Eine der ersten Corona-Impfungen in Österreich im Dezember 2020. Bald werden geimpfte Personen jenen, die genesen oder getestet sind, gleichgestellt.

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Nach über einem Jahr Pandemie ist es für viele zunehmend schwierig, den Überblick über aktuelle Regeln zu behalten. In einem ausführlichen "Frage und Antwort" hat DER STANDARD bereits einen großen Teil der aktuell gültigen Regelungen zusammengefasst. Immer wieder erreichen uns aber auch Fragen von Leserinnen und Lesern, die darüber hinausgehen. Hier werden einige von ihnen beantwortet.

Frage: Ich bin geimpft – muss ich trotzdem noch in Quarantäne, wenn ich in Kontakt mit einer infizierten Person war?

Antwort: Wer als geimpfte oder genesene Person einen Hochrisikokontakt hat, wird im Normalfall – anders als andere Personen – nicht als K1, sondern nur als K2 eingestuft. Das heißt, man muss nicht in Quarantäne, kann aber sogenannte Verkehrsbeschränkungen auferlegt bekommen, etwa was die Nutzung von Öffis angeht. Zur Schule aber dürfen K2-Personen gehen. Ab dem fünften Tag soll außerdem ein PCR-Test gemacht werden, beim Vorliegen einer Verkehrsbeschränkung kann diese frühestens zehn Tage nach Letztexposition und nach einem Test aufgehoben werden. All das gilt ab dem 22. Tag nach der ersten Dosis und bis sechs Monate nach der zweiten Dosis. Anhand des wissenschaftlichen Erkenntnisstands werden diese Regelungen auch zukünftig weiterentwickelt, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.

Frage: Wird dieser Sommer so wie der vergangene?

Antwort: Nach vielen Monaten im strengen oder lockeren Lockdown (je nach Wohnort) denken viele an den Sommer 2020 zurück, als Corona in der allgemeinen Wahrnehmung fast verschwunden zu sein schien. Wie der kommende Sommer genau aussehen wird, steht noch nicht genau fest. Zumindest ab 19. Mai gibt es aber einmal einen vorläufigen Plan: Es wird weitgehend geöffnet, soziale Kontakte werden wieder in größerem Ausmaß möglich, die Ausgangsbeschränkungen fallen, Veranstaltungen sind – in Verbindung mit Personenhöchstzahlen – prinzipiell wieder erlaubt.

Tatsächlich lässt sich bereits eine erste Parallele zum Sommer 2020 finden: Auch letztes Jahr wurden fast zur gleichen Zeit die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Auch letztes Jahr waren dann Treffen mit zehn Personen erlaubt, so wie es jetzt auch sein wird. Auch Veranstaltungen waren im Sommer wieder erlaubt. In wenigen Tagen werden auch jetzt wieder Veranstaltungen mit bis zu 1.500 Personen drinnen bzw. 3.000 Personen draußen erlaubt sein – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) stellte weitere Lockerungen ab 1. Juli in Aussicht, wurde dabei aber nicht konkreter. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu, dass die kommenden Öffnungsschritte von der Öffnungskommission in diesen Wochen ausgearbeitet werden. Denkbar seien zum Beispiel größere Veranstaltungen und Feste.

Frage: Gibt es auch einen Plan für die Hochschulen?

Antwort: An den Plänen für das aktuell laufende Sommersemester wird sich nichts ändern, heißt es seitens des Wissenschaftsministeriums zum STANDARD. Grundsätzlich wird im Hochschulbetrieb seitens des Bundes wenig Verbindliches vorgelegt, was auch an der Autonomie der einzelnen Standorte liegt. Entsprechend unterschiedlich gestaltet sich derzeit auch die Situation. Generell gilt, so heißt es aus dem Ministerium: Dort, wo Lehre nur über Präsenzunterricht und Kleingruppenunterricht möglich ist, findet dies auch so statt. An der Universität für Musik und darstellende Kunst geht etwa ein Großteil der Lehre in Präsenz über die Bühne, an der Wirtschaftsuni Wien hingegen ist das Gegenteil der Fall.

Am Anfang des Sommersemesters wurde jedenfalls bereits das Testen als "Gamechanger" ausgerufen. An den einzelnen Standorten wird das derzeit aber noch sehr unterschiedlich gehandhabt. Was den Winter betrifft, werden laufend Optionen geprüft, wie es heißt. Im Gespräch ist jedenfalls, ob auch das Instrument des grünen Passes eingesetzt wird.

Frage: Wie lange wird der grüne Pass gelten?

Antwort: Der grüne Pass ist das Kernelement der aktuellen Öffnungsstrategie. In der Regel werden Zutritte in die Gastro, in Hotels, zu Veranstaltungen und sonstigen Indoor-Betrieben nur mit einem Testnachweis, einem Impf- oder einem Genesenenzertifikat erlaubt sein. Diese Strategie wird uns sicher noch länger begleiten. Der Einsatz eines grünen Passes richtet sich nach der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. In der aktuellen Novelle des Epidemiegesetzes ist eine zeitliche Befristung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen bis zum 30. Juni 2022 festgeschrieben. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 15.5.2021)