Der Impfpass verschafft ab Mittwoch Zugang.

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Wien – Jahrzehntelang führte er ein Schattendasein – eingeklemmt in der Dokumentenmappe, vor sich hin verstaubend in der Schreibtischschublade, abgegriffen in der Geldbörse. Wenn hin und wieder hektisches Suchen nach ihm ausbrach, war es schon viel: Der Impfpass war bis dato nicht des Bürgers oder der Bürgerin meistgeschätzter Ausweis. Kein Vergleich mit dem Reisepass oder gar dem Führerschein.

Das ändert sich jetzt. Dem Heftchen in A6-Format, in dem alle bisher empfangenen Impfungen vermerkt sein sollten (wenn nicht obige Suche vergebens war und der Doktor daher zwischenzeitlich einen neuen Impfpass ausstellen musste), steht ein großer Aufstieg bevor. Doch auch der wird nur vorübergehend sein, sofern es mit dem E-Impfpass ab 1. Juni klappt.

Tor zum süßen Leben

Das Papier öffnet das Tor zum lang entbehrten süßen Leben. Schnitzel essen beim Wirt, Haare schneiden beim Friseur, ins Fitnesscenter gehen – das und vieles andere ist ab heute, Mittwoch, an seine Gültigkeit gebunden. Die Devise lautet draußen bleiben oder mittels Impfpasses, Impfkärtchens oder Ausdrucks des E-Impfpasses einen Erststich gegen Corona vor mindestens 21 Tagen, eine Genesung von der Seuche oder einen gültigen Negativtest vorweisen. Noch vor einem Jahr hätte man Derartiges nur in einem schlechten Film für möglich gehalten.

Gedacht, um eine Pandemie der Größenordnung von Covid-19 unter Kontrolle zu halten, war der Impfpass ursprünglich nicht. Vielmehr sollte er einen Überblick der absolvierten und noch nötigen Immunisierungen bieten. In Österreich wurde er eingeführt, als man 1974 mit dem damals neuen Mutter-Kind-Pass erstmals auch die ab Geburt verabreichten Impfungen festhielt.

Dreisprachiges international gültiges Dokument

In den Jahren danach wurde es üblich, Personen, die sich etwa gegen Grippe oder FSME schützen ließen, als Beleg dafür Kärtchen auszuhändigen. Da beschloss man, jedem Impfling gratis einen internationalen Impfpass der Weltgesundheitsorganisation WHO auszustellen.

Im Unterschied zu anderen kursierenden Impfpassformularen – die aber ebenfalls gültig sind, auch in Sachen Corona – ist dieses Dokument dreisprachig: deutsch, englisch, französisch. Das erleichtert Fernreisenden den Nachweis der in Subsahara-Afrika und Südamerikas Amazonasländern verpflichtenden Gelbfieberimpfung. Nun stellt die Pandemie die Impfpassverwalter vor Herausforderungen. Um die Covid-19-Impfung weltweit verbindlich einzutragen, braucht es neue Abkommen. (Irene Brickner, 18.5.2021)