Bild nicht mehr verfügbar.

Zusammen mit dem Kind in die USA – oder das Kind allein über den Teich zum gefürchteten Exmann schicken: das OGH stellt eine Niederösterreicherin vor eine harte Wahl.

foto: dpa/Hendrik Schmidt

Wien – Das Haager Kindesentführungsübereinkommen, kurz HKÜ, regelt die Rückführung von Kindern, die widerrechtlich ins Ausland gebracht wurden. 1980 abgeschlossen, zielt das internationale Privatrechtsabkommen auf Väter oder Mütter ab, die ihren Sprössling dem anderen Elternteil durch Ausreise entzogen haben.

Das jedoch habe in den vergangenen Jahren zunehmend Härtefälle zur Folge gehabt, sagt Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt. Betroffen seien vielfach Frauen in binationalen Beziehungen, die von ihrem Partner misshandelt wurden.

Diana muss in die USA zurück

Aktuelles Beispiel sind Julia E. und ihre dreieinhalbjährige Tochter Diana. Donnerstagabend wurde der Niederösterreicherin ein Beschluss des Obersten Gerichtshofs (OGH) zugestellt, laut dem sie samt Tochter zeitnah in die USA zurückkehren muss, wo ihr Exehemann lebt.

Tut sie das nicht, droht ihr ab sofort die behördliche Abnahme des Kindes durch einen Gerichtsvollzieher. Diana würde dann allein auf US-Staatsgebiet zurückgebracht.

Protokollierte Übergriffe

Eine Rückkehr in die USA ist für Julia E. jedoch keine Option. Vor ihrem Exehemann hat sie Angst. Laut einem dem STANDARD vorliegenden Interventionsstellen-Beratungsprotokoll soll er sie jahrelang psychisch, physisch und sexuell misshandelt haben.

Auch, so sagt sie, würde ein Wechsel in die USA an der Trennung von Diana nichts ändern. Ihr Exehemann habe das alleinige Sorgerecht beantragt und werde es auch bekommen, da sie das Kind laut HKÜ widerrechtlich aus den USA weggebracht hat.

Vollzeitmutter in Kalifornien

Davor hatte die diplomierte Krankenpflegerin, die derzeit als Case-Managerin beim Fonds Soziales Wien arbeitet, drei Jahre als Vollzeitmutter in Kalifornien verbracht. Ihre Ausbildung wird dort nicht anerkannt, sie fand keinen Job.

Im August 2019 kam sie mit ihrer Tochter auf Heimaturlaub. Hier sei ihr klar geworden, wie massiv ihr Gatte sie misshandelt habe. Der Mann fand sich mit der Trennung nicht ab. Er beantragte die Rückgabe des Kindes.

Konvention ändern?

Im folgenden Verfahren wies E. mehrfach auf die Gewalterfahrungen hin. Darum gehe es nicht, sondern um die Obsorge, wurde ihr entgegnet. Laut Logar laufen im HKÜ-Büro in Den Haag schon länger Diskussionen über eine diesbezügliche Änderung der Konvention, bis dato aber folgenlos.

*Name der Redaktion bekannt (Irene Brickner, 22.5.2021)