Bekommt laut Urteil des Wiener Straflandesgerichts eine Entschädigung von der "Krone": Heinz-Christian Strache.

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Wien – An prominenter Stelle, auf der unteren Hälfte von Seite 2 und Seite 3, hat die "Kronen Zeitung" am Montag ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts veröffentlicht. Demnach wurde die Tageszeitung zur Zahlung einer Entschädigung an Heinz-Christian Strache sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.

Urteilsveröffentlichung in der "Krone" am 17. Mai 2021 über die Seiten 2 und 3.
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Anlass sind am 13. Juni 2020 unter dem Titel "Nach Lust und Laune: Straches Pikanterien", "Ehrlich Gesagt" sowie "Harte Zeit" in der "Krone" veröffentlichte Artikel. Mit diesen wurde laut dem Urteil in Bezug auf Strache "der objektive Tatbestand der Beschimpfung" hergestellt sowie "der höchstpersönliche Lebensbereich des Antragstellers in einer Weise erörtert, der geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit" bloßzustellen. Im Urteil angeführt wird auch der am 12. Juni 2020 in der Zeitung publizierte Artikel "Partei zahlte Sex-Pillen".

Online wurde ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts vom 19. Oktober 2020 bereits am Freitag, 14. Mai, auf der Website von krone.at veröffentlicht. Durch die am 12. und 13. Juni 2020 online publizierten Artikel "Strache: Sogar Potenzmittel über FPÖ verrechnet" und "Was Strache der FPÖ alles verrechnen wollte" mit dem "jeweiligen weiteren sinngemäßen Inhalt, der Antragsteller habe höchstpersönliche Apothekenrechnungen für Potenzmittel über die Freiheitliche Partei Österreichs abgerechnet, wurde jeweils in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich des Antragstellers in einer Weise erörtert, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen", heißt es auch dort. (red, 17.5.2021)