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Ungarns Premier Viktor Orbán mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Foto: Reuters

Die EU-Kommission prüft derzeit, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen finanzieller Sanktionen gegen Ungarn anzurufen. Hintergrund ist, dass die Behörde wissen will, ob und wie Budapest ein EuGH-Urteil vom Dezember umsetzt, in dem die Richter Ungarn wegen seiner Asylpolitik verurteilten. Das geht aus einer Antwort der Kommission auf eine Anfrage der grünen Delegationsleiterin Monika Vana hervor.

Insbesondere ging es bei dem Urteil um die Transitzonen, in denen die Asylbewerber bis vor kurzem ausschließlich ihre Asylanträge stellen konnten. Ungarn hat aufgrund eines vorhergehenden EuGH-Urteils die Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze bereits im Mai 2020 geschlossen.

"Aufgrund der Pandemie hat sich nach UNHCR Berichten, die Situation für Schutzsuchende in Ungarn noch weiter verschärft. Seit Monaten zelebriert Ministerpräsident Orbán den offenen Rechtsbruch und hält an dem EU-rechtswidrigen Asylgesetz fest, das Pushbacks nach Serbien anordnet", sagte Vana.

Helfen nur finanzielle Sanktionen?

Viktor Orbáns Einlenken beim NGO-Gesetz habe gezeigt, dass er sich offenbar nur an EU-Recht halte, wenn ihm unmittelbare finanzielle Sanktionen drohen. Vana forderte die EU-Kommission auf, mit derselben Konsequenz gegen das ungarische Asylgesetz vorzugehen und vor dem EuGH finanzielle Sanktionen gegen Ungarn zu erwirken. Zur Beteiligung der EU-Grenzschutzagentur Frontex an Grundrechtsverstößen an der ungarisch-serbischen Grenze lasse die EU-Kommission hingegen große Fragen offen. (APA, 21.5.2021)