Wer ins Riesenrad will, muss getestet, genesen oder geimpft sein.

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien – Auch im Wiener Prater geht es am Mittwoch wieder los. Wer eines der zahlreichen Fahrgeschäfte nutzen möchte, kann dies aber nicht ohne Nachweis tun. Denn so wie in der Gastronomie werden auch bei Riesenrad, Autodrom und Co negative Tests, Impfzertifikate oder der Nachweis einer überstandenen Covid-Erkrankung verlangt. Das wurde am Montag bei der Präsentation eines umfangreichen Maßnahmenpakets verkündet.

Freiwillige Maßnahme

Laut dem Präsidenten des Praterverbands, Stefan Sittler-Koidl, handelt es sich bei den Zutrittsbeschränkungen zu Fahrgeschäften um eine freiwillige Maßnahme. Denn anders als in der Gastronomie seien solche zumindest derzeit in keiner Verordnung ausdrücklich erwähnt. Ansonsten gelten im Prater dieselben Vorschriften wie überall im öffentlichen Raum – also etwa Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.

Gratis-Testmöglichkeiten

Wer keinen Nachweis mitbringt, dass von ihm eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht, kann einen solchen bei den Pratereingängen beziehen. Denn es werden zwei Container mit Gratis-Testmöglichkeiten postiert. Angedacht ist derzeit, dass die Verkäufer der Tickets oder Fahrchips die Zertifikate bzw. Atteste bei den Kassen überprüfen. Um die Kontrollen zu beschleunigen, wird aber auch überlegt, ob man Eventbänder vergeben könnte, die die Trägerin oder den Träger als getestet, geimpft oder genesen ausweisen.

Maßnahmenpaket

Das Corona-Maßnahmenpaket ist 40 Seiten stark, berichtete der Geschäftsführer der Prater Wien GmbH, Alexander Ruther. In erster Linie appelliere man an die Eigenverantwortung der Besucher. Um aber etwa die Abstandsregeln in Erinnerung zu rufen, werden auf dem Boden Kreismarkierungen mit einem Durchmesser von zwei Metern angebracht. An neuralgischen Punkten wird man mit Plakaten und Videoscreens an die Verhaltensregeln erinnert. Auch Desinfektionsmittelspender werden aufgestellt.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist in Innenräumen verpflichtend. Auch wenn im Freien der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollen diese verwendet werden. Die Zahl der Plätze in den einzelnen Fahrgeschäften wird aber ohnehin reduziert, wenn der Mindestabstand unterschritten werden würde. Aufgestockt wird hingegen der Sicherheitsdienst, der ein Auge darauf haben wird, ob die Vorschriften befolgt werden.

Das Konzept wurde gemeinsam mit dem Umweltmediziner Hans-Peter Hutter erstellt. "Es ist schon eine komplexe Herausforderung", sagte Hutter am Montag. Die epidemiologische Situation sei derzeit aber günstig. Trotzdem wolle man versuchen, im Prater die Anzahl infektiöser Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Gastro-Regelungen

Die Regeln für die Gastronomie entsprechen laut Karl Jan Kolarik, Geschäftsführer des Schweizerhauses, der Bundesverordnung. Was bedeutet: Gästegruppen in geschlossenen Räumen dürfen maximal vier Erwachsene und sechs minderjährige Kinder umfassen, im Freien zehn Erwachsene und zehn Kinder.

Dass die Umsätze an die Zeit vor der Pandemie heranreichen werden, nehmen weder Schausteller noch Wirte an. Hier orientiert man sich eher am Vorjahr. 2020 waren die Einnahmen im Prater etwa halb so hoch wie 2019. (APA, 17.5.2021)