"Man muss einiges aushalten, aber ich habe mich ganz gut daran gewöhnt." Der Bundeskanzler der Republik, Sebastian Kurz, vor dem Parlament. Es ist seit langer Zeit kein Politiker erinnerlich, der sich so zum Opfer stilisierte wie Sebastian Kurz. Obwohl doch das "Volk das Recht hat, zu entscheiden, wer das Land führen soll".

Der Bundeskanzler der Republik, Sebastian Kurz.
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Daran ist richtig, dass die ÖVP 2019 mit 37,5 Prozent zur stärksten Partei gewählt wurde und Sebastian Kurz an diesem Wahlerfolg überragenden Anteil hatte. Wieso das aber eine ermittelnde Staatsanwaltschaft daran hindern sollte, von Amts wegen einem begründeten Verdacht nachzugehen, und wieso das die Opposition und einige Medien von ihrer Kontrollaufgabe abhalten sollte, ist nicht erklärbar.

Nun scheint Kurz aber auch an einem juristischen Sonderstatus für sich zu arbeiten. Ein in seinem Auftrag erstelltes Gutachten des Salzburger Strafrechtsprofessors Hubert Hinterhofer erklärt, dass Kurz praktisch keine vorsätzliche Falschaussage vor dem U-Ausschuss machen konnte, "zumal ihm klar sein musste, dass eine solche vorsätzliche Falschaussage als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss unweigerlich eine Strafanzeige nach sich gezogen hätte".

Nach dieser Logik kann überhaupt nie irgendwer eine Falschaussage gemacht haben, denn er hätte das ja aus Furcht vor einer Strafanzeige unterlassen müssen.

Oder gilt das nur für die sakrosankte Person des jetzigen Bundeskanzlers? (Hans Rauscher, 17.5.2021)