Eine Verordnung wurde am Montag zwar nicht präsentiert, jedoch die Eckpunkte.

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Die gravierendeste Änderung wird – auch in den Augen des Gesundheitsministers – ab dem 19. Mai sein, dass die Ausgangsbeschränkungen fallen. "Wir müssen in der Nacht nicht mehr begründen, warum wir das Haus verlassen. Das ist das große Stück Freiheit", sagt Wolfgang Mückstein (Grüne). Nun gehe es darum, nicht mehr nur Grundbedürfnisse zu befriedigen, sondern das Leben auch "wieder genießen zu können".

Der bereits vor einigen Wochen angekündigte grüne Pass steht im Zentrum der Öffnungsstrategie – wenn auch vorerst nur in Zettelform. Die sogenannten drei G – getestet, genesen oder geimpft – werden als Zutrittsmarke für den allergrößten Teil der wieder geöffneten Bereiche dienen. Dazu kommt für viele Bereiche eine Registrierpflicht für all jene, die länger als 15 Minuten an einem Ort sind.

Schritte im Sommer

Wenn es das Infektionsgeschehen zulasse, dann werde man auch weitere Öffnungen andenken, stellte Kurz in Aussicht. Die Rede war von 1. Juli, das Datum sei aber "nicht in Stein gemeißelt".

Auch jetzt sind die Öffnungen in einzelnen Bereichen durchaus umfassend. So etwa in Kultur und Sport: Da sind künftig Veranstaltungen mit bis zu 1500 Personen drinnen beziehungsweise 3000 Personen draußen möglich, sofern nur jeder zweite Sitzplatz besetzt wird.

Allerdings sind die meisten Bereiche eben nur unter Auflagen zugänglich. Es braucht einen Test, einen Impfnachweis oder einen Antikörpernachweis. Ein Antigenselbsttest, der auch in ein Datenverarbeitungssystem eingetragen wurde, wird in der Regel für 24 Stunden anerkannt. In bestimmten Fällen kann ein Selbsttest auch vor Ort gemacht werden, etwa im Gasthaus – die Regierung kündigte an, diese Tests zur Verfügung zu stellen. Der ist dann nur für das jeweilige Ereignis gültig.

Ein Antigentest, der etwa in einer Teststraße durchgeführt wurde, gilt 48 Stunden lang. PCR-Tests, etwa die aus dem Wiener Alles-gurgelt-Programm, gelten 72 Stunden lang. Ebenso gilt eine Impfung als Eintrittskarte, wenn der Erststich mindestens 22 Tage (aber nicht länger als drei Monate) zurückliegt bzw. wenn der Zweitstich nicht länger als neun Monate zurückliegt.

Impfungen gleichgestellt

Die Gruppe der Geimpften werde täglich größer, merkte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in diesem Zusammenhang an. Ein Blick auf das Dashboard des Gesundheitsministeriums zeigt, dass derzeit knapp 36 Prozent der impfbaren Bevölkerung einen Erststich erhalten haben. Knapp 13 Prozent haben eine Vollimmunisierung erhalten.

Auch ein Nachweis über eine überstandene Erkrankung wird akzeptiert, die darf ein halbes Jahr zurückliegen, ein Antikörpertest darf nur drei Monate alt sein.

Was die Einreise nach Österreich betrifft, soll es drei Kategorien geben: sichere Staaten, bei denen sowohl Impfung, Test als auch Genesenennachweis gelten. Aus Risikoländern können Geimpfte und Genesene ohne Auflagen einreisen, Getestete müssen in Quarantäne. In die dritte Kategorie, die "Virusvariantenstaaten", fallen derzeit nur Südafrika, Indien und Brasilien, von dort kommend, muss man, egal welchen Immunstatus man hat, in Quarantäne.

Wieder mehr Sozialkontakte

Künftig werden wieder mehr Sozialkontakte erlaubt sein. Bei privaten Treffen in geschlossenen Räumen dürfen sich vier Personen plus sechs Kinder treffen, im Freien zehn Personen plus zehn Kinder. Zwischen 22 und 5 Uhr dürfen sich vier Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, dazu sechs Kinder, gegenüber denen eine der Personen Aufsichtspflichten hat. Wie bisher ist der private Wohnbereich ausgenommen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch größere Veranstaltungen erlaubt: Bis zu50 Personen dürfen teilnehmen, wenn es keine Sitzplätze gibt, alle Gäste registriert werden und getestet, genesen oder geimpft sind und wenn keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden. Diese Regel gilt explizit auch für Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. Derartige Veranstaltungen müssen auch bei der Behörde angezeigt werden.

