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Wien/Steyr – Im Ringen um die Erhaltung des Lkw-Werks von MAN in Steyr erhöhen die Arbeitnehmervertreter den Druck. Der aus Angestellten- und Arbeiterbetriebsrat bestehende Betriebsausschuss hat Donnerstagfrüh einstimmig beschlossen, auf Einhaltung des Standort- und Beschäftigungssicherungsvertrags zu klagen. Das erfuhr DER STANDARD aus Belegschaftskreisen.

Die Feststellungsklage werde dann beim Arbeits- und Sozialgericht Steyr eingebracht, "wenn es bei der nächsten Verhandlungsrunde keine Bewegung gibt", bestätigt Arbeiterbetriebsrat Helmut Emler auf Anfrage des STANDARD. In dem Fall werde man andere Mittel in Erwägung ziehen, sagt Emler unter Verweis auf den bereits vor Wochen vorsorglich gefassten Streikbeschluss. Es gehe nach wie vor um einen Sozialplan auf deutschem Niveau und die Suche nach Investoren, mit denen die Sicherung des Standorts Steyr gelingen kann.

Pakt bis 2030

Beim Standortvertrag geht es um viel Geld. Auf bis zu 1,5 Milliarden Euro wird die 2019 zwischen MAN-Konzernführung und Konzernbetriebsrat geschlossene Vereinbarung taxiert. Diese sieht neben Produktivitätssteigerungsmaßnahmen vor allem eine Beschäftigungsgarantie bis 2030 vor, an die sich die zur Volkswagen-Nutzfahrzeugsparte Traton gehörende MAN Trucks & Bus nun nicht mehr gebunden sieht. Denn der Konzern hat sich, wie berichtet, im September mit dem Gesamtbetriebsrat auf Personalabbau und Produktionsverlagerungen (unter anderen nach Polen) geeinigt. Dabei kam das Werk Steyr unter die Räder.

Druckmittel Standortvertrag

Ob der österreichische Standortsicherungsvertrag nach Ableben des deutschen Muttervertrags überhaupt noch gültig ist, darüber gehen die juristischen Meinungen auseinander. Die Arbeitgeberseite meint, dieser sei mit dem deutschen untergegangen und längst gegenstandslos, an einer Schließung des Werks Ende 2022 oder an einem Verkauf an einen Investor führe kein Weg vorbei.

Von der Gewerkschaft bemühte Arbeitsrechtler hingegen sehen die Zusicherungen für die aus rund 1.850 Dienstnehmern bestehende Stammbelegschaft in Steyr als intakt und im Rang einer Betriebsvereinbarung an, unter anderem weil der Vertrag genau so kundgemacht wurde. Zudem hätten die Arbeitnehmer ihren Part, die Produktion von zwei Lkws mehr pro Schicht, längst erfüllt.

Letzte Ausfahrt Arbeitsgericht?

All das soll nun in einem Feststellungsverfahren geklärt werden – sofern bei den kommenden Verhandlungen über einen Sozialplan für den anstehenden Personalabbau nichts herauskomme, sagen die Betriebsräte. Eine Klage sei aber die Ultima Ratio, wie es heißt. (Luise Ungerboeck, 20.5.2021)