Die gute Nachricht: Urlaub in Italien ist wieder leichter möglich. Die Quarantäne bei Einreise und Rückreise entfällt. Aber die Corona-Maßnahmen bleiben.

Foto: EPA/EMANUELE VALERI

Ein Espresso in Florenz, ein Aperitif am Strand von Grado: Die Sehnsucht nach südländischem Urlaubsfeeling lässt sich zu Pfingsten erfüllen. Nachdem in Italien und in Österreich die Quarantänepflichten gefallen sind beziehungsweise fallen, reist es sich leichter. Auch wenn das Außenministerium trotz sinkender Corona-Zahlen bis auf weiteres vor "nicht notwendigen, touristischen Reisen" in das Mittelmeerland warnt (Stand: 18.5.).

Muss man bei der Einreise nach Italien in Quarantäne?

Nein. Für Italien-Urlauber aus Österreich entfällt seit Sonntag die bisher notwendige Corona-Quarantäne nach der Ankunft. Bisher musste man fünf Tage in Quarantäne und am Ende dieser Frist einen zweiten Test erbringen.

Was muss man bei der Einreise nach Italien beachten?

Italien verlangt bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest (bei Einreise nicht älter als 48 Stunden). Sollte bei Einreise kein negativer PCR- oder Antigentest vorliegen, muss man sich einer zehntägigen Quarantäne mit anschließendem PCR-oder Antigentest unterziehen. Zudem sollte man ein ausgefülltes Formular, die sogenannte Selbsterklärung in englischer Fassung, mitführen. Bis zum 24.5. ist dieses Formular mitzunehmen. Ab 24.5. muss man sich, laut ÖAMTC, vor der Reise auf https://app.euplf.eu/#/user/login registrieren. Kinder unter zwei Jahren sind generell von der Testpflicht ausgenommen.

Was hat es mit den "Zonen" auf sich?

Die italienischen Regionen sind entsprechend der Infektionsrate in rote, orange, gelbe und weiße Zonen (mit mehr oder weniger strengen Auflagen) eingeteilt. Seit Montag (17.5.) zählen alle Regionen – mit Ausnahme des Aostatals im Norden (orange Zone) – zu sogenannten gelben Zonen. Wegen eines moderaten Virusrisikos gelten hier geringe Corona-Einschränkungen. Aufgrund regionaler Verordnungen ist es möglich, dass bei hohen Infektionszahlen bestimmte Provinzen und Gemeinden in rote Zonen umgestuft werden. Man sollte sich also vor der Einreise in der jeweiligen Zielprovinz beziehungsweise Zielgemeinde erkunden, welchen Status sie momentan hat. Ab 1. Juni werden drei der zwanzig italienischen Regionen "weiß" sein. Einem unbeschwerten italienischen Sommer scheint damit nichts mehr im Wege zu stehen.

Welche Corona-Regeln gelten derzeit in Italien?

Italien ist also bis auf das Aostatal momentan ein einzige gelbe Zone. Dort gelten folgende Maßnahmen: ein nächtliches Ausgangsverbot gilt ab Mittwoch von 23 bis 5 Uhr, Bars und Restaurants sind unter Einhaltung dieser Ausgangssperre im Freien geöffnet. In der Öffentlichkeit sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von einem Meter zu anderen Personen verpflichtend. In Fahrzeugen dürfen bei nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Insassen neben dem Fahrer höchstens zwei Personen in jeder zusätzlichen Sitzreihe sitzen. Auch hier ist der Mund-Nasen-Schutz verpflichtend. Kulturelle Einrichtungen sind geöffnet, sportliche Aktivitäten im Freien sind erlaubt, Einkaufszentren am Wochenende geschlossen.

Sind demnächst Lockerungen geplant?

Die Regierung muss noch entscheiden, ab wann Einkaufszentren wieder an Wochenenden und Feiertagen öffnen können. Überlegt wird zudem noch, ob Indoor-Schwimmhallen mit 1. Juni wieder starten, wie es für Sportzentren der Fall ist. Vergnügungsparks dürfen ab dem 1. Juli öffnen, doch ihre Betreiber fordern die Vorverlegung des Neustarts auf 1. Juni.

Was hat es mit der italienischen Variante des grünen Passes auf sich?

Angesichts der sinkenden Zahlen warb Italien offensiv um Touristen und wollte mit seinem sogenannten grünen Pass, der auch für Ausländer gelten sollte, einer EU-Regelung vorgreifen, die Mitte Juni kommen soll. Wie sich in der Zwischenzeit herausgestellt hat, wurden die Pläne für einen eigenen grünen Pass still und leise begraben. Es gelten die oben genannten Bedingungen bei der Einreise. Anders als etwa Deutschland will unser südliches Nachbarland aber schon die Erstimpfung anerkennen.

In Südtirol wiederum gibt es Pläne einen speziellen Südtirol-Corona-Pass auszustellen. Er ist für vieles als Zugangskarte notwendig – etwa für Theater, Museen und Freibäder. Weil das ein bisschen umständlich klingt, aber mehr Sicherheit verspricht, werben die Behörden mit einem beglaubigten "Nasenbohrer"-Selbsttest für Touristen, der kostenlos ist. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, kommt ohne den Corona-Pass aus. Tests sollen direkt in Hotels angeboten werden.

Was ist, wenn man im Italienurlaub krank wird?

Dazu heißt es auf der Website des Außenministeriums: "Personen in Italien, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sollen auf keinen Fall zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, sondern die nationale Covid-19-Hotline +39 1500 anrufen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären. Den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten, und es sind die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten."

Was gilt es für die Rückreise nach Österreich zu beachten?

Ab Mittwoch (19.5.) entfällt bei der Einreise nach Österreich die Corona-Quarantänepflicht. Sie wird durch einen verpflichtenden Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung (3-G-Regel: geimpft, getestet, genesen) ersetzt. Wer also noch nicht geimpft oder genesen ist, sollte sich vor der Rückreise testen lassen. Kann kein aktueller 3-G-Nachweis erbracht werden, muss innerhalb von 24 Stunden ein Test nachgemacht werden.

Als Impfnachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Impfdokument, zum Beispiel der gelbe Impfpass. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion.

Außerdem ist eine Onlineregistrierung notwendig. Dort ist anzugeben, in welchen Ländern man sich in den zehn Tagen vor der Einreise aufgehalten hat. Dazu kommen Kontaktdaten bzw. Adressen. Das Registrierungsformular ist ausgedruckt oder elektronisch mitzuführen. Bei Kontrollen an der Grenze können österreichische Behörden über einen QR-Code die Angaben schnell überprüfen. Ohne vorherige Registrierung muss an der Grenze erst ein Papierformular ausgefüllt werden. Das kann zu entsprechenden Wartezeiten führen, heißt es in einem Bericht des ORF Tirol. Und weiter: "Die österreichischen Einreisebestimmungen sind dabei nicht auf ausländische Gäste beschränkt, die nach Österreich kommen, sondern betreffen auch Einheimische, wenn sie nach einer Fahrt ins Ausland nach Österreich zurückkehren." Die Details könne auch auf der Website des ÖAMTC nachgelesen werden. (Markus Böhm, 18.5.2021)