Die Finanzprokuratur hat die geltend gemachten Ansprüche der Mutter nicht anerkannt und war zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien – Am Montag wird am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klage einer Mutter verhandelt, deren Tochter beim Terror-Anschlag in Wien vom 2. November vom Attentäter getötet wurde. Die 24-jährige Kunststudentin, die als Kellnerin gejobbt hatte, wurde vor einem Lokal am Ruprechtsplatz erschossen. Ihre Mutter erhielt nach dem Verbrechensopfergesetz 2.000 Euro. Damit ließen sich nicht ein Mal die Überführung – die Frau stammte aus Bayern – und die Begräbniskosten abdecken.

Nun macht die Mutter neben Schadenersatz auch Schmerzensgeld und Verdienstentgang geltend, Medienberichten zufolge in der Höhe von insgesamt 125.000 Euro. Sie stützt ihre Klage auf die Argumentation, dass es im Vorfeld des Anschlags deutliche Hinweise auf die Gefährlichkeit des Attentäters gegeben habe und Organe der Republik nicht adäquat darauf reagiert hätten. Wäre das nicht unterblieben, hätte der Anschlag ihrer Ansicht nach verhindert werden können.

Die Finanzprokuratur – sie vertritt die Republik in allen Verfahren vor ordentlichen Gerichten – hat die geltend gemachten Ansprüche der Mutter nicht anerkannt und war zu keiner außergerichtlichen Einigung bereit, was eine zivilprozessuale Abhandlung des Terroranschlages erforderlich macht. (APA, 16.5.2021)