tag und Nacht unterschieden: Zwischen 22 und 5 Uhr – also nach der Sperrstunde – dürfen sich vier Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, dazu sechs Kinder, gegenüber denen eine der Personen Aufsichtspflichten hat. Tagsüber wird dann zwischen drinnen und draußen unterschieden: In geschlossenen Räumen sind vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten plus sechs Kinder erlaubt, im Freien bis zu zehn Erwachsene plus zehn Kinder. Tagsüber sind unter bestimmten Voraussetzungen auch größere Veranstaltungen erlaubt. Bis zu 50 Personen dürfen teilnehmen, wenn es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt, alle Gäste registriert werden und getestet, genesen oder geimpft sind und wenn keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden. Diese Regel gilt explizit auch für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern, selbst wenn es einen Sitzplan gibt. Derartige Veranstaltungen müssen auch angezeigt werden.

Frage: Was ist mit größeren Veranstaltungen?

Antwort: Nicht nur angezeigt, sondern auch bewilligt müssen Veranstaltungen mit bis zu 1.500 Personen drinnen beziehungsweise 3.000 Personen draußen. Die sind dann erlaubt, wenn es fixe Sitzplätze gibt und nur maximal die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft wurde. Auch dann müssen Gäste getestet, genesen oder geimpft sein, zwischen Besuchergruppen muss ein Platz frei bleiben, Gastro ist erlaubt, außerdem braucht es einen Covid-Präventionsbeauftragten. Bei Zusammenkünften über zehn Personen ist eine FFP2-Maske zu tragen. Zu den Ausnahmen: Abstands- und FFP2-Masken-Pflicht gelten dann nicht, wenn nur vier Personen aus drei Haushalten und sechs Kinder zusammenkommen. Personenobergrenzen gibt es außerdem nicht für den privaten Wohnbereich (sehr wohl aber für Scheunen und dergleichen), für Demos, notwendige berufliche oder politische Versammlungen und Begräbnisse.

Frage: Was wird in der Jugendarbeit gelten?

Antwort: Ferienlager und außerschulische Jugenderziehung ist mit bis zu 20 Teilnehmenden und vier Betreuungspersonen erlaubt. Gibt es ein geeignetes Präventionskonzept, kann auf FFP2-Maske und Abstand verzichtet werden. Die Teilnehmenden müssen getestet, geimpft oder genesen sein, Betreuungspersonen brauchen alle sieben Tage einen Nachweis oder müssen bei Kontakt mit Teilnehmern und anderen Betreuungspersonen eine FFP2-Maske tragen.

Frage: Es kommt ein Revival der Registrierungspflicht – wo genau?

Antwort: In der Gastro, in Hotels in nichtöffentlichen Sportstätten, in Freizeiteinrichtungen, bei Veranstaltungen, Messen und in der Jugendarbeit gibt es eine Registrierungspflicht. Alle, die voraussichtlich länger als 15 Minuten an einem der betreffenden Orte sind, müssen Name und Telefonnummer angeben, einholen müssen dies die Betreiber einer Betriebsstätte beziehungsweise die Organisatoren einer Veranstaltung. Nach 28 Tagen müssen die Daten gelöscht werden. Eine Registrierungspflicht gilt nicht für Veranstaltungen, die vor allem draußen stattfinden. Gibt es einen berechtigten Grund, können die Daten auch anonymisiert werden, etwa mit einem Decknamen, wie es in den Erläuterungen zur Verordnung heißt.

Frage: Welche Ausnahmen werden für Kinder und Schwangere gelten?

Antwort: Wie schon aus vergangenen Verordnungen bekannt, wird es Ausnahmen geben: Schulen werden separat in einer Verordnung des Bildungsministers geregelt, angekündigt wurde, dass diese am 17. Mai wieder komplett öffnen sollen. Auch die Kirchen stellen ihre eigenen Regeln auf. Die Maskenpflicht gilt naturgemäß nicht, wenn man gerade isst oder trinkt. Außerdem sind Kinder unter 14 von der FFP2-Masken-Pflicht befreit, von sechs bis 14 brauchen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz. Für Schwangere reicht ebenfalls MNS. Die Abstandspflicht gilt nicht in Flugzeugen, unter Wasser und für Personen, die zeitweise gemeinsam in einem Haushalt leben. Kinder und Primärschülerinnen brauchen keinen Nachweis über Test, Impfung oder überstandene Krankheit.

Frage: Was sagt die Opposition dazu?

Antwort: Kritik an der Regierung übten am Montag die Neos. "Erneut stehen wir vor der Situation, dass die Regierung ihren Entwurf zur Öffnungsverordnung zwar ausgewählten Medien vorgelegt hat, nicht aber der Opposition", so Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker in einer Aussendung. "Minister Mückstein übernimmt die Ignoranz seines Amtsvorgängers, was das österreichische Parlaments betrifft. Das ist die kalte Schulter statt Schulterschluss und ein schlechtes Zeichen für eine bessere Zusammenarbeit." Dass Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖVP "nichts an demokratischen Prozessen liegt", sei "ja wahrlich nichts Neues". "Dass aber auch die Grünen offenbar jegliches Gespür für den Parlamentarismus verloren haben, macht uns von Mal zu Mal wütender", so Loacker.

Der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp forderte unterdessen das Vorziehen der Öffnungsschritte um eine Woche auf den 12. Mai. "Besonders für Gastronomie oder Fitnesscenter, die über ein halbes Jahr geschlossen waren, zählt jeder Tag, an dem früher aufgesperrt werden kann", so Nepp in einer Aussendung. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 10.5.2021)