Die österreichische Justiz hat ein Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz eingeleitet, wie DER STANDARD berichtet. Dabei geht es um eine mögliche Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss des Parlaments. Der Regierungschef der konservativen ÖVP bestätigte am Mittwoch Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen ihn und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli.

Kurz wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit Postenbesetzungen bei der Staatsholding ÖBAG nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Einen Rücktritt schloss der Regierungschef aus. Er gehe davon aus, dass sich die Vorwürfe auflösen würden: "Wie sie sich vorstellen können, wusste ich ja, dass es eine Wahrheitspflicht im Ausschuss gibt und habe daher selbstverständlich alle Fragen immer wahrheitsgemäß beantwortet", erklärte Kurz.

Die Verständigung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Wortlaut:

Das Nachrichtenmagazin "profil" und die Wiener Stadtzeitung "Falter" haben das gesamte Aktenstück mit Schwärzungen zum Download veröffentlicht.

DER STANDARD hat die relevanten Aussagen von Sebastian Kurz im Untersuchungsausschuss den bekannt gewordenen Chats hier gegenübergestellt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten, wie es nun im Strafverfahren gegen Sebastian Kurz weitergehen könnte, hat DER STANDARD hier beschrieben.

Am Wochenende wurde zu den Vorwürfen vom Salzburger Univ. Prof. Hubert Hinterhofer ein der Kanzlei von ÖVP-Parteianwalt Werner Suppan in Auftrag gegebenes Gutachten veröffentlicht.

Dieses kommt zum Schluss: Ein für die Anklage nötiger dringender Tatverdacht der vorsätzlichen unrichtigen Aussage des Kanzlers lasse sich der Mitteilung der WKStA (über die Ermittlungen) nicht entnehmen. Denn deren Ausführungen seien "dafür insgesamt zu spekulativ und unterstellend". "Wenn der Stand der Dinge so bliebe, wäre eine Anklage nicht gerechtfertigt", sagte Hinterhofer auch in der "ZiB2". (red, 14.5.2021)