In der Gastro wird ebenfalls zwischen drinnen und draußen unterschieden. Indoor sind Gruppen von maximal vier Personen (plus maximal sechs Kinder) aus unterschiedlichen Haushalten oder Gruppen, die zur Gänze aus einem Haushalt bestehen, erlaubt. Outdoor: Erlaubt sind Gruppen von maximal zehn Personen (plus maximal zehn Kinder) oder Gruppen, die zur Gänze aus einem Haushalt bestehen. Drinnen herrscht zudem Maskenpflicht, wenn man seinen Sitzplatz verlässt.

Auch Sportstätten, Bäder, Vergnügungsparks und Zoos öffnen wieder. Dort muss ein Nachweis (Test, Impfung etc.) erbracht werden, wenn es voraussichtlich zu "länger andauernden Interaktionen" mit anderen kommt. Zudem gelten Abstands- und Platzgebote. Auch Hotels öffnen wieder. Beim erstmaligen Betreten muss man einen Nachweis vorlegen, gibt es etwa Frühstück oder ein Spa müssen die Tests nach Ablauf erneuert werden.

Einmal in der Woche testen

Grundsätzlich gilt immer noch: Kann man seinen Job von zu Hause aus machen, dann sollte man das auch. Eine generelle Pflicht zum Homeoffice gibt es aber nicht, Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin und Arbeitnehmende müssen darüber ein "Einvernehmen" finden.

Es herrscht Mund-Nasen-Schutz- und Abstandspflicht, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen: So muss man keine Maske tragen, wenn physischer Kontakt ausgeschlossen ist oder "durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen", also zum Beispiel durch Trennwände oder das Bilden von fixen Teams, das Risiko minimiert wird.

Ein verpflichtender Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis gilt für Lehrer, Lagerlogistikmitarbeiter, Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt und Personen, die im Parteienverkehr tätig sind. Dabei gelten für Antikörpertests, Impf- und Genesungsnachweise die üblichen Fristen, bei Selbsttests, Antigentests und PCR-Tests allerdings reicht – anders als in den meisten Bereichen – ein Test pro Woche.

Werden keine Tests gemacht – und dafür sind Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin verantwortlich –, ist bei Kontakt mit Kunden und Kundinnen, Schülern und Schülerinnen oder bei Parteienverkehr eine FFP2-Maske zu tragen, das gilt etwa auch für das Personal in der Gastronomie.

Auch in Firmenautos gilt die FFP2-Maskenpflicht und, so wie in allen Fahrgemeinschaften, die Regel, dass nur zwei Personen pro Sitzreihe befördert werden dürfen.

Die Inhaberin oder der Inhaber einer Betriebsstätte mit mehr als 51 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern hat außerdem einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

Zurück zum Präsenzunterricht

Bereits zwei Tage vor der großen Öffnung dürfen die Schulen wieder in den Vollbetrieb starten. Ab 17. Mai sollen auch Unterstufen- und Oberstufenschüler das Kinder- (oder Wohnzimmer) gegen das Klassenzimmer tauschen, und zwar wieder für fünf Tage die Woche. Singen und Turnunterricht bleiben allerdings weiterhin nur im Freien erlaubt. In Unterstufen muss ein Mund-Nasen-Schutz, in Oberstufen eine FFP2-Maske getragen werden.

Wichtige Voraussetzung bleiben regelmäßige Tests für Schüler. Alle 48 Stunden, also dreimal pro Schulwoche, muss ein Antigentest durchgeführt werden. Verwendet werden die Selbsttests, wie sie in Volks- und Sonderschulen bereits seit Mitte März im Einsatz sind. Die Neos fordern, dass künftig auch PCR-Tests anerkannt werden. Diese weisen eine höhere Sensitivität und damit eine höhere Trefferquote auf. Derzeit werden diese aber nur im Sonderschulbereich anerkannt. Das Bildungsministerium lehnt eine Ausweitung dieser Regel auf die anderen Schultypen mit der Begründung ab, dass dies schwer zu administrieren sei.

Derzeit werden die Tests von 0,9 Prozent der rund 1,1 Millionen Schüler – bzw. deren Eltern – verweigert. Als das Testprogramm startete, war die Anzahl der Verweigerer noch doppelt so hoch. Wer keinen negativen Testnachweis bringt, muss weiterhin im Homeschooling verbleiben.

Auch für Lehrerinnen und Lehrer gibt es Regeln. Sie müssen, wenn sie in Kontakt mit Schülern sind, eine Maske tragen. Außer sie bringen einen entsprechenden Nachweis (Test, Impfung etc.) – wobei ein Test, anders als bei Schülern, sieben Tage lang gültig ist, und zwar auch ein (vor Ort überwachter) Selbsttest. Dasselbe gilt auch für Pädagoginnen und Pädagogen im Elementarbereich. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 10.5.2021)