Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will Weiterbildungslehrgänge zu Studien umbauen. Doch Unterschiede zur normalen Studien gibt es nicht nur bei den Graden, sondern auch bei den Anforderungen.

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Sie war der große Aufreger rund um den Beschluss der letzten türkis-grünen Uni-Novelle im Frühjahr: Die Mindeststudienleistung, die von Studienanfängern das Sammeln von 16 ECTS-Punkten in den ersten vier Semestern verlangt, weil ihnen andernfalls die Exmatrikulation droht. Die Regelung tritt mit Wintersemester 2022 in Kraft, doch schon steht die nächste Uni-Novelle vor der Tür.

Ein Gesetzesentwurf aus dem Bildungsministerium von Heinz Faßmann (ÖVP) sieht einen Umbau von hochschulischen Weiterbildungslehrgängen zu "außerordentlichen" Studien vor. Für die neuen Weiterbildungsstudien wird es auch neue akademische Grade geben: Auf Bachelorebene sind das der Bachelor of Continuing Education (BCE) und der Bachelor Professional (BAP).

Mindestleistung bei BCE und BAP "nicht systemkonform"

Künftig soll durch die strukturelle Gleichwertigkeit laut Faßmann der Wechsel zwischen den Systemen vereinfacht werden – so werde man an einen BCE oder BAP ein ordentliches Masterstudium anhängen können. Doch gilt die umkämpfte Mindeststudienleistung künftig auch im Weiterbildungsbachelor oder nur für die Studierenden im normalen Bachelor?

Aus dem Novellenentwurf im Begutachtungsverfahren geht das nicht hervor, vom Bildungsministerium heißt es aber auf STANDARD-Anfrage: "Die Mindeststudienleistung gilt für die ordentlichen Bachelor- und Diplomstudien, nicht jedoch im Bereich der außerordentlichen Bachelorstudien." Man werde dies womöglich in der Regierungsvorlage des Gesetzes klarer herausarbeiten, denn eine ECTS-Hürde für die neuen Studientypen wäre "nicht systemkonform".

Geld und Verbindlichkeit

Inhaltlich begründet man die Ungleichbehandlung der Studientypen damit, dass Weiterbildungsbachelors auf einer bereits vorhandenen Ausbildung aufbauen sollen, während es sich bei ordentlichen Bachelorstudien um eine "universitäre Erstausbildung" handle. Zudem verweist das Ministerium auf die unterschiedliche Finanzierung: Unilehrgänge finanzieren sich durch Gebühren der Teilnehmer, das normale Studienangebot hingegen über das Uni-Budget, das auch von der Zahl prüfungsaktiver Studierender abhängt.

In diesem Sinne hält auch IHS-Hochschulexperte Martin Unger die Diskrepanz für in sich schlüssig. Die ECTS-Hürde sei ja mit dem Ziel eingeführt worden, aufseiten der Studierenden mehr Verbindlichkeit nach der Einschreibung in ein Studium zu erwirken. "Bei den Lehrgängen wird die Verbindlichkeit schon jetzt über das Geld hergestellt", sagt Unger. Pro Semester verlangen die Hochschulen oft tausende Euro. "Die Unis haben in dem Fall sicher kein Problem damit, wenn jemand zahlt, aber keine Leistung erbringt." (Theo Anders, 20.5. 2021)