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Luxemburg/Dublin – Der Billigflieger Ryanair hat in seiner Klagewelle gegen Staatsbeihilfen für Airlines in der Corona-Krise einen ersten Erfolg erzielt. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte auf Klagen der Iren hin am Mittwoch die Genehmigungen der EU-Kommission für Finanzhilfen der Niederlande und Portugals an die nationalen Gesellschaften KLM und TAP für nichtig. Die EU-Behörde habe den Beschluss zu den 3,4 Milliarden Euro Finanzhilfe der Niederlande an KLM nicht richtig begründet.

Denn sie habe nicht berücksichtigt, dass der KLM-Mutterkonzern Air France KLM zugleich sieben Milliarden Euro vom französischen Staat für die Schwester-Airline Air France bekam. Ein bloßer Verweis auf die Aussage der niederländischen Behörden, die Hilfe der Franzosen komme KLM nicht zugute, reiche nicht aus. Auch die rechtliche Begründung der EU im Fall der bis zu 1,3 Milliarden Euro Staatshilfe Portugals für TAP war laut Gericht unzureichend.

Insgesamt 16 Klagen

Ryanair begrüßte die beiden Urteile als "wichtigen Sieg für Verbraucher und Wettbewerb". Durch die Staatshilfen sei das Prinzip des Binnenmarktes in der EU verletzt und die Liberalisierung des Luftverkehrs zurückgedreht worden. Sie führten zu unfairem Wettbewerb durch ineffiziente Unternehmen. Europas größte Billigairline hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem Luxemburger Gericht erhoben, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Klagen gegen Staatsgelder für die skandinavische SAS, Finnair und Air France hatte das EU-Gericht bereits abgewiesen.

KLM und TAP müssen aber das Geld, das sie wegen des Geschäftseinbruchs durch globale Reisebeschränkungen in der Pandemie brauchten, vorerst nicht zurückzahlen. Die Wirkung des Urteils werde bis zum Erlass neuer Beschlüsse der Kommission ausgesetzt, erklärte das Gericht. Das Urteil habe deshalb keine Konsequenzen, erklärte die niederländische Airline. Portugals Regierungschef Antonio Costa zeigte sich zuversichtlich, dass die EU-Genehmigung nicht zu beanstanden ist, sondern die Behörde nur weitere Informationen liefern muss. Angesichts der Krise der weltweiten Luftfahrt durch Corona sei es unvorstellbar gewesen, dass die EU die Beihilferegeln nicht lockern würde. Die Rechtsexperten der Kommission hätten das sicher genau geprüft. Die EU-Kommission erklärte, sie müsse die Urteile analysieren, ehe sie über die nächsten Schritte entscheide.

Am Mittwoch scheiterte Ryanairs Klage gegen einen zehn Milliarden Euro schweren Fonds des spanischen Staates für Unternehmen, die durch die Pandemie gefährdet werden. Dagegen will Ryanair Rechtsmittel einlegen. Die Lufthansa wiederum konnte sich mit einer Klage gegen rund 25 Millionen Euro Betriebshilfen des deutschen Bundeslandes Rheinland-Pfalz für den Flughafen Hahn durchsetzen. Das Gericht erklärte, die EU-Kommission habe einen möglichen Wettbewerbsnachteil für den Flughafen Frankfurt nicht gründlich genug geprüft. Allerdings wies das EU-Gericht das Argument der Lufthansa zurück, die Finanzhilfe an den Staat sei zu beanstanden, weil sie direkt über niedrige Flughafengebühren der dort stationierten Rivalin Ryanair zugutekamen. (APA, 19.5.2021)