FPÖ-Chef Norbert Hofer, hier bei seiner Rede in der Jahnturnhalle in Ried.

Foto: APA, Manfred Fesl

Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil in einem von der FPÖ angestrengten Verfahren gegen "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner bestätigt. Der Medienmacher hatte 2020 in einer Live-Sendung auf oe24.tv scherzhaft gefragt, ob die Freiheitlichen ihren Rieder Aschermittwoch in der "Adolf-Hitler-Halle" – gemeint war die Jahnturnhalle in Ried – begehen. Die Freiheitlichen sahen darin Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung ihres Obmannes Norbert Hofer.

Bereits in erster Instanz hatte das Handelsgericht Wien wie berichtet entschieden, dass der Kläger durch den Vorwurf, er würde seine Reden in einer "Adolf-Hitler-Halle" halten, in seiner Personenwürde und seinem politischen sowie wirtschaftlichen Fortkommen beeinträchtigt werde und die Beweislast für die Richtigkeit einer derartigen ehrbeleidigenden Rufschädigung die Beklagten treffe. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung decke keine unwahren Tatsachenbehauptungen.

Fellner muss Widerruf veröffentlichen

Fellner legte gegen dieses Urteil Berufung ein, welcher das Oberlandesgericht Wien ebenfalls nicht Folge gab. Zuletzt landete der Fall vor dem OGH, der die außerordentliche Revision zurückwies: Auch bei satirischen Äußerungen sei deren Aussagekern zu ermitteln, heißt es in der der APA vorliegenden Urteilsbegründung.

Für Hofers Anwalt Christoph Völk bestätigt die Begründung des OGH, dass es Fellner nicht wirklich um Satire gegangen ist und dass derartige Äußerungen zumindest einen Tatsachenkern enthalten müssen. Fellner muss nun in seiner Sendung – bei der er derzeit nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung pausiert – einen Widerruf veröffentlichen. (APA, 18.5.2021)