Das Hochzeitsfoto aus dem Jahr 1957 in der Wohnung erinnert an die alten Zeiten.

Foto: Heribert Corn www.corn.at

Der Zufall des Geburtsorts entscheidet wesentlich das Schicksal eines Menschen. Auch der Sterbeort eines Menschen kann vom Zufall bestimmt werden, aber ob sich der Mensch davor von seinem Geburtsort entfernt hat, kann er in eingeschränktem Ausmaß selbst entscheiden, sofern ihm seine Lebensumstände und die lokalen oder globalen Machtverhältnisse überhaupt Mobilität ermöglichen. Denn die Chancen auf Mobilität sind wie viele andere Chancen immer ungleicher verteilt.

Rukman Lokaj wurde am 15. Mai 1941 in Voksh geboren und starb am 21. Jänner 2021 in Wien. Dazwischen lag ein bewegtes Leben, mit dem sie bis zum 18. Dezember 2020 zufrieden war, obwohl es ihr schlechte Politik nicht immer einfach gemacht hat. Die letzten Wochen ihres Lebens waren aber geprägt von Verbitterung, weil ihr von österreichischen Behörden in schmerzhafter Weise gezeigt wurde, dass sie auch nach 48 Jahren keinen Platz in diesem Land hat.

Schmerzhafte Erfahrung

Am 18. Dezember 2020 reiste Rukman Avdulahi mit ihrem 80-jährigen Ehemann Vesel von Prishtina nach Wien, um nach fünf Monaten im Kosovo wieder zu ihrer Tochter zurückzukehren. Da das Ehepaar anders als seine Kinder nie um die österreichische Staatsbürgerschaft angesucht hatte, benötigt es auch 48 Jahre nach der Übersiedlung nach Österreich einen Aufenthaltstitel. Ihr unbefristetes Niederlassungsrecht müssen sie daher alle fünf Jahre erneuern.

Im November 2019 waren die beiden nach Kosovo gereist, wo sie Corona-bedingt länger blieben als geplant. Nur im Juli 2020 waren sie für zwei Wochen nach Wien zurückgekehrt. Da ihre Reisepässe dabei aber nicht mit Ein- oder Ausreisestempel versehen wurden, nahm die Grenzpolizei an, dass das unbefristete Niederlassungsrecht erloschen sei, und verweigerte die Einreise.

Erst nach stundenlanger Intervention der Tochter wurde die Einreise doch erlaubt. Allerdings wurden die Aufenthaltstitel einbehalten und dem Ehepaar die Ausreise innerhalb von 14 Tagen aufgetragen. Um die rechtmäßige Einreise zu ermöglichen, wurden Einreisevisa ausgestellt. Begründet wurde die Ausstellung mit dem gesundheitlichen Zustand des Ehepaars.

Die schmerzhafte Erfahrung an der Grenze am Flughafen Schwechat war die letzte in einem Leben, das exemplarisch für die Absurdität von Herrschaftsansprüchen, insbesondere wenn diese nationalistisch geprägt sind, und die Auswirkungen schlechter Politik steht.

Vier Jahre, drei Machtwechsel

Rukman Lokaj kam am 15. Mai 1941 zur Welt, nur wenige Wochen nachdem die deutsche Wehrmacht im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen einmarschiert war. Dieser erste jugoslawische Staat hatte davor versucht, durch gezielte Auswanderungsprogramme unter anderem die albanische Bevölkerung auszusiedeln. Die Umsetzung einer mit der Türkei vereinbarten Aussiedlung von 40.000 muslimischen Familien wurde durch den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges verhindert.

Nach dem Überfall des Deutschen Reichs wurde Kosovo dem von Italien beherrschten Albanien angeschlossen und 1943 neuerlich von deutschen Truppen besetzt. Mit Kriegsende wurde Kosovo Teil der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien. Rukman Lokaj hatte also in ihren ersten vier Lebensjahren drei Machtwechsel erlebt, was selbst in diesen bewegten Zeiten eine beachtliche Anzahl war.

1945 wurde Kosovo Teil der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien, erhielt aber nur den Status als autonomes Gebiet und nicht als Republik. Für die albanische Bevölkerung änderte sich somit wenig.

Schlechte Politik

Rukman Lokaj lernte als Sechzehnjährige den siebzehnjährigen Vesel Abdulahi kennen, mit dem sie die restlichen 63 Jahre ihres Lebens verbringen sollte. Als sie rasch schwanger wurde, half die in den Kriegswirren unterlassene Eintragung ihrer Geburt. Um als Volljährige heiraten zu können, wurde ihr Geburtsdatum drei Jahre vordatiert, und so war das erste Kind noch 1957 ehelich geboren.

