Mitglieder der türkischen Küstenwache beobachten ein Schiff ihrer griechischen Kollegen unweit der Insel Lesbos.

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Griechenland hat die Praxis sogenannter Pushbacks, das Zurückweisen von Flüchtlingsbooten auf See, verteidigt. Das Abfangen der Boote sei legal und notwendig für den Schutz der Grenzen, sagte Migrationsminister Notis Mitarakis am Donnerstag im Ö1-"Morgenjournal". Bisher hat Athen die Vorwürfe, Pushbacks durchzuführen, immer zurückgewiesen. Laut internationalem Recht sind diese illegal.

Das Zurückweisen der Boote auf See sei auch laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex legal. Außerdem sei die Türkei ein sicheres Drittland, so Mitarakis. "Wir können illegale Migration nicht tolerieren. Wir wollen keine Opfer von Schmugglern werden, die Geld machen, indem sie illegale Migranten auf Schlauchboote setzen und so Menschenleben riskieren", begründete der Migrationsminister das Vorgehen.

Zudem verletze die Türkei regelmäßig den 2016 mit der EU geschlossenen Flüchtlingsdeal, kritisierte Mitarakis. Dieser sieht unter anderem vor, dass Ankara illegale Überfahrten Richtung Europa verhindert, Brüssel unterstützt die Türkei dafür finanziell. Weil die Türkei ihren Verpflichtungen nicht nachkomme, sei Griechenland gezwungen, die illegalen Überfahrten zu stoppen. "Entscheidend ist, ein hohes Grenzschutzniveau zu sichern. Wir können nach Europa keine illegale Massenmigration erlauben, so wie man das in Italien oder Spanien derzeit sieht", meinte der Minister.

Praxis in Griechenland

Die Vorwürfe illegaler Pushbacks gibt es seit langem und mittlerweile von mehreren Seiten, darunter humanitäre Organisationen, der Europarat und das UNHCR. Das Magazin "Spiegel" berichtete unter Berufung auf eigene Recherchen, die griechische Küstenwache stoppe Flüchtlingsboote in der Ägäis, zerstöre deren Motor und ziehe die Boote dann wieder zurück in türkische Gewässer. Auch entlang der Balkanroute und in Österreich soll es laut Asylkoordination Österreich immer wieder zu Pushbacks kommen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie EU-Recht verpflichten die Mitgliedsländer dazu, Menschen das Recht auf ein Asylverfahren zu garantieren und den Grundsatz des "Non-Refoulement" (Menschen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen, nicht zurückzuweisen) einzuhalten – selbst wenn sie irregulär einreisen. Grenzbehörden müssen also immer eine individuelle Prüfung des Schutzbedarfs vornehmen, wenn die eingereiste Person um Asyl ansuchen möchte. (APA, 20.5.2021)