Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) treibt den Umbau des ehemals sozialdemokratischen Salzburger Magistrates mit aller Macht voran.

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Wenn Ende Juni die Salzburger Interimsmagistratsdirektorin Christine Fuchs in den Ruhestand tritt, soll Christian Prucher – Leiter der Finanz- und Vermögensverwaltung beim Amt der Salzburger Landesregierung – den Job übernehmen. Prucher gilt als ausgewiesener ÖVP-Mann. Er gilt zudem als Wunschkandidat von Bürgermeister Harald Preuner und Landeshauptmann Wilfried Haslauer, und er wäre nach Stadt-Finanzchef Alexander Molnar der zweite Spitzenbeamte, der aus der näheren Umgebung von Haslauer in die Stadt wechselt.

Nun spießt es sich aber plötzlich, und auch die Salzburger ÖVP hat ihr Gwirks mit der Bundesverfassung. Denn ausgerechnet bei der Bestellung des neuen Magistratsdirektors soll ein Verfassungsparagraf im Wege stehen.

Magistratsdirektor muss Magistratsbeamter sein

SPÖ-Landtagsklubobmann Michael Wanner – selbst auch Magistratsbeamter – ist die Personalie nämlich merkwürdig vorgekommen, und er hat beim renommierten Verfassungsexperten Heinz Mayer eine Expertise einholen lassen, die bei einem von einer Personalberatungsfirma veranstalteten Hearing vergangene Woche öffentlich wurde. Das Hearing hat zwar ÖVP-Mann Prucher, wie bereits vorher bekannt gewesen war, für sich entschieden, die Expertise Mayers hat der ÖVP aber dann einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Mayer verwies nämlich auf Paragraf 117 Bundesverfassungsgesetz. Dort steht explizit: "Zum Leiter des inneren Dienstes des Magistrates ist ein rechtskundiger Bediensteter des Magistrates als Magistratsdirektor zu bestellen." VP-Mann Prucher ist freilich Landesbeamter und kein Magistratler. Preuner musste nun den Bestellungsvorgang vorerst aussetzen, er hat ein Gegengutachten in Auftrag gegeben.

In einer "Nanosekunde" anstellen

Und was, wenn das Gegengutachten ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass laut Bundesverfassung nur ein Magistratsbediensteter Magistratsdirektor werden dürfe? Preuner denkt jedenfalls nicht daran, Prucher fallenzulassen: "Ich kann den in einer Nanosekunde zum Sachbearbeiter machen und eine Nanosekunde später zum Magistratsdirektor", lässt er via "Salzburger Nachrichten" ausrichten.

Ob diese Vorgangsweise rechtlich hält, ist allerdings strittig: Preuners Plan würde zwar im formellen Sinn der Verfassung entsprechen, jedoch nicht im materiellen Sinn und würde also dem Inhalt dieser Rechtsnorm widersprechen, geben inzwischen auch magistratsintern Juristen zu bedenken.

Politisch peinliche Panne

Für die ÖVP ist das Gwirks mit der Verfassung aber auch noch in einem anderen Zusammenhang überaus unangenehm. "Wenn 3.000 Salzburger für eine Bürgerbefragung unterschreiben, sekkiert man sie wegen Tippfehler und möglicher Formfehler bei der Einreichung. Aber die Stadtregierung schafft es nicht, ihre eigene Ausschreibung so hinzubekommen, dass sie rechtlich hält", sagt Gemeinderat Kay-Michael Dankl (KPÖ). Dankl verweist darauf, dass die Abhaltung der Bürgerbefragung über die Erweiterung der Alstadtgarage im Mönchsberg monatelang verschleppt werde.

Für die ÖVP, die hinter den Garagenplänen steht, droht die Bürgerbefragung ein ähnliches Fiasko zu werden wie einst die Olympia-Befragung für die SPÖ und Bürgermeister Heinz Schaden. Auch wenn die Stimmung zum Garagenbau laut Umfragen etwa fifty-fifty steht, dürften die Garagengegner doch das weit höhere Mobilisierungspotenzial haben. (Thomas Neuhold, 10.5.2021)