Der Informant Raphaël Halet wurde im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

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In der "Luxleaks"-Affäre um dubiose Steuerpraktiken multinationaler Konzerne in Luxemburg ist einer der Enthüller vor Gericht unterlegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschied am Dienstag, dass der Schuldspruch gegen den Informanten Raphaël Halet kein Verstoß gegen die Menschenrechtscharta ist. Halet sah durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Luxemburg sein Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Deckte Umgang mit Steuerzahlung auf

Der französische Staatsbürger ist ein ehemaliger Mitarbeiter der luxemburgischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC). Er und ein Kollege hatten zehntausende vertrauliche Dokumente ihrer Firma an einen französischen Fernsehjournalisten weitergegeben. Damit flog 2014 auf, dass multinationale Konzerne wie Ikea und Amazon in Luxemburg ihre Steuern auf nahezu null drücken konnten und so Steuerzahlungen auf Kosten anderer EU-Länder vermieden.

PwC klagte wegen Diebstahls der Dokumente, und Halet wurde im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Halet wollte allerdings seine offizielle Anerkennung als Whistleblower und einen Freispruch erreichen.

Dokumente reichten nicht für Freispruch

Dem folgte das Menschenrechtsgericht nicht: Mit der Verurteilung Halets habe Luxemburg das "Gleichgewicht" zwischen den Rechten von PwC als Arbeitgeber und der Meinungsfreiheit des Informanten gewahrt, hieß es in dem Urteil. Halet sei zwar "a priori" als Whistleblower einzustufen, die von ihm geleakten Dokumente hätten jedoch "keine ausreichende Bedeutung für einen Freispruch". (APA, 11.5.2021)