Später änderte das Ehepaar seinen Familiennamen von Abdulahi auf Avdulahi, sodass Rukman Avdulahi lange Zeit mit unrichtigem Geburtsdatum und geändertem Familiennamen lebte, ohne dass dieser Umstand ihre Identität wesentlich beeinträchtigte.

Das Leben von Rukman Avdulahi verlief ruhig, blieb aber von schlechter Politik geprägt. Während sich die nördlichen Teilrepubliken Jugoslawiens, Slowenien und Kroatien, wirtschaftlich gut entwickelten, blieb Kosovo das Armenhaus des mittlerweile in Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien umbenannten Staates. Daran änderte auch die Einräumung des Status als autonome Provinz im Jahr 1974 nichts mehr.

Die Arbeitsmigration hatte bereits in den 1960er-Jahren begonnen. Deutschland, Schweiz und Österreich wurden zum Ziel der zunächst überwiegend männlichen Arbeitsmigration. In Europa waren es "Gastarbeiter" in Jugoslawien "vorübergehend im Ausland beschäftigte Arbeiter". Schlechte Politik täuscht und findet nicht die richtigen Bezeichnungen für Menschen.

Vesel Avdulalh kann sich heute wieder ein Lächeln abringen.
Foto: Heribert Corn www.corn.at

Übersiedelung nach Österreich

Vesel Avdulahi war unter den Ersten, die nach dem 1969 mit Deutschland geschlossenen Abkommen den Kosovo verließen, um die wirtschaftliche Situation der größer gewordenen Familie zu verbessern. Nach drei Jahren in Deutschland entschloss er sich zur Übersiedlung nach Österreich, und auch Rukman Avdulahi entschied sich für eine Zukunft in Österreich. 1972 kamen die beiden ins Burgenland, zwei Jahre später übersiedelten sie nach Wien und holten nach und nach ihre insgesamt sechs Kinder zu sich.

Ihren Familien, den Herkunftsorten und dem Kosovo blieben sie verbunden, ihre Staatsbürgerschaft jedoch war eine rein formale. Sie fühlten sich nicht als Angehörige des Staates Jugoslawiens. In ihrem Selbstverständnis waren und sind sie Albaner, lange Zeit Fremde in ihrer Heimat, in denen die albanische Minderheit unterdrückt wurde.

Diese Unterdrückung führte 1981 zu Unruhen, die durch Verhängung des Ausnahmezustands noch einmal beendet werden konnten. Als aber im März 1989 das kosovarische Parlament mehrheitlich für die Beendigung des Autonomiestatus stimmte, formierte sich der albanische Protest erneut.

Operation Allied Force

Nach dem Zerfall Jugoslawiens im Jahr 1991 blieb Kosovo Teil der neuen Bundesrepublik Jugoslawien. Die andauernden Spannungen im Kosovo führten vermehrt zu bewaffneten Konflikten, die letztlich 1999 im Kosovokrieg endeten. Die von Nato-Truppen ausgeführte Operation Allied Force ist bis heute völkerrechtlich umstritten und verursachte auch im Kosovo beträchtliche Schäden.

Die Familie Avdulahi verlor wie nahezu alle kosovarischen Familien Angehörige in diesem von schlechter Politik ausgelösten Krieg. Am Ende des viermonatigen Krieges wurde in der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die weitere zivile Verwaltung des Kosovos durch die UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) festgelegt.

"Denn Geschichte wird nicht nur von Politikern geschrieben, sondern von den vielen Menschen, die schlechte Politik erleiden müssen." (Basrie Sakiri-Murati)

Kosovo war zu diesem Zeitpunkt Teil der Bundesrepublik Jugoslawien, die ab 2003 Staatenbund Serbien und Montenegro hieß. Mit der Unabhängigkeitserklärung Montenegros am 3. Juni 2006 wurde die Republik Serbien Rechtsnachfolger des Staatenbundes. Kosovo folgte dem Beispiel Montenegros und erklärte am 17. Februar 2008 seine Unabhängigkeit.

Innerhalb von zehn Jahren war der Kosovo somit Teil dreier verschiedener Staaten und schließlich ein eigener, international nicht vollständig anerkannter Staat. Für Rukman Avdulahi wiederholte sich somit fast die Geschichte ihrer ersten Lebensjahre, diesmal erlebte sie die rasche Abfolge von Machtwechseln aus dem Ausland.

Kurzlebige Staaten

Ob die Intervention der internationalen Staatengemeinschaft letztlich als Beispiel guter Politik gelten kann, ist derzeit noch nicht absehbar. Die internationalen Missionen UNMIK und Eulex (European Rule of Law Mission) sollen beim Aufbau staatlicher Strukturen mithelfen, für die Identifikation der kosovarischen Staatsbürgerinnen und -bürger mit dem jungen Staat sind sie nicht hilfreich.

