Die Vizepräsidentin der OeNB, Barbara Kolm, wehrt sich gegen einen Tweet, laut dem sie in Honduras eine Steueroase aufbaue.

Foto: Niesner/OeNB

Wien – Die Vizepräsidentin der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Barbara Kolm, hat vorerst gewonnen. Als sie 2018 auf einem FPÖ-Ticket in den OeNB-Generalrat eingezogen ist, twitterte eine Wiener Publizistin u. a. sinngemäß, die Vizepräsidentin sei aktuell am Aufbau einer Steueroase beteiligt. Das ist laut Gericht ehrenrührig.

Hintergrund für den Tweet war ein Projekt in Honduras, wo unter dem Namen Zede eine Sonderwirtschaftszone entstehen sollte. Kolm hatte als Vorsitzende des "Board of Trustees" fungiert. Die Veröffentlichung auf Twitter nahm Kolm zum Anlass, einen Antrag gemäß Mediengesetz einzubringen, sie ortete ehrenrührige und falsche Behauptungen.Sie sei schon vor ihrer Bestellung zur Vizepräsidentin aus allen Funktionen bei Zede zurückgetreten; zudem gehe es bei Zede nicht um den Aufbau einer Steueroase, so ihre Argumentation.

"Überwiegend linke Follower"

Im Verfahren vor dem Straflandesgericht Wien fiel am Donnerstag das Urteil. Die Behauptung sei ehrenrührig, der Wahrheitsbeweis nicht geglückt, journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden, so der Richter. Für die erlittene Kränkung Kolms setzte er eine Entschädigung von 500 Euro fest.

Im ersten Anlauf hatte er Kolms Antrag zurückgewiesen, der Begriff "Steueroase" sei nichts Verwerfliches, aslo nicht ehrenrühirg und erfülle daher nicht den entsprechenden Tatbestand. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien sah es freilich anders: Der Begriff "Steueroase" in Kombination mit der OeNB-Vizepräsidentin sei bei ihren überwiegend linken Followern der Twitterin negativ besetzt. Das OLG WIen verwies die Causa daher an die erste Instanz zurück.

Nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Twitterin kann bis 25. Mai Rechtsmittel einbringen. Sie werde sich das noch überlegen, hatte sie nach der Urteilsverkündung gemeint. (Renate Graber, 24.5.2021)