Für die hunderttausenden Auslandskosovarinnen und -kosovaren bedeuteten die letzten 30 Jahre auch die wiederholte Ausstellung neuer Reisepässe, die das Ende ihrer Gültigkeitsdauer nicht immer erlebten.

Ungefragt wurden ihnen wechselnde Staatsbürgerschaften zuerkannt, diese Staaten waren so kurzlebig, dass die Angehörigkeit zu ihnen für viele Menschen nahezu bedeutungslos war. Serbien betrachtet weiterhin Bewohner des Kosovo als serbische Staatsbürgerinnen und -bürger, da es den Kosovo bisher nicht anerkannt hat.

Der unbefristete Aufenthaltstitel von Rukman Avdulahi.
Foto: privat

Solche Wirrungen der Geschichte erfahren in Österreich wenig Beachtung. Dabei wäre die kosovarische Geschichte geradezu eine Einladung zur Diskussion über ein zeitgemäßes Staatsbürgerschaftsrecht. Noch immer gilt das relativ strikte Verbot von Doppelstaatsbürgerschaften, weil "niemand Diener zweier Herren" sein könne.

Ausnahmen gelten nur für Einbürgerungen im Interesse der Republik und für in Österreich geborene Kinder mit Doppelstaatsbürgerschaft kraft der Geburt. Aber es könnte eine Ironie der Geschichte werden, dass ausgerechnet diejenigen, die bei dem Begriffspaar "Diener und Staat" vor allem an Selbstbedienung denken, durch ihre schlechte Politik den einfacheren Weg für Doppelstaatsbürgerschaften öffnen.

Soziale Identität

Die Nachteile des Konzepts der einzigen Staatsbürgerschaft müssen auch tausende Auslandsösterreicher erfahren. Die von ihnen angestrebte Doppelstaatsbürgerschaft ist rechtlich weitgehend ausgeschlossen, auch sie müssen sich für einen Staat entscheiden, selbst wenn sie nie dessen Diener waren oder sein wollen.

Warum eine in New York lebende Österreicherin nicht auch Amerikanerin oder ein in Wien lebender Kosovare nicht auch Österreicher sein kann, bleibt unverständlich. Ein völlig überholtes Konzept wird zwanghaft aufrechterhalten. Bemerkenswert an der Diskussion über diese Frage ist, dass Richtig und Falsch von Menschen festgelegt wird, die sich nicht mit der Frage transnationaler Identitäten auseinandersetzen.

Dabei hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits den Begriff der sozialen Identität geprägt, mit dem sich Migrationssachverhalte auch in staatsbürgerschaftsrechtlicher Hinsicht gut lösen ließen.

Historische Entwicklung

Die historische Entwicklung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts ist der aktuellen Situation im Kosovo ähnlicher, als es auf den ersten Blick zu erwarten ist. Die ersten Vorschriften über den Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft fanden sich in dem 1812 in Kraft getretenen Allgemeine Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

Ähnlich wie später nach dem Zerfall Jugoslawiens war vom 1918 bis 1920 zu regeln, wie Nachfolgestaaten ihre Staatsbürgerschaften festlegten. Nach dem "Anschluss" 1938 wurden österreichische Staatsbürger zu deutschen Staatsangehörigen erklärt. 1945 war dann ähnlich wie 1918/20 eine Überleitung notwendig, um festzulegen, wer die österreichische Staatsbürgerschaft erhält.

Nach der Regelung der Staatsbürgerschaft im Nachkriegsösterreich blieb es länger ruhig um diesen Rechtsbereich. Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 ist nach seiner Wiederverlautbarung im Jahr 1985 noch immer Grundlage des geltenden Rechts. Trotz häufiger Novellierungen und wiederholter Aufhebung einzelner Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof scheint eine zeitgemäße Neufassung aber aufgrund der politischen Brisanz des Themas in weiter Ferne.

Vielzahl von ethnischen Gruppen

Die österreichischen Erfahrungen könnten beim Verständnis der Vorgänge im Kosovo in den vergangenen 30 Jahren helfen. Aber das historische Gedächtnis ist kurz, während des Kosovokrieges war zudem die Aufnahmebereitschaft in Österreich nicht mehr so hoch wie davor. Internationale Hilfe durch UNMIK und Eulex wird für den Kosovo als ausreichend angesehen, Fragen der Staatsbürgerschaft treten in den Hintergrund.

Die klassischen Konzepte der Staatsbürgerschaft gehen beim Kosovo ohnehin völlig ins Leere. Vom Zusammenschluss einer Nation kann keine Rede sein, da es eine Vielzahl von ethnischen Gruppen gibt und sich die albanische Mehrheit mit Albanern in Albanien, Nordmazedonien und Montenegro verbunden fühlt.

Für den serbischen Bevölkerungsanteil steht die Garantie von Minderheitenrechten im Vordergrund, das gilt auch für die weiteren Minderheiten. Angesichts der andauernden Schwierigkeiten der Staatwerdung ist nicht einfach zu beantworten, für welchen "Staat" sich Auslandskosovare überhaupt entscheiden sollen.

Hohe Erwartungen

Der Staat Kosovo kann zwar auf die weitgehende Unterstützung der albanischen Bevölkerungsmehrheit zählen, die Probleme des jungen Staates sind aber zahlreich und beträchtlich. Die wirtschaftliche Entwicklung bleibt hinter den Erwartungen, und Korruption und Organisierte Kriminalität erschweren den Aufbau staatlicher Strukturen.

Der frühere Präsident Hashim Thaçi wurde mit weiteren führenden Politikern vom Kosovo-Sondertribunal in Den Haag angeklagt. Die Wahlen des ehemaligen Bürgerrechtlers Albin Kurti zum Regierungschef und der Juristin Vjosa Osmani zur Staatspräsidentin sind Zeichen der Zuversicht, ob die beiden die hohen Erwartungen erfüllen können, wird sich zeigen.

Unwürdiger Schlussakt

Der Vorfall am Flughafen anlässlich der Einreise am 18. Dezember 2020 hatte das Ehepaar Avdulahi sehr verbittert, einen Monat danach verstarb Rukman Avdulahi in Wien. Ihrem Wunsch entsprechend, wurde sie im Kosovo beerdigt. Für ihren verwitweten Ehemann hatte die österreichische Bürokratie noch einen unwürdigen Schlussakt vorgesehen.

In Sorge um seine Wiedereinreise wollte Vesel Avdulahi weitestgehende Sicherheit, da ihm die einen Monat davor am Flughafen abgenommene Aufenthaltskarte nicht wieder ausgefolgt wurde. Auch die rasche Erledigung seines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltskarte schien unwahrscheinlich. Die Lösung lautete daher Grenzempfehlung.

Eine Grenzempfehlung kann von der örtlich zuständigen österreichischen Botschaft für die einmalige Einreise zu einem festgelegten Zeitpunkt erteilt werden. Dafür ist im Wesentlichen eine Abstimmung mit Behörden in Österreich notwendig.

Nachdem die Botschaft in Prishtina über den Sachverhalt informiert worden war und einen zeitnahen Termin für die Antragstellung vergeben hatte, wurde auch von der Wiener MA 35 und vom Innenministerium bestätigt, dass keine Bedenken gegen die Wiedereinreise bestünden.

Strafverfügung

Vesel Avdulahi konnte somit beruhigt zum Begräbnis seiner Frau reisen. Als jedoch bei der Ausreise am Flughafen festgestellt wurde, dass das ihm am 18. Dezember 2020 erteilte Visum angelaufen war, wurde er zur Bekanntgabe seiner Adresse im Kosovo aufgefordert, damit ihm die Verwaltungsstrafe dorthin zugestellt werden könne.

Tatsächlich erreichte ihn bereits wenige Tage nach dem Begräbnis seiner Frau eine Strafverfügung der Landespolizeidirektion Niederösterreich, mit der über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verhängt wird. Diese Strafe bekämpft er, da sein unbefristeter Aufenthaltstitel weiterhin gültig ist und somit der Vorwurf des unrechtmäßigen Aufenthalts unrichtig ist.

Mittlerweile hat die MA 35 anerkannt, dass das unbefristete Aufenthaltsrecht nicht erloschen war, und die neue Karte ausgestellt. Trotz der Enttäuschungen der vergangenen Monate bleibt Vesel Avdulahi nach dem Konzept der sozialen Identität Angehöriger des Kosovos und Österreichs. Im Kosovo besucht er das Grab seiner Frau, in Österreich lebt er mit seinen Kindern.

An schlechte Politik da und dort hat er sich gewöhnt, über gegenteilige Erfahrungen, wie zuletzt durch die Erteilung der Grenzempfehlung und die Wiederausstellung seines unbefristeten Aufenthaltstitels, ist er dennoch immer noch erfreut. Die quälende Frage, ob der Vorfall am Flughafen Schwechat im Dezember 2020 den letzten Lebensabschnitt seiner Frau nicht nur trübte, sondern auch verkürzte, bleibt aber unbeantwortet. (Wilfried Embacher, 16.5.